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   OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 3 VA 11/99   

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https://dejure.org/1999,5747
OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 3 VA 11/99 (https://dejure.org/1999,5747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.12.1999 - 3 VA 11/99 (https://dejure.org/1999,5747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 3 VA 11/99 (https://dejure.org/1999,5747)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Akteneinsichtsrecht in Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 299 Abs. 3; InsO § 4
    Akteneinsicht im Insolvenzverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 926
  • ZIP 2000, 322
  • NZI 2000, 178
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.04.2006 - IV AR (VZ) 1/06

    Akteneinsichtsrecht Dritter, hier der Gläubiger des Insolvenzschuldners, in

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Grundsatz außer Streit, dass der Gläubiger eines insolventen Schuldners auch bei Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse ein rechtliches Interesse an der Einsicht in die Insolvenzakte hat, das er zur ordnungsgemäßen Begründung eines Akteneinsichtsgesuchs nicht weitergehend darlegen muss (vgl. u.a. Brandenburgisches OLG ZIP 1998, 962; OLG Braunschweig ZIP 1997, 894; OLG Dresden aaO m.w.N.; OLG Düsseldorf ZIP 2000, 322; HansOLG Hamburg aaO; OLG Hamm ZIP 2004, 283; OLG Köln ZIP 1999, 1449).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 VA 13/06

    Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Rechtliches Interesse an der

    Die Ermessensausübung des Gerichtsvorstands beginnt allerdings überhaupt erst nach der Feststellung eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO (BGH KTS 1998, 581; OLG Saarbrücken NJW-RR 2001, 931; vgl. auch Senat ZVI 2006, 30; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 926; OLG Köln ZIP 1999, 1449; BayObLG …

    Damit ist die behördliche Entscheidung aufzuheben und - im oben dargestellten Umfang - die Sache zur erneuten Bescheidung an die Behörde zurückzugeben (vgl. auch BGH WM 2006, 1435; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 926; vgl. auch OLG Köln ZIP 1999, 1449; Zöller/Gummer, a.a.O., § 28 EGGVG Rz. 15, 17).

  • OLG Celle, 21.12.2001 - 2 W 102/01

    Akteneinsichtsgesuch; Insolvenzverfahren ; Masseunzulänglichkeit; Interesse ;

    Ein Gutachten ein Sachverständigen ist schon begrifflich einem gerichtlichen Entwurf nicht gleichzustellen (so auch OLG Düsseldorf, ZIP 2000, 322, 323; OLG Braunschweig, ZIP 1997, 894).
  • OLG Hamburg, 14.08.2001 - 2 VA 6/00

    Akteneinsicht; Löschung; Insolvenzeröffnungsverfahren; Insolvenzakte; Insolvenz;

    Die Einsicht in die Insolvenzakte kann dem Gläubiger die Überzeugung verschaffen, daß seine titulierte Forderung als wertlos einzuschätzen ist oder daß die Chance auf teilweise oder völlige Realisierung besteht, denn zur Insolvenzakte gehören nicht nur der Insolvenzantrag sowie der ausgefüllte Anhörungsfragebogen des Insolvenzgerichts sondern auch das Gutachten darüber, ob hinreichende Masse für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist (OLG Braunschweig ZIP 1997, 894; OLG Düsseldorf NZI 2000, 178).
  • OLG Hamburg, 14.08.2001 - VA 6/00

    Voraussetzungen der Einsicht in die Insolvenzakten einer gelöschten GmbH

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  • AG Potsdam, 06.02.2001 - 35 IN 550/00

    Voraussetzung der Einsichtnahme in die Akten eines Insolvenzverfahrens

    Das Insolvenzgericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (ZIP 2000, 322) an, wonach ein solches Gutachten nicht der Akteneinsicht unterliegt.
  • AG Dresden, 08.11.2001 - 541 IN-(3b) 1877/00

    Uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht in die Verfahrensakten für am

    Mit einer Vielzahl von Entscheidungen (OLG Köln MDR 1988/502; OLG Frankfurt/Main MDR 1996/379; OLG Braunschweig ZIP 1997/894; OLG Naumburg ZIP 1997/895; LG Potsdam ZIP 1997/987; OLG Düsseldorf ZIP 2000/322) geht die Rechtssprechung und teilweise die Literatur (Kübler/Prütting/Pape, § 4 Rdnr. 17; Hess, § 4 Rdnr. 45) von einem unbeschränktem Akteneinsichtsrecht der beteiligten Gläubiger aus .
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