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   Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03   

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Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03 (https://dejure.org/2004,9937)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.09.2004 - C-188/03 (https://dejure.org/2004,9937)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. September 2004 - C-188/03 (https://dejure.org/2004,9937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter und zur Anzeige bei der zuständigen Behörde - Tragweite

  • EU-Kommission PDF

    Junk

    Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter und zur Anzeige bei der zuständigen Behörde - Tragweite

  • EU-Kommission

    Junk

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2019
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    6 - Vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82 (Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11) und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-201/02 (Wells, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    6 - Vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82 (Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11) und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-201/02 (Wells, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 37).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-250/97

    Lauge u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    9 - Vgl. Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-250/97 (Lauge u. a., Slg. 1998, I-8758) zur Ausnahme für Massenentlassungen im Fall von Einstellung der Tätigkeit des Betriebes aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.
  • EuGH, 08.06.1994 - C-383/92

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    8 - Vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-383/92 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2479) zum Begriff "Massenentlassung" und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-12063) zum Begriff "Arbeitgeber".
  • EuGH, 12.02.1985 - 284/83

    Dansk Metalarbejderforbund / Nielsen & Søn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    7 - Vgl. hierzu Urteil vom 12. Februar 1985 in der Rechtssache 284/83 (Nielsen & Søn, Slg. 1985, 553, Randnrn. 8 und 11).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-32/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
    8 - Vgl. u. a. Urteile vom 8. Juni 1994 in der Rechtssache C-383/92 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1994, I-2479) zum Begriff "Massenentlassung" und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-32/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-12063) zum Begriff "Arbeitgeber".
  • BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die

    Bis zu deren Ablauf sind die Wirkungen der Kündigung "ausgesetzt" (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 - C-188/03 - [Junk] Rn. 68) .

    Dem steht nach Auffassung des Zweiten Senats die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache Junk (- C-188/03 -) nicht entgegen.

    Für die Arbeitnehmervertretung wäre es sehr viel schwieriger, die "Rücknahme" einer bereits erklärten Kündigung zu erreichen, als den Verzicht auf ihren lediglich geplanten Ausspruch (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 44) .

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 15/06

    Massenentlassungsanzeige

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 760/05

    Massenentlassung - Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • ArbG Berlin, 22.06.2005 - 9 Ca 2728/05
    Jedenfalls seit der Veröffentlichung des Schlussantrags von Generalanwalt Tiziano vom 30.09.2004 (RSC-188/03, ZIP 2004, 2019 [EuGH 30.09.2004 - C 188/03] ) bestand kein schutzwürdiges Vertrauen mehr, dass auch weiterhin erst nach Ausspruch der Kündigungserklärung die Anzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet werden muss.

    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 (Rs. C-188/03 -Junk, NZA 2005, 213 [EuGH 27.01.2005 - C 188/03] ) seien die §§ 17 ff. KSchG richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass unter Entlassung die Kündigungserklärung zu verstehen sei, so dass die Kündigung gem. § 18 Abs. 1 KSchG unwirksam sei.

    b) Der Beklagte konnte sich nach Auffassung der Kammer vorliegend indes jedenfalls deshalb nicht mit Erfolg auf einen etwaigen Vertrauensschutz zu seinen Gunsten berufen, weil seit den Vorlagebeschlüssen des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2003 ( 36 Ca 19726/02 - ZIP 2003, 1265) und vom 17.12.2003 (36 Ca 15595/03 -veröffentlicht in: juris) sowie dem Schlussantrag von Generalanwalt ... vom 30.09.2004 (RSC-188/03, ZIP 2004, 2019 [EuGH 30.09.2004 - C 188/03] ) nicht mehr von einem etwaigen Vertrauenstatbestand dahingehend ausgegangen werden konnte, dass auch weiterhin erst nach Ausspruch der Kündigungserklärung die Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden müsse (in diesem Sinne auch: ArbG Bochum, Urt. v. 17.3.2005, a.a.O.).

  • LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04

    Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der

    Sein Vertrauen in die bisherige Rechtslage konnte auch schon deshalb nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30.09.2004 (ZIP 2004, 2019) erschüttert werden, weil die Kündigung aus dem Jahre 2003 stammt.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 801/05

    Massenentlassung, Sozialauswahl, Interessenausgleich mit Namensliste

    (3) Schließlich konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 761/05

    Massenentlassung, Sozialauswahl, Interessenausgleich mit Namensliste

    (3) Weiter konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage auch nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts T vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden.
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 619/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - verspätete Antragstellung und

    Auch konnte das Vertrauen in die bisherige Rechtslage nicht durch die Schlussanträge des Generalanwalts T vom 30. September 2004 (vgl. ZIP 2004, 2019) erschüttert werden (vgl. Senat 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - BAGE 117, 281).
  • ArbG Berlin, 21.02.2006 - 79 Ca 22399/05

    Vorlagebeschluss; EuGH; Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG; Massenentlassung

  • LAG Köln, 16.06.2005 - 5 Sa 326/05

    Massenentlassung

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