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   BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99   

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BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99 (https://dejure.org/1999,1988)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.1999 - 4Z BR 7/99 (https://dejure.org/1999,1988)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 1999 - 4Z BR 7/99 (https://dejure.org/1999,1988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1; ZPO § 114
    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im Verbraucherinsolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 14 T 12104/99
  • LG München I - 1502 IK 139/99
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 429
  • MDR 2000, 51
  • NZI 1999, 497
  • Rpfleger 2000, 124
  • ZInsO 1999, 659
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99
    a) § 7 Abs. 1 InsO knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an § 6 Abs. 1 InsO an (BayObLGZ 1999 Nr. 45; OLG Köln ZIP 1999, 586 f; HK/Kirchhof InsO § 7 Rn. 5; Nerlich/Römermann/Becker InsO § 7 Rn. 1 und 3).

    Der Ansicht von Uhlenbruck (Rechtsmittelzug bei Insolvenzkostenhilfe und Vergütungsfestsetzung, NZI 1999, 175, 177), daß im Verbraucherinsolvenzverfahren für Entscheidungen über die Gewährung oder Versagung von Insolvenzkostenhilfe die sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht nach § 7 InsO grundsätzlich statthaft sei, vermag der Senat nicht zu folgen, da es sich hierbei nicht um insolvenzspezifische Entscheidungen handelt, sondern diese lediglich aus Anlaß des Insolvenzverfahrens ergehen (OLG Köln ZIP 1999, 586 f; HK/Kirchhof InsO § 7 Rn. 4).

  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Köln, 29.05.2000 - 2 W 115/00

    Umfang der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Köln in Insolvenzsachen

    Hierin unterscheidet sich die Regelung der nordrhein-westfälischen Verordnung von derjenigen des § 29 Abs. 2 der (Bayerischen) Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit im Bereich des Staatsministerium der Justiz, derzufolge im Land Bayern die Übertragung der gerichtlichen Zuständigkeit in Insolvenzsachen auf das Bayerische Oberste Landesgericht auf "die Entscheidung über die weitere Beschwerde in Insolvenzsachen nach § 7 InsO" beschränkt ist, also nur die Fälle erfaßt, in denen eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO statthaft oder diese Frage aufgrund des Vorbringens des Rechtsmittelführers zu prüfen ist (vgl. hierzu BayObLG NZI 1999, 497).

    Wie der Senat schon wiederholt entschieden hat, ist im Prozeßkostenhilfeverfahren die weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Landgerichts auch in einer Insolvenzsache nicht statthaft (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 996 = NZI 1999, 198 = InVo 1999, 140 =ZinsO 1999, 230 = ZIP 1999, 568; Senat, NZI 1999, 415 = OLG Report Köln, 1999, 332 = ZIP 1999, 1714; Senat, ZinsO 2000, 295; so auch BayObLG NZI 1999, 497; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; OLG Hamburg, InVo 2000, 124).

  • OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren betreffend die

    Von der bislang wohl überwiegenden Zahl der Obergerichte wird hierzu die Auffassung vertreten, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrages auf Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde sei die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Erstgerichts gemäß § 6 Abs. 1 InsO und damit die Anfechtbarkeit der Entscheidung des Insolvenzgerichts in den durch die Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehenen Fällen (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f. und MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jew. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 5 W 186/99 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. September 1999 - 26 W 67/99 -).
  • OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01

    Verfahrenskosten, Insolvenz, Kostenbeschwerde

    Die Entscheidung über die Verfahrenskosten unterliegt nicht der insolvenzrechtlichen sofortige weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 S. 1 InsO, denn die Statthaftigkeit dieses Rechtsmittels setzt in Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO voraus, dass die Insolvenzordnung die sofortige Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts ausdrücklich vorsieht (vgl. BGH ZIP 2000, 755, 756; BayObLG MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m.w.N.).

    Eine sofortige weitere Beschwerde nach der insolvenzrechtlichen Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 1 InsO scheidet aus, weil deren Statthaftigkeit in Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO nach nunmehr soweit ersichtlich einhelliger Auffassung voraussetzt, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. BGH ZIP 2000, 755, 756; BayObLG MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jeweils m.w.N.).

