Rechtsprechung
BGH, 20.01.2021 - XII ZB 202/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
§ 1897 Abs. 4 bis 6 BGB, § 1897 Abs. 5 BGB, § ... 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 278 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 3 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren unter Beteiligung des Verfahrenspflegers; Bestellung eines Betreuers für den volljährigen Betroffenen
- rewis.io
Betreuungsache: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren ohne Beteiligung des Verfahrenspflegers
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren unter Beteiligung des Verfahrenspflegers; Bestellung eines Betreuers für den volljährigen Betroffenen
- datenbank.nwb.de
Betreuungsache: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren ohne Beteiligung des Verfahrenspflegers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verlängerung der Betreuung - und die Anhörung ohne Verfahrenspfleger
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren ohne Verfahrenspfleger
- famrz.de (Kurzinformation)
Verfahrensfehlerhafte Anhörung ohne Beteiligung des Verfahrenspflegers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beteiligung des Verfahrenspflegers bei einer Anhörung des Betroffenen
Verfahrensgang
- AG Dillenburg, 29.08.2017 - 4 A XVII 180/04
- LG Limburg, 01.04.2020 - 7 T 199/17
- BGH, 20.01.2021 - XII ZB 202/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 385
- MDR 2021, 438
- FamRZ 2021, 636
- Rpfleger 2021, 410
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.04.2019 - XII ZB 570/18
Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren …
Auszug aus BGH, 20.01.2021 - XII ZB 202/20
Erfolgt die Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. April 2019 - XII ZB 570/18, FamRZ 2019, 1272).Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2019 - XII ZB 570/18 - FamRZ 2019, 1272 Rn. 8 mwN).
- BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten …
Auszug aus BGH, 20.01.2021 - XII ZB 202/20
aa) Zwar hat das Beschwerdegericht zu Recht die erneute Anhörung der Betroffenen für erforderlich gehalten, nachdem die letzte Anhörung durch das Amtsgericht über drei Jahre zurücklag und das Amtsgericht seine Entscheidung zudem auch auf das ärztliche Zeugnis des Hausarztes der Betroffenen vom 27. Juli 2017 gestützt hat, auf das sich die letzte Anhörung vor dem Amtsgericht am 17. November 2016 naturgemäß nicht beziehen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 230/18 - FamRZ 2019, 140 Rn. 6). - BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20
Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im …
Auszug aus BGH, 20.01.2021 - XII ZB 202/20
Dies setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Senats voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und dass von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - FamRZ 2020, 1772 Rn. 7 mwN).
- BFH, 25.11.2021 - V R 34/19
Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger
Fehlt es an der (erforderlichen) Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist die jeweilige Maßnahme verfahrensfehlerhaft und der entsprechende Beschluss wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) aufzuheben (vgl. BGH-Beschluss vom 20.01.2021 - XII ZB 202/20, FamRZ 2021, 636).