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   BGH, 25.10.2016 - XI ZR 33/15   

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https://dejure.org/2016,43163
BGH, 25.10.2016 - XI ZR 33/15 (https://dejure.org/2016,43163)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2016 - XI ZR 33/15 (https://dejure.org/2016,43163)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15 (https://dejure.org/2016,43163)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 33/15
    Die Feststellung, dass die Darlehensverträge aufgrund des Widerrufs des Klägers nicht bestehen, hat denselben Wert (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus BGH, 25.10.2016 - XI ZR 33/15
    Die Feststellung des Annahmeverzuges hat keinen eigenständigen Wert (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2016 - 6 U 95/16

    Verbraucherdarlehen: Treuwidrigkeit des Widerrufs wegen widersprüchlichen

    Die in erster Instanz weiter begehrte Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Rückzahlung von Zins und Tilgung hat keinen eigenen Wert neben dem Feststellungsantrag zum Rückabwicklungsschuldverhältnis (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15 -, juris), der auf Erteilung einer Schlussrechnung gerichtete Antrag fällt wiederum nicht erheblich ins Gewicht.
  • OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts; Rechtsfolgen nach

    - Hilfsantrag zu 2.: Feststellung, dass die Beklagte nur noch 53.796,18 EUR fordern kann: neben der Feststellung, dass der Darlehensvertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt wurde, hat die negative Feststellung, dass die Kläger der Beklagten nicht mehr als den von ihnen aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses errechneten Saldo schulden, keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Wert und bleibt deshalb außer Ansatz (vgl. Beschlüsse des BGH vom 25.10.2016 - XI ZR 33/15 ; - XI ZR 6/16).
  • OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 144/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rechtsfolgen nach Widerruf in einem Altfall

    Der Zahlungsantrag der Kläger hat denselben Wert wie der Feststellungsantrag zu 1. und ist mit diesem wirtschaftlich identisch (siehe BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15 - und vom 16. März 2016 - XI ZR 39/15).

    Auch bei diesem Zahlungsbegehren bleiben Ansprüche auf Nutzungsersatz gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB als Nebenforderung nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO außer Betracht (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15 - Rdnr. 3).

  • OLG Brandenburg, 08.02.2017 - 4 U 190/15

    Immobilienfinanzierung, fehlerhafte Widerrufsbelehrung, späte Ausübung des

    Der Zahlungsantrag der Kläger hat denselben Wert wie der Feststellungsantrag zu 1. und ist mit diesem wirtschaftlich identisch (siehe BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15 - und vom 16. März 2016 - XI ZR 39/15 -).

    Auch bei diesem Zahlungsbegehren bleiben Ansprüche auf Nutzungsersatz gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB als Nebenforderung nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO außer Betracht (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15 - Rdnr. 3).

  • OLG Brandenburg, 29.12.2016 - 4 U 89/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs; Voraussetzungen der

    Der hilfsweise gestellte Zahlungsantrag des Klägers hat denselben Wert wie der Feststellungsantrag zu 1 und ist mit diesem wirtschaftlich identisch (siehe BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15 - und vom 16. März 2016 - XI ZR 39/15 -).

    Auch bei diesem Zahlungsbegehren bleiben Ansprüche auf Nutzungsersatz gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB als Nebenforderung nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO außer Betracht (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15 - Rdnr. 3).

  • BGH, 13.10.2020 - VIII ZR 290/19

    Eigener wirtschaftlicher Wert der Feststellung des Annahmeverzugs im Falle einer

    Auch für das Rechtsmittel der beklagten Partei ist die Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Zug-um-Zug-Verurteilung wertmäßig für die Beschwer ohne Bedeutung (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2016 - III ZR 104/15, juris Rn. 5 und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15, juris Rn. 3).

    Auch für das Rechtsmittel der beklagten Partei ist, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, die Feststellung des Annahmeverzugs neben einer Zug-um-Zug-Verurteilung wertmäßig für die Beschwer ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2016 - III ZR 104/15, juris Rn. 5; vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15, juris Rn. 3).

