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   BGH, 01.03.2000 - XII ZB 8/00   

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https://dejure.org/2000,9127
BGH, 01.03.2000 - XII ZB 8/00 (https://dejure.org/2000,9127)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2000 - XII ZB 8/00 (https://dejure.org/2000,9127)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2000 - XII ZB 8/00 (https://dejure.org/2000,9127)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Zweites Versäumnisurteil - Versäumnisurteil - Säumnis - Verschulden - Verhandlungstermin - Verlegung - Telefax - Dienstschluß

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 195 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 513 Abs. 2 S. 1
    Berufungsbegründung bei Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 01.03.2000 - XII ZB 8/00
    Entgegen der Auffassung der sofortigen Beschwerde kann die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, durch das der Einspruch gegen ein aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenes Versäumnisurteil verworfen wird, weder auf fehlende Schlüssigkeit der Klage noch darauf gestützt werden, daß das Versäumnisurteil prozeßordnungswidrig ergangen sei (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Mai 1999 - V ZB 1/99 - NJW 1999, 2599).
  • BGH, 27.09.1990 - VII ZR 135/90

    Vertrauen auf Nichtbeantragung eines Versäumnisurteils bei Abwesenheit eines

    Auszug aus BGH, 01.03.2000 - XII ZB 8/00
    Das Berufungsgericht hat die Berufung des Beklagten zu Recht als unzulässig verworfen, weil der Beklagte nicht schlüssig vorgetragen hat, daß ein Fall unverschuldeter Säumnis vorgelegen habe (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1990 - VII ZR 135/90 - NJW 1991, 42, 43).
  • OLG Frankfurt, 27.11.1997 - 20 W 442/95
    Auszug aus BGH, 01.03.2000 - XII ZB 8/00
    Ein unrichtiger Vermerk auf dem Umschlag der Sendung macht die Zustellung nicht unwirksam (vgl. Stein/Jonas/Roth, ZPO 21. Aufl. § 195 Rdn. 5; OLG Frankfurt JurBüro 1998, 209 m.w.N.).
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