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   BFH, 19.08.1992 - XI B 92/91   

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https://dejure.org/1992,30535
BFH, 19.08.1992 - XI B 92/91 (https://dejure.org/1992,30535)
BFH, Entscheidung vom 19.08.1992 - XI B 92/91 (https://dejure.org/1992,30535)
BFH, Entscheidung vom 19. August 1992 - XI B 92/91 (https://dejure.org/1992,30535)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Düsseldorf, 11.12.1990 - 16 K 139/86
    Auszug aus BFH, 19.08.1992 - XI B 92/91
    Die Nichtzulassungsbeschwerde des FA gegen das Urt. des FG Düsseldorf v. 11.12.1990 (steuerliche Anerkennung eines Arbeitsvertrags zwischen niederländischen Eheleuten, EFG 1991, 721) wurde durch Beschl. des BFH v. 19.8.1992 - XI B 92/91 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht

    Dabei konnte das FG offenlassen, ob sich der zwischen den Klägern vereinbarte Arbeitsvertrag, weil es sich insoweit nicht um güterrechtliche Wirkungen der Ehe i.S. der Art. 15, 220 EGBGB handele, nach dem Recht des Arbeitsorts, also nach deutschem Recht, richtet (so Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1990 16 K 139/86 E, EFG 1991, 721, Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen durch Beschluß des BFH vom 19. August 1992 XI B 92/91, NV, weil die Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig sei) oder nach niederländischem Recht (wegen der damit begründeten Über- und Unterordnung für unvereinbar mit dem Wesen der Ehe und deshalb) nach Art. 1637i B.W. nichtig ist (vgl. so Boochs, DB 1982, 1954, 1955; ferner Jüptner/Riegl, FR 1983, 417, 418; Sielemann, a.a.O., S. 43).
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 19/95

    Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Steuerrecht

    Dabei konnte das FG offenlassen, ob sich der zwischen den Klägern vereinbarte Arbeitsvertrag, weil es sich insoweit nicht um güterrechtliche Wirkungen der Ehe i. S. der Art. 15, 220 EGBGB handele, nach dem Recht des Arbeitsorts, also nach deutschem Recht, richtet (so Urteil des FG Düsseldorf vom 11. Dezember 1990 16 K 139/86 E, EFG 1991, 721, Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamts als unbegründet zurückgewiesen durch Beschluß des BFH vom 19. August 1992 XI B 92/91, NV, weil die Rechtsfrage nicht klärungsbedürftig sei) oder nach niederländischem Recht (wegen der damit begründeten Über- und Unterordnung für unvereinbar mit dem Wesen der Ehe und deshalb nach Art. 1637 i B.W. nichtig ist vgl. so Boochs, DB 1982, 1954, 1955; ferner Jüptner/Riegl, FR 1983, 417, 418; Sielemann, a.a.O., S. 43).
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