  • BGH, 02.02.2021 - XI ZR 623/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unzulässig

    Die Feststellung des Annahmeverzugs hat ebenfalls keinen eigenen Wert (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 16 und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 19.12.2016 - XI ZR 539/15

    Festsetzung des Streitwerts in einem Beschluss über den Verlust eines

    Das Begehren, bestellte Sicherheiten freizugeben, das die Kläger bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz nicht eingeführt haben, kann ihr Prozessbevollmächtigter in dritter Instanz nicht zur Begründung eines höheren Streitwerts anführen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2016 aaO Rn. 5 mwN).

    Die Feststellung des Annahmeverzugs hat keinen eigenständigen wirtschaftlichen Wert (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 16 und vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15, juris Rn. 3).

  • LG Aachen, 18.09.2018 - 10 O 112/18

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Gleichermaßen kommt der Feststellung des Annahmeverzugs (ursprünglicher Klageantrag zu 3) neben dem Klageantrag zu 1) kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (vgl. BGB, Beschluss vom 06.07.2010, Az. XI ZB 40/09, juris, Rn. 16; Beschluss vom 25.10.2016, Az. XI ZR 33/15, juris, Rn. 3).
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 109/17

    Rückabwicklicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf; Maßgeblichkeit der

    Die Feststellung des Annahmeverzugs hat entgegen der Rechtsmeinung der Klägerin ebenfalls keinen eigenständigen wirtschaftlichen Wert (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2010 - XI ZB 40/09, WM 2010, 1673 Rn. 16, vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 33/15, juris Rn. 3 und vom 19. Dezember 2016 - XI ZR 539/15, juris Rn. 4).
  • LG Münster, 29.07.2021 - 11 O 12/21

    VW Abgasskandal: Schadensersatz für VW Diesel mit EA288-Motor (Euro 5)

  • BGH, 16.07.2019 - XI ZR 538/18

    Auswirkungen eines Antrags auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung eines

  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 108/17

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehnsvertrages nach Widerruf; Maßgeblichkeit

  • BGH, 05.08.2020 - VIII ZR 290/19

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig mangels Erreichens der

  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18

    Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu

  • BGH, 24.07.2018 - XI ZR 740/17

    Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Rückabwicklung

  • OLG Brandenburg, 27.09.2023 - 4 U 76/23

    Annahmeverzug ist kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis!

  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung:

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20

    1. Der Darlehensgeber kann im Rückabwicklungsschuldverhältnis, das im Falle des

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 16 U 100/21
  • BGH, 18.12.2018 - XI ZR 267/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichen desr Beschwer

  • OLG Zweibrücken, 13.02.2017 - 7 W 81/16

    Widerruf von Darlehensverträgen: Streitwertbemessung für Feststellungsanträge

  • BGH, 08.07.2019 - XI ZR 309/18

    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts

  • BGH, 29.11.2022 - XI ZR 555/21

    Bestimmung der Beschwer formell nach dem Wert der erfolglosen Klageanträge

  • OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 68/18

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des

  • BGH, 13.03.2018 - XI ZR 385/17

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 4 U 148/17

    Prozesserklärungen sind nach der Interessenlage auszulegen

  • LG Münster, 20.05.2021 - 11 O 530/20

    VW Touran EA 288 - Schadenersatz im Abgasskandal

  • LG Bielefeld, 10.05.2019 - 1 O 309/18
  • OLG Hamm, 22.09.2017 - 19 U 125/17

    Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung; Streitwert eines Zahlungsantrags

  • LG Essen, 11.02.2022 - 5 O 75/19

    Abschalteinrichtung

  • LG Münster, 02.12.2021 - 11 O 282/21

    Abgasskandal - Schadenersatz bei Audi A6 3.0 TDI zugesprochen

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