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   BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01   

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https://dejure.org/2002,4819
BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01 (https://dejure.org/2002,4819)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2002 - XI R 27/01 (https://dejure.org/2002,4819)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - XI R 27/01 (https://dejure.org/2002,4819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Kündigung - Entlassung aus nichtselbständiger Tätigkeit - Entschädigung - Abfindung - Steuererklärung - Zusammenballung - Nachträgliche Änderung des Steuerbescheides - Ermittlungspflicht des Finanzamtes - Mitwirkungspflicht

  • Judicialis

    EStG § 24; ; EStG § 34; ; EStG § 34 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173; EStG §§ 24 34
    Inhalt der Steuererklärung; Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Entlassungsentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a
    Änderung; Entschädigung; Ermittlungspflicht; Treu und Glauben; Zusammenballung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01
    (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 2002 XI R 2/01, BFHE 197, 526, BFH/NV 2002, 715).

    Aus sozialer Fürsorge in späteren Veranlagungszeiträumen erbrachte Leistungen sind für die Steuerbegünstigung der Entlassungsentschädigung schädlich, wenn sie diese nicht als Zusatz ergänzen, sondern insgesamt betragsmäßig fast erreichen (BFH-Urteil in BFHE 197, 526, BFH/NV 2002, 715).

  • BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99

    Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat --wie in dem Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, vgl. auch Urteil vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522, BFH/NV 2002, 717) ausgeführt-- in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in einem späteren Veranlagungszeitraum aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Zusatzleistungen gewährt werden.
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat --wie in dem Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, vgl. auch Urteil vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522, BFH/NV 2002, 717) ausgeführt-- in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in einem späteren Veranlagungszeitraum aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Zusatzleistungen gewährt werden.
  • FG Köln, 18.07.2000 - 8 K 3485/99

    Änderung der Besteuerung von Leistungen im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01
    Das FA habe den Bescheid nicht ändern dürfen, da es bei der ursprünglichen Veranlagung seine Sachaufklärungspflicht verletzt habe; die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 3, veröffentlicht.
  • BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05

    Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung

    Selbst wenn die tatsächliche oder rechtliche Beurteilung schwierig sein kann, verstärkt sich die Ermittlungspflicht im Allgemeinen nur bei Unklarheiten und Zweifeln, die sich aus der Erklärung ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19; vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BFHE 206, 303, BStBl II 2004, 911; vom 23. Februar 2005 XI R 3/04, BFH/NV 2005, 1269, alle m.w.N.; BFH-Beschluss vom 17. Januar 2005 VI B 4/04, BFH/NV 2005, 834).
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 10/03

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat z.B. im Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 27/01 (BFH/NV 2003, 19) in der unterlassenen Anforderung der vertraglichen Grundlagen allein noch keine Verletzung der Ermittlungspflicht gesehen.
  • FG Köln, 26.08.2015 - 4 K 4035/10

    Änderung von Steuerbescheiden: Reichweite der Ermittlungspflicht des FA im

    Erscheinen die Angaben des Steuerpflichtigen dagegen plausibel und vollständig, braucht das Finanzamt dem nicht mit Misstrauen begegnen und von sich aus weitere Ermittlungen anstellen; dies gilt auch in vom normalen Veranlagungsgeschäft abweichenden Sonderfällen (so zu von der Finanzbehörde nicht angeforderten weiteren Unterlagen BFH, Urteil vom 03. Juli 2002 - XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19).
  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2015 - 3 K 2075/12

    Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht und Ansässigkeit eines Grenzgängers zur

    In diesem Sinne ist es eine Frage der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall, welche Unterlagen anzufordern sind und welche Aufklärung durch die Finanzbehörde zu erfolgen hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19; vom 7. Juli 2004 XI R 10/03, BStBl II 2004, 911).
  • BFH, 09.07.2003 - I B 183/02

    VGA, Mietvertrag

    Sie beruft sich vielmehr ausschließlich darauf, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Finanzbehörde nach Treu und Glauben an einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 gehindert sein kann, wenn sie die nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen bei gehöriger Erfüllung ihrer Ermittlungspflicht (§ 88 AO 1977) schon vor Erlass der voraufgegangenen Steuerbescheide hätte erkennen können (BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19; XI R 17/01, BFH/NV 2003, 137; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 173 AO Rz. 62, m.w.N.).
  • FG Münster, 25.09.2007 - 15 K 767/04

    Ausweisung der Bezüge eines Beamten der Finanzverwaltung als Versorgungsbezüge;

    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFH, Urteile vom 24. Januar 2002 - XI R 2/01 - BStBl II 2004, 444, BFH/NV 2002, 715 undvom 3. Juli 2002 - XI R 27/01 -, BFH/NV 2003, 19).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04

    Entschädigungszusatzleistung - Sachbezüge

    Nur wenn sich Unklarheiten oder Zweifelsfragen in Bezug auf den verwirklichten Sachverhalt aufdrängen, ist das FA verpflichtet, diesen nachzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19).
  • FG München, 23.01.2003 - 2 K 192/02

    Wiedereinsetzung bei fehlender Eingangskontrolle; Neue Tatsache;

    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung, mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFH-Urteil vom 03.07.2002 - XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19 ).

    Der BFH ist dessen Betrachtungsweise bezüglich der Ermittlungspflicht des Finanzamts mit Urteil vom 03.07.2002 - XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19 nicht gefolgt.

  • FG Köln, 17.12.2002 - 9 K 4254/99

    Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil die Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den sogenannten Abfindungsfällen kontrovers ist (vgl. z.B. FG Köln, EFG 2001, 545 und 1016; EFG 1996, 1073; FG Düsseldorf EFG 1999, 260 einerseits und FG Münster, EFG 2319 und 1291 sowie FG Düsseldorf, EFG 2001, 186 andererseits) und der BFH über die bereits anhängigen Revisionen XI R 29/01, XI R 27/01 und XI R 12/00 noch nicht entschieden hat.
  • BFH, 29.09.2003 - IX B 64/03

    NZB: Änderung wegen neuer Tatsachen

    Haben --wie im Streitfall-- sowohl der Steuerpflichtige wie auch die Finanzbehörde es versäumt, den Sachverhalt hinreichend aufzuklären, trifft in der Regel den Steuerpflichtigen die Verantwortung mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (vgl. BFH in BFH/NV 2000, 1445; Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 27/01, BFH/NV 2003, 19).
  • BFH, 25.07.2003 - XI B 202/02

    Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 09.04.2003 - XI B 71/02

    Die Frage, wo die betragsmäßigen Grenzen von sog. Entschädigungszusatzleis-

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2003 - 5 K 1807/02

    Zur Änderungsmöglichkeit des Finanzamtes bei nachträglich bekannt gewordenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2004 - 5 K 1995/02

    Zur Änderung wegen neuer Tatsachen bei Vorliegen eines gewerblichen

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