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   OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13   

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https://dejure.org/2014,7356
OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13 (https://dejure.org/2014,7356)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.04.2014 - 3 U 165/13 (https://dejure.org/2014,7356)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. April 2014 - 3 U 165/13 (https://dejure.org/2014,7356)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überlebender Ehegatte wird bei gemeinschaftlichem Testament Vollerbe

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Überlebender Ehegatte wird bei gemeinschaftlichem Testament Vollerbe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lebzeitige Verfügungsbefugnis des Erblassers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebzeitige Verfügungsbefugnis des Erblassers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2014, 536
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
    Diese zum Schutze eines erbvertraglich Bedachten getroffene Regelung ist entsprechend anzuwenden, wenn ein gemeinschaftliches Testament vorliegt und Verfügungen getroffen werden, die den Schlusserben beeinträchtigen (BGH NJW 1976, 749, 751; BGH NJW-RR 2012, 207; Palandt-Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2271, Rn. 10; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2013, § 2269, Rn. 10 m.w.N.).

    Die Beweislast für das Fehlen eines solchen die Verfügung rechtfertigenden Eigeninteresses liebt bei dem Erben, welcher den Anspruch auf Bereicherungsausgleich geltend macht, also beim Kläger (vgl. insgesamt BGH NJW-RR 2012, 207, 208).

  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
    Diese zum Schutze eines erbvertraglich Bedachten getroffene Regelung ist entsprechend anzuwenden, wenn ein gemeinschaftliches Testament vorliegt und Verfügungen getroffen werden, die den Schlusserben beeinträchtigen (BGH NJW 1976, 749, 751; BGH NJW-RR 2012, 207; Palandt-Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2271, Rn. 10; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2013, § 2269, Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
    Ziel der Auslegung ist die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten (BGHZ 112, 229, 233; BayOblG FamRZ 1993, 366, 367; 1995, 251, 252; Münchener Kommentar-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2269, Rn. 17).
  • OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95

    Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
    Bei der Bewertung dieses Eigeninteresses kommt es nicht darauf an, ob die Regelung, wie sie getroffen wurde, als vernünftig anzusehen ist oder der Regelungszweck auch auf andere, vernünftigere Weise hätte erreicht werden können (OLG Köln NJW-RR 1996, 327, 328).
  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
    Ziel der Auslegung ist die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten (BGHZ 112, 229, 233; BayOblG FamRZ 1993, 366, 367; 1995, 251, 252; Münchener Kommentar-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2269, Rn. 17).
  • BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92

    Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
    Ziel der Auslegung ist die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Ehegatten (BGHZ 112, 229, 233; BayOblG FamRZ 1993, 366, 367; 1995, 251, 252; Münchener Kommentar-Musielak, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2269, Rn. 17).
  • RG, 25.04.1904 - IV 396/03

    Anwendbarkeit des § 2287 B.G.B. auf korrespektive Testamente

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
    Die Kinder als weiterhin eingesetzte Erben werden Schlusserben des Vermögens, was im Todeszeitpunkt des längslebenden Ehegatten noch vorhanden ist (RGZ 58, 64, 65; 79, 277; Münchener Kommentar-Musielak, a.a.O., Rn. 26; Staudinger-Kanzleiter, a.a.O., Rn. 9 ff.; Palandt-Weidlich, § 2269 BGB, Rn. 3).
  • RG, 23.04.1912 - VII 85/12

    Gemeinschaftliche Testamente; Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.2014 - 3 U 165/13
    Die Kinder als weiterhin eingesetzte Erben werden Schlusserben des Vermögens, was im Todeszeitpunkt des längslebenden Ehegatten noch vorhanden ist (RGZ 58, 64, 65; 79, 277; Münchener Kommentar-Musielak, a.a.O., Rn. 26; Staudinger-Kanzleiter, a.a.O., Rn. 9 ff.; Palandt-Weidlich, § 2269 BGB, Rn. 3).
  • LG Bonn, 17.06.2016 - 1 O 388/14

    Anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers für Zuwendungen;

    Die Frage, ob diese Schenkungen von dem Erblasser in der Absicht gemacht worden sind, die Beklagte als Vertragserbin zu beeinträchtigen, beantwortet sich danach, ob für diese Zuwendungen ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers bestand (BGH NJW-RR 2012, 207f. Rd.11; OLG Köln, Urteil vom 01.04.2014 - 3 U 165/13 - unter II.3.b) = BeckRS 2014, 08904; Palandt/Weidlich, aaO., § 2287 Rd.6f.).

    Die Rechtfertigung dieser durch die Zuwendungen eingetretenen Beeinträchtigung der Beklagten als Vertragserbin setzt vielmehr eine sittliche Verpflichtung des Erblassers gegenüber der Klägern voraus, die sich nicht aus einer derartigen Verbesserung der persönlichen Beziehungen ergibt, sondern sich nach dem eingangs dargestellten Maßstab eines objektiven Beobachters nur aus besonderen Leistungen, Opfern oder einer intensiven persönlichen Zuwendung der Klägerin gegenüber dem Erblasser ergeben kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.04.2014 - 3 U 165/13 - unter II.3.b) = BeckRS 2014, 08904 für den Fall der Übertragung von Wohnungseigentum mit vereinbarten Gegenleistungen; OLG Köln, aaO., juris Rd.8 ablehnend für den Fall der Übertragung von Sparguthaben aufgrund eines "Großmutter-Enkel-Verhältnisses"; Palandt/Weidlich, aaO., § 2287 Rd.7 mit weiteren Beispielen).

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