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   LAG Düsseldorf, 20.11.1995 - 1 Ta 291/95   

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https://dejure.org/1995,5301
LAG Düsseldorf, 20.11.1995 - 1 Ta 291/95 (https://dejure.org/1995,5301)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.1995 - 1 Ta 291/95 (https://dejure.org/1995,5301)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 1995 - 1 Ta 291/95 (https://dejure.org/1995,5301)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG §§ 4 5 Abs. 1 Abs. 3; ZPO §§ 51 85 Abs. 2
    Kündigungsschutzklage: Passivrubrum nach Konkurseröffnung - Anwaltsverschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00

    Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst";

    Danach ist eine Kündigungsschutzklage, die gegen eine vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von der Schuldnerin erklärte Kündigung gerichtet ist, von vornherein gegen den Verwalter als Partei zu erheben (LAG Düsseldorf v. 20.11.1995 - 1 Ta 291/95, KTS 1996, 181, 182 = ZIP 1996, 191, 192).
  • LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Denn der Insolvenzverwalter in dieser Funktion war, wie dies die Parteien übereinstimmend auch so sehen, ab Insolvenzeröffnung am 27. Dezember 2000 um 8 Uhr alleiniger richtiger Adressat der Kündigungsschutzklage (dazu im Sinne der nach wie vor zutreffenden herrschenden Meinung [vgl. zum Streitstand Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 51 Rz. 25 ff. mit weit. Nachw.; FK-InsO/App, § 80 Rz. 21 ff. mit weit. Nachw.] etwa LAG Düsseldorf Beschluss vom 20. November 1995 - 1 Ta 291/95 - ZIP 1996, 191 mit div. Nachw.; APS/Ascheid, § 4 KSchG Rz. 53; abweichend LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1.1 bis 1.1.4 der Gründe).

    Nach allem bedarf es keiner Stellungnahme mehr zu der Frage, ob die Versäumung der Klagefrist tatsächlich unverschuldet im Sinne des § 5 Abs. 1 KSchG war (dazu in vergleichbarer Konstellation LAG Düsseldorf Beschluss vom 20. November 1995 - 1 Ta 291/95 - ZIP 1996, 191).

  • LAG Köln, 23.03.2005 - 7 Ta 43/05

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Postbeförderungszeit,

    Unabhängig von der streitigen Frage, inwieweit § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen des § 5 KSchG ansonsten Anwendung findet, ist nach ganz herrschender und zutreffender Auffassung jedenfalls bei der Versäumung der Antragsfrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG eine solche Zurechnung geboten, weil es sich insoweit um eine dem § 234 ZPO entsprechende prozessuale Frist handelt (LAG Hamm EzA Nr. 7 und Nr. 8 zu § 5 KSchG; LAG Hamm LAGE Nr. 76 zu § 5 KSchG; LAG Frankfurt AuR 1984, 89; LAG Köln LAGE Nr. 70 zu § 5 KSchG; LAG Düsseldorf NZA 1986, 404; LAG Düsseldorf ZIP 1996, 191; HWK/Pods, § 5 KSchG Rz. 31; a. A.: KR/Friedrich § 5 KSchG Rz. 112).
  • LAG Düsseldorf, 21.10.1997 - 1 Ta 321/97

    Kündigungsschutzverfahren: nachträgliche Klagezulassung - Unterrichtung bei

    Die Frist des § 5 Abs. 3 KSchG beginnt, wenn der Arbeitnehmer positive Kenntnis von der Versäumung der Klagefrist erlangt hat oder die Versäumung bei der ihm zuzumutenden Sorgfalt hätte erkennen können (KR - Friedrich KSchG 4. Aufl. § 5 KSchG Rz 81; Kittner/Trittin KSchR 2. Aufl. § 5 KSchG Rz. 26 ff; Hueck/von Hoyningen-Huene KSchG 11. Aufl. § 5 Anm. 22, 23; LAG Hamm EzA § 5 KSchG Nr. 18; LAG Frankfurt BB 94, 1868; LAG Köln LAGE § 5 KSchG Nr. 70; ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, so Beschluß vom 20.11.1995 - 1 Ta 291/95 - ZIP 96, 191).
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