Rechtsprechung
BFH, 27.05.2002 - XI E 2/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Erinnerung - Einkommensteuer - Kostenschuldner - Erinnerungsführer - Gesonderte Feststellung - Einheitliche Feststellung - Einkünfte - Selbständige Arbeit - Kostenrechnung - Streitwert - Grenzsteuersatz - Halber Steuersatz - Kostenbeamter
- Judicialis
GKG § 5 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG §§ 4 13
Mitunternehmer; Streitwertermittlung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.02.2001 - VIII E 5/00
Erinnerung - Kosten - Streitwert - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung …
Auszug aus BFH, 27.05.2002 - XI E 2/02
Eine genaue Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen bei den einzelnen Mitunternehmern ist auch dann nicht vorzunehmen, wenn diese Auswirkungen im Einzelfall vorgetragen worden sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035). - BFH, 28.09.2001 - XI B 86/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 27.05.2002 - XI E 2/02
Mit Beschluss vom 28. September 2001 XI B 86/00 hatte der Senat die Beschwerde der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wegen Nichtzulassung der Revision (gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit 1995) als unzulässig verworfen und die Kosten des Verfahrens den Kostenschuldnern auferlegt.
- BFH, 10.10.2006 - VIII B 177/05
Zur Höhe des Streitwerts in Feststellungsverfahren nach In-Kraft-Treten des …
An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323). - BFH, 29.09.2005 - IV E 5/05
Gewinnfeststellungsbescheid; Streitwert
An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (…Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807, m.w.N., und vom 18. Dezember 2000 IV E 3/00, juris, sowie BFH-Beschluss vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323). - BFH, 31.07.2014 - IV E 2/14
Erinnerung: Abweichung von der typisierenden 25 v. H.-Regel bei …
Diese ist grundsätzlich --im Sinne einer Vereinfachungsregelung-- mit 25 v.H. des streitigen Gewinns oder Verlusts zu bemessen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 2001 VIII E 5/00, BFH/NV 2001, 1035; vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323;… vom 29. September 2005 IV E 5/05, BFH/NV 2006, 315; vom 10. Oktober 2006 VIII B 177/05, BFHE 214, 208, BStBl II 2007, 54;… vom 10. November 2005 VIII E 5/05, BFH/NV 2006, 576;… vom 26. September 2011 VIII E 2/11, BFH/NV 2012, 444;… vom 29. Februar 2012 IV E 1/12, BFH/NV 2012, 1153, jeweils m.w.N.).
- BFH, 26.11.2002 - IV E 2/02
NZB, Streitwert
An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (…Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 1998 IV E 1/98, BFH/NV 1999, 807, m.w.N., und vom 18. Dezember 2000 IV E 3/00, juris, sowie BFH-Beschluss vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323). - FG Thüringen, 02.03.2007 - IV 70082/06
Streitwertberechnung bei einheitlicher und gesonderter Feststellung
An dieser pauschalen Bestimmung des Streitwerts halten diese Stimmen selbst dann fest, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (Beschluss des BFH vom 27. Mai 2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323). - FG Düsseldorf, 06.12.2004 - 16 K 8275/99
Streitwert; Einheitliche Gewinnfeststellung; Regelpauschsatz; Gewinnanteile; …
Bei der Streitwertermittlung ist grundsätzlich ein pauschaler Prozentsatz anzusetzen, auch wenn die genaue ertragssteuerliche Auswirkung mitgeteilt wird vgl. zuletzt den BFH Beschluss vom 27. Mai 2002, XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323. - FG Niedersachsen, 26.08.2010 - 2 KO 3/10
Vornahme einer Aufteilung von anrechenbaren Gewerbesteuermessbeträgen; Berechnung …
An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung die tatsächlichen einkommenssteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2002, XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323). - FG Düsseldorf, 05.03.2019 - 13 K 2520/17
Festsetzung des Streitwerts im Verfahren der einheitlichen und gesonderten …
An der pauschalen Ermittlung des Streitwerts ist selbst dann festzuhalten, wenn im Verfahren über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen die tatsächlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen bei den Feststellungsbeteiligten bekannt geworden sind (BFH-Beschluss vom 10.10.2006 VIII B 177/05, Bundessteuerblatt II 2007, 54, unter II.3.; BFH-Beschluss vom 27.05.2002 XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323, unter II.1.).