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   OLG Celle, 25.09.2001 - 2 W 92/01   

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https://dejure.org/2001,7502
OLG Celle, 25.09.2001 - 2 W 92/01 (https://dejure.org/2001,7502)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.09.2001 - 2 W 92/01 (https://dejure.org/2001,7502)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. September 2001 - 2 W 92/01 (https://dejure.org/2001,7502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei sehr kurzer Verfahrensdauer; Darlegungspflicht bezüglich des Prozentsatzes der Regelvergütung; Anforderungen an den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 InsO; § 22 InsO; § 11 InsVV
    Anforderungen an die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 21 § 22; InsVV § 11 § 2 § 3
    Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung bei kurzer Verwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 650
  • ZInsO 2001, 1003
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung;

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2001 - 2 W 92/01
    Zwar bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vergütungsrechtliche Entscheidungen des Landgerichts (dazu zuletzt ausführlich Senat, Beschluss vom 17. September 2001 - 2 W 53/01).

    Dass eine kurze Verfahrensdauer, die deutlich unter der Normaldauer für eine vorläufige Insolvenzverwaltung liegt (angegeben wird die Normaldauer des Verfahrens in der Literatur mit einem Zeitraum von 4 - 6 Wochen, s. Eickmann, in: Kübler/Prütting, InsO, Sonderband Vergütungsrecht, § 11 Rz. 21; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren, InsVV/VergVO, 2. Aufl., § 11 Rz. 30, wobei allerdings der Senat im Hinblick auf die tatsächliche Dauer von vorläufigen Insolvenzverfahren, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, bei einer zweimonatigen vorläufigen Insolvenzverwaltung noch nicht davon ausgeht, dass hieraus ein für die Vergütungsfestsetzung erheblicher Umstand abzuleiten ist, s. Beschl. v. 17.09.2001 - 2 W 53/01), bei der Bemessung der Vergütung zu berücksichtigen ist, wurde bereits bezüglich Festsetzung der Vergütung des Sequesters in Konkurseröffnungsverfahren vertreten (vgl. z.B. OLG Köln, MDR 1997, 690 für den Fall einer Sequestration von weniger als zwei Wochen).

    Treten bei einem derart kurzen Verfahren Erschwerungen auf, können diese Erschwerungen bei der Prüfung der Frage, wie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Bezug auf den gedachten Normalfall zu bestimmen ist, berücksichtigt werden (dazu im einzelnen auch Senat, Beschl. v. 17.09.2001, 2 W 53/01; Haarmeyer/Wutzke/Förster, a.A. O. § 11 Rz. 11 ff.).

    Dies belegt der Blick auf die qualitativen und quantitativen Kriterien des Normalfalls einer vorläufigen Insolvenzverwaltung (dazu Senat, Beschl. v. 17.09.2001 - 2 W 53/01; Haarmeyer, ZInsO 2001, 578 ff.) die vorliegend nicht erreicht werden.

  • OLG Köln, 27.02.1997 - 18 W 36/96

    Höhe der Verfügung des Sequesters

    Auszug aus OLG Celle, 25.09.2001 - 2 W 92/01
    Dass eine kurze Verfahrensdauer, die deutlich unter der Normaldauer für eine vorläufige Insolvenzverwaltung liegt (angegeben wird die Normaldauer des Verfahrens in der Literatur mit einem Zeitraum von 4 - 6 Wochen, s. Eickmann, in: Kübler/Prütting, InsO, Sonderband Vergütungsrecht, § 11 Rz. 21; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren, InsVV/VergVO, 2. Aufl., § 11 Rz. 30, wobei allerdings der Senat im Hinblick auf die tatsächliche Dauer von vorläufigen Insolvenzverfahren, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, bei einer zweimonatigen vorläufigen Insolvenzverwaltung noch nicht davon ausgeht, dass hieraus ein für die Vergütungsfestsetzung erheblicher Umstand abzuleiten ist, s. Beschl. v. 17.09.2001 - 2 W 53/01), bei der Bemessung der Vergütung zu berücksichtigen ist, wurde bereits bezüglich Festsetzung der Vergütung des Sequesters in Konkurseröffnungsverfahren vertreten (vgl. z.B. OLG Köln, MDR 1997, 690 für den Fall einer Sequestration von weniger als zwei Wochen).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Die erste steht grundsätzlich auf dem Standpunkt, Besonderheiten bezüglich des Umfangs oder der Schwierigkeit der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters seien bereits bei der Festlegung der fiktiven Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen, an der die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sich prozentual auszurichten habe (OLG Celle ZInsO 2001, 1003, 1005; LG Göttingen ZInsO 2001, 794, 795; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 11 Rn. 36).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der

    Die Bemessung von Vergütungszu- oder -abschlägen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist vorwiegend eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 19. Dezember 2001 - 2 W 218/01 -, Umdruck S. 5 f; OLG Celle NZI 2001, 650, 651 = ZInsO 2001, 1003, 1004).
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 218/01

    Vergütung des vorläufigen Verwalters

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  • BGH, 04.06.2002 - IX ZB 31/02

    Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde

    Die Bemessung von Vergütungszu- oder -abschlägen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der jeweils entfalteten Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ist vorwiegend eine Frage der tatrichterlichen Würdigung des Leistungsbildes im Einzelfall (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 19. Dezember 2001 - 2 W 218/01 -, Umdruck S. 5 f; OLG Celle NZI 2001, 650, 651 = ZInsO 2001, 1003, 1004).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

    Insoweit ist nur ein erhebliches Unterschreiten der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Bedeutung (vgl. BGH ZInsO 2007, 147 f. und ZInsO 2006, 642 ff.; OLG Celle NZI 2001, 650 ff.; LG Gera ZVI 2006, 72 f.; s. auch Haarmeyer/Wutzke/Förster a.a.O., § 11, Rdnr.: 73).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Besondere Voraussetzungen der Zulassung des

    Dies wird von der weiteren Beschwerde, deren Begründung - wie dies in jüngerer Zeit im Verfahren der weiteren Beschwerde in Vergütungssachen nicht selten zu beobachten ist (vgl. OLG Celle, ZInsO 2001, 1003 [1004]) - nicht wie geboten zwischen tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen der Vorinstanz differenziert und sich über weite Strecken auf für das Rechtsbeschwerdeverfahren gemäß den §§ 7 Abs. 1 InsO, 550, 561 ZPO unerhebliche Darlegungen tatsächlicher Art stützt, nicht hinreichend berücksichtigt.
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
    Insoweit ist nur ein erhebliches Unterschreiten der durchschnittlichen Verfahrensdauer von Bedeutung (vgl. BGH ZInsO 2007, 147 f. und ZInsO 2006, 642 ff.; OLG Celle NZI 2001, 650 ff.; LG Gera ