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   BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98   

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https://dejure.org/1999,4841
BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98 (https://dejure.org/1999,4841)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1999 - XI B 90/98 (https://dejure.org/1999,4841)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1999 - XI B 90/98 (https://dejure.org/1999,4841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler - Darlegungserfordernis - Verletzung der Aufklärungspflicht - Nichterhebung eines Beweises - Übergehen eines Beweisantrags - Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 295; ; EStG § 3 Nr. 12; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 76, 115 Abs. 2, 3, § 155; ZPO § 295
    Verfahrensmangel; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.08.1998 - VII B 143/98

    Zulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98
    Zur Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichterhebung eines in der Klageschrift beantragten Beweises ist außerdem die Darlegung erforderlich, dass die Nichterhebung dieses Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde, weshalb dies nicht möglich oder zumutbar war oder weshalb eine solche Rüge aus sonstigen Gründen ausnahmsweise nicht erforderlich war (BFH-Beschluss vom 24. August 1998 VII B 143/98, BFH/NV 1999, 212).
  • BFH, 25.02.1999 - XI B 172/97

    Verfahrensmangel; Sachverhaltswürdigung

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98
    Das sinngemäße Vorbringen des Klägers, das FG habe die Steuerfreiheit zu Unrecht mit der Begründung abgelehnt, die pauschalierte Aufwandsentschädigung sei für Verdienstausfall gezahlt worden, obwohl tatsächlich kein Verdienstausfall entstanden sei, ist dem Bereich der Anwendung materiellen Rechts zuzuordnen und damit der Rüge eines Verfahrensmangels entzogen (BFH-Beschluss vom 25. Februar 1999 XI B 172/97, BFH/NV 1999, 963).
  • BFH, 08.02.1995 - II B 56/94

    Kritik an der Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98
    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG) ausgehend-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 28.04.1998 - II B 27/97

    Festlegung eines Einheitswertes für ein Grundstück

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98
    Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, da das Übergehen eines Beweisantrags und die Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu den verzichtbaren Mängeln gehören (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; vgl. auch BFH-Beschluss vom 28. April 1998 II B 27/97, BFH/NV 1998, 1246).
  • BFH, 26.11.1998 - XI B 144/97

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmängel

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98
    Im Übrigen ist das Vorliegen eines Verfahrensmangels, soweit die verfahrensmäßige Handhabung von einem bestimmten materiell-rechtlichen Standpunkt abhängt, nach der Auffassung zu beurteilen, die das FG zugrunde gelegt hat (BFH-Beschluss vom 26. November 1998 XI B 144/97, BFH/NV 1999, 658).
  • BFH, 22.07.1996 - XI B 207/95

    Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der Nichtzulassungsbeschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 19.11.1999 - XI B 90/98
    Außerdem muss dargelegt werden, dass die angefochtene Entscheidung --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Finanzgerichts (FG) ausgehend-- auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 1995 II B 56/94, BFH/NV 1995, 900; vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).
  • BFH, 12.04.2002 - XI B 88/01

    NZB; Sachaufklärungspflicht; Honorarordnungen als Beurteilungsmaßstab für eine

    Zur Bezeichnung einer Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichterhebung eines in der Klageschrift beantragten Beweises ist außerdem die Darlegung erforderlich, dass die Nichterhebung dieses Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde, weshalb dies nicht möglich oder zumutbar war oder weshalb eine solche Rüge aus sonstigen Gründen ausnahmsweise nicht erforderlich war (BFH-Beschluss vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587).
  • BFH, 28.07.2000 - X B 18/00

    Richterablehnung als Revisionsgrund; Divergenz

    Gehört werden kann der Kläger mit einer solchen Rüge in diesem Verfahren nur, soweit er nicht --mit der Beschränkung auf einen Sachantrag-- wirksam hierauf verzichtet hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, und vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 37 f., m.w.N.) und soweit seine Einwände nicht in Wirklichkeit materielles Recht, d.h. u.a. die Beweiswürdigung (Senat in BFH/NV 1999, 1236; Gräber, a.a.O., Rz. 27 f., m.w.N.), betreffen.
  • BFH, 07.03.2001 - XI B 110/00

    Verzichtbare Verfahrensmängel; Rüge des Übergehens von Beweisanträgen

    Da das Übergehen eines Beweisantrages einen verzichtbaren Verfahrensmangel i.S. des § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung (ZPO) darstellt (vgl. z.B. auch Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1999 IV B 45/99, BFH/NV 2000, 735), gehört nach ständiger Rechtsprechung des BFH zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensmangels i.S. des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. die Angabe, dass der Kläger den Mangel vor dem Finanzgericht (FG) gerügt hat bzw. sind die Gründe anzugeben, die den Kläger am Vorbringen einer solchen Rüge gehindert haben (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 III B 14/00, BFH/NV 2000, 1349; vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; in BFH/NV 2000, 735; vom 19. Januar 2000 VI B 234/99, BFH/NV 2000, 860).
  • BFH, 30.03.2001 - VII B 244/00

    Anfechtungsgesetz - Insolvenz - Anfechtung - Grundstücksübertragung -

    Dies wäre jedoch erforderlich gewesen, weil das Übergehen eines Beweisangebotes --das der Kläger bereits in der im Schriftsatz vom 1. Februar 1999 angekündigten Entbindung des Notars von der Schweigepflicht als abgegeben ansieht-- und die Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu den verzichtbaren Mängeln gehören (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587).
  • BFH, 28.07.2000 - X B 19/00

    Verletzung der Mitwirkungspflichten - Sachaufklärungsrüge - Nichtbeachtung

    Gehört werden kann der Kläger mit einer solchen Rüge in diesem Verfahren nur, soweit er nicht --mit der Beschränkung auf einen Sachantrag-- wirksam hierauf verzichtet hat (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung; BFH-Beschlüsse vom 22. März 1999 X B 142/98, BFH/NV 1999, 1236, und vom 19. November 1999 XI B 90/98, BFH/NV 2000, 587; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 37 f., m.w.N.) und soweit seine Einwände nicht in Wirklichkeit materielles Recht, d.h. u.a. die Beweiswürdigung (Senat in BFH/NV 1999, 1236; Gräber, a.a.O., Rz. 27 f., m.w.N.), betreffen.
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