Rechtsprechung
BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BGB § 1896 Abs. 1a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 1a BGB
Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen - IWW
§ 1896 Abs. 1a BGB, § 1908 d BGB, § 295 FamFG, § 1908 d Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 6 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
FamFG §§ 74 Abs. 6 u. 7, 295; BGB §§ 1896 Abs. 1a u. 2, 1908d Abs. 1
Einrichtung der Betreuung bei Betroffenem mit freiem Willen - Wolters Kluwer
Widersprüchlichkeit der Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer zum freien Willen des Betroffenen; Aufhebung der Betreuung bei Wegfall ihrer Voraussetzungen; Entscheidung des Betroffenen mit freiem Willen gegen die Betreuung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuerauswahl, Wunsch des Betroffenen, Ungeeigneter Betreuer
- rewis.io
Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 1a
Widersprüchlichkeit der Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer zum freien Willen des Betroffenen; Aufhebung der Betreuung bei Wegfall ihrer Voraussetzungen; Entscheidung des Betroffenen mit freiem Willen gegen die Betreuung - rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 1a ; BGB § 1908d
Widersprüchlichkeit der Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer zum freien Willen des Betroffenen; Aufhebung der Betreuung bei Wegfall ihrer Voraussetzungen; Entscheidung des Betroffenen mit freiem Willen gegen die Betreuung - datenbank.nwb.de
Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beachtung des Willens des Betroffenen bei Aufhebung einer Betreuung
Verfahrensgang
- AG Stralsund, 12.12.2016 - 19 XVII 507/10
- LG Stralsund, 16.02.2017 - 8 T 29/17
- BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3302
- MDR 2017, 1247
- FamRZ 2017, 1612
- Rpfleger 2017, 620
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16
Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17
Verknüpft ein zur freien Willensbildung i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017, XII ZB 100/17, juris und vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/16, FamRZ 2017, 473).In diesem Fall ist mithin trotz Vorliegens der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben (…Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 - juris Rn. 15 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 8 mwN).
- BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17
Betreuung: Unwirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl; …
Auszug aus BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17
Verknüpft ein zur freien Willensbildung i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017, XII ZB 100/17, juris und vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/16, FamRZ 2017, 473).In diesem Fall ist mithin trotz Vorliegens der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben (Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 - juris Rn. 15 …und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 8 mwN).
- BGH, 10.01.2024 - XII ZB 217/23
Betreuerbestellung: Wann muss der Wunsch des Betroffenen respektiert werden?
Die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer widerspricht dem Willen des Betroffenen, wenn dieser sein Einverständnis mit der Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung mit der Bestellung der von ihm gewünschten Person verknüpft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17, FamRZ 2017, 1612).In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17, FamRZ 2017, 1612).
In einem solchen Fall ist trotz Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - XII ZB 237/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 8 mwN).