  • OLG Köln, 26.01.2000 - 2 W 226/99

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vorläufige Postsperre im

    Daß mehrere Instanzen zur Überprüfung einer Entscheidung zur Verfügung stehen müßten, schreibt Art. 19 Abs. 4 GG nicht vor (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]; BayObLG NZI 1999, 497; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199] = InVo 1999, 140 [141]; Senat, NZI 1999, 415 = DZWIR 1999, 460 [461]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453 [454]; Hoffmann, NZI 1999, 425 [426]).
  • OLG Zweibrücken, 11.08.2000 - 3 W 138/00

    Anfechtbarkeit von Beschwerdeentscheidungen des Landgerichts im

    Wie sich aus der in § 7 Abs. 1 InsO enthaltenen Anknüpfung an § 6 Abs. 1 InsO ergibt, ist dafür Voraussetzung, dass gegen die Ausgangsentscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde in der Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehen ist (BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - IX ZB 2/2000 = ZinsO 2000, 280, 281; BayObLG MDR 1999, 1344 f. und 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.09.2000 - 2 W 244/99

    Rechtsmittel bei Streit über die Behandlung des Verfahrens als Regel- oder

    Eine Vorlage nach § 7 Abs. 2 Satz 1 InsO setzt jedoch voraus, daß die Entscheidung auf der Abweichung beruht (vgl. Senat, NZI 1999, 497 [499] mit weit. Nachw.; Kirchhof, a.a.O., § 7, Rdn. 37).
  • OLG Köln, 23.02.2000 - 2 W 21/00

    Anwendungsbereich des § 26 InsO im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Dies hat er im vorliegenden Verfahren erstmals durch Beschluss vom 23. März 1999 (Vgl. ZIP 1999, 586 ff) entschieden (So auch: BayObLG, ZInsO 1999, 659; OLG Frankfurt, NZI 1999, 1929 ff).
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

    b) Unabhängig von der Frage, ob die weitere Beschwerde nach 7 Abs, 1 InsO und der Antrag auf ihre Zulassung dem Anwaltszwang unterliegen (vgl. dazu OLG Köln NJW 2000, 232), setzt das Rechtsmittel jedoch nach überwiegender Auffassung voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f., MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jew. m.w.Nw.).
  • OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00

    Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des

    Hierin unterscheidet sich die Regelung der nordrhein-westfälischen Verordnung von derjenigen des § 29 Abs. 2 der (Bayerischen) Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit im Bereich des Staatsministerium der Justiz vom 6. Juli 1995 (GVBl., 343), derzufolge im Land Bayern die Übertragung der gerichtlichen Zuständigkeit in Insolvenzsachen auf das Bayerische Oberste Landesgericht auf "die Entscheidung über die weitere Beschwerde in Insolvenzsachen nach § 7 InsO" beschränkt ist, also nur die Fälle erfaßt werden, in denen eine weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO statthaft oder diese Frage aufgrund des Vorbringens des Rechtsmittelführers zu prüfen ist (vgl. hierzu: BayObLG, NZI 2000, 231 = Rpfleger 2000, 294 LS; BayObLG, NZI 1999, 497).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.2000 - 3 W 206/00

    Insolvenzantrag durch Sozialversicherungsträger - Glaubhaftmachung -

  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ; Bestimmung der

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2002 - 3 W 235/01

    Abtretung; Abtretungserklärung; Schuldner; Höchstpersönlich; Restschuldbefreiung;

  • OLG Naumburg, 10.03.2000 - 5 W 18/00

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung im Falle rückständiger

  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00

    Abweichung von einem Vorlagebeschluss in einer Frage des Insolvenzrechts

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 280/99
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 4 Sa 1137/99

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Gesetzlicher Übergang des Anspruchs auf

  • OLG Naumburg, 17.04.2001 - 5 W 29/01

    Voraussetzungen der Eigenverwaltung

  • OLG Naumburg, 31.07.2000 - 5 W 41/00

    Ablehnung eines Verbraucherinsolvenzantrags wegen bereits erfolgter Ablehnung

  • OLG Naumburg, 31.07.2000 - 5 W 64/00

    Maßgebliche Verhältnisse für Anordnungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.09.1999 - 2 W 181/99   

Zitiervorschläge
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OLG Celle, 29.09.1999 - 2 W 181/99 (https://dejure.org/1999,26737)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.1999 - 2 W 181/99 (https://dejure.org/1999,26737)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. September 1999 - 2 W 181/99 (https://dejure.org/1999,26737)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1769
  • NZI 2001, 49
  • ZInsO 1999, 659
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