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   OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97   

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https://dejure.org/1998,4824
OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97 (https://dejure.org/1998,4824)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1998 - 13 W 72/97 (https://dejure.org/1998,4824)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 13 W 72/97 (https://dejure.org/1998,4824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 138, 2247

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwirksamkeit des Testamentes; Formbedürftigkeit der Zeit- und Ortsangaben des Erblassers im Testament; Eintragung Ort und Datum in Kopfzeile des Testaments durch dritte Hand; Anwendung der Grundsätze über Zusätze Dritter im Testament; Auswirkungen einer möglichen ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 138, 2247
    Formunwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments; Sittenwidrigkeit eines Grundstücksübertragungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 1998, 435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Von einem besonders groben Mißverhältnis, das in der Regel den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgegangen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (z.B. BGH NJW-RR 1991, 589; BGH NJW 1992, 899; BGH NJW 1995, 2635; BGH WM 1997, 1155).

    Es geht bei diesen Grundsätzen immer nur um die Berücksichtigung der Lebenserfahrung, daß in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Grund zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH WM 1985, 948; BGH NJW-RR 1991, 589; BGH WM 1997, 1155, 1157).

    Diese ist nur dann gleichfalls nichtig, wenn die Sittenwidrigkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt, also mit dem dinglichen Rechtsvorgang sittenwidrige Zwecke verfolgt werden oder in ihm die Sittenwidrigkeit begründet wäre (vgl. BGH WM 1997, 1155 m.w.Nachw.).

  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Von einem besonders groben Mißverhältnis, das in der Regel den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgegangen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (z.B. BGH NJW-RR 1991, 589; BGH NJW 1992, 899; BGH NJW 1995, 2635; BGH WM 1997, 1155).

    Es geht bei diesen Grundsätzen immer nur um die Berücksichtigung der Lebenserfahrung, daß in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Grund zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH WM 1985, 948; BGH NJW-RR 1991, 589; BGH WM 1997, 1155, 1157).

  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Von einem besonders groben Mißverhältnis, das in der Regel den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgegangen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (z.B. BGH NJW-RR 1991, 589; BGH NJW 1992, 899; BGH NJW 1995, 2635; BGH WM 1997, 1155).
  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Von einem besonders groben Mißverhältnis, das in der Regel den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten erlaubt, wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgegangen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (z.B. BGH NJW-RR 1991, 589; BGH NJW 1992, 899; BGH NJW 1995, 2635; BGH WM 1997, 1155).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91

    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Weder weist die Vertragsausgestaltung ungewöhnliche Umstände zum Nachteil des Erblassers auf (wie etwa eine unterbliebene Wertsicherung der Rente, vgl. BGH NJW-RR 1993, 198) noch bestehen Anhaltspunkte für eine innere Einstellung des Antragsgegners, die eine bewußte Übervorteilung des Erblassers nahelegen könnte (wie in dem der vorgenannten BGH-Entscheidung zugrundeliegenden Fall, wo der rechtlich bewanderte Beklagte, nicht hingegen die zumindest rechtlich unerfahrene betagte Klägerin die für sie als Verkäuferin mit der Vertragsgestaltung verbundenen Risiken überblicken konnte).
  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Wenn selbst die Formunwirksamkeit einzelner Abschnitte einer letztwilligen Verfügung (vgl. etwa BayObLG, FamRZ 1986, 726: "Es genügt die Feststellung, daß die Erblasserin die Zeilen 1 bis 6 und 10 bis 13 allein geschrieben hat") oder die Mitunterzeichnung durch die zu Erben eingesetzten Personen (BayObLG FamRZ 1993, 1494) als unschädlich angesehen werden können, dann muß dies erst recht im vorliegenden Fall für die Kopfzeile des in Rede stehenden Testamentes gelten.
  • BayObLG, 10.08.1990 - BReg. 1a Z 84/88

    Auffinden mehrerer Testamente; Grundsatz der Amtsermittlung; Erheblichkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Soweit es Ort und Datum angeht, folgt aus der "Soll"-Vorschrift des § 2247 Abs. 2 BGB, daß diese Angaben keine notwendigen Bestandteile eines eigenhändigen Testamentes darstellen; sie sind nicht Bestandteil der Willenserklärungen des Erblassers, sondern haben lediglich die Bedeutung eines Zeugnisses des Erblassers über Zeit und Ort seiner Testamentserrichtung (vgl. BayObLG, FamRZ 1991, 237).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 123/83

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Differenz zwischen dem in der

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Es geht bei diesen Grundsätzen immer nur um die Berücksichtigung der Lebenserfahrung, daß in der Regel außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Grund zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH WM 1985, 948; BGH NJW-RR 1991, 589; BGH WM 1997, 1155, 1157).
  • BayObLG, 14.01.1986 - BReg. 1 Z 92/85

    Problematik der "Eigenhändigkeit" eines Testaments; Beweisanforderungen im

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1998 - 13 W 72/97
    Wenn selbst die Formunwirksamkeit einzelner Abschnitte einer letztwilligen Verfügung (vgl. etwa BayObLG, FamRZ 1986, 726: "Es genügt die Feststellung, daß die Erblasserin die Zeilen 1 bis 6 und 10 bis 13 allein geschrieben hat") oder die Mitunterzeichnung durch die zu Erben eingesetzten Personen (BayObLG FamRZ 1993, 1494) als unschädlich angesehen werden können, dann muß dies erst recht im vorliegenden Fall für die Kopfzeile des in Rede stehenden Testamentes gelten.
  • OLG Karlsruhe, 06.02.2007 - 17 Verg 7/06

    Vergabeverfahren: Rügelast und Bieterstatus bei nur abstrakter

    Sollte ein überteuerter Preis vereinbart worden sein, weil die Beschwerdeführerin - wie im Vermerk vom 30.05.2005 festgehalten - von der Einzigartigkeit und unverzichtbaren Praxiserprobtheit der Software der Beigeladenen überzeugt war, begründete dies eine Sittenwidrigkeit aber ebenso wenig, wie im Falle eines - unterstellten - Begünstigungsinteresses (vgl. OLG Köln, ZEV 1998, 435; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 138, Rn. 34 b).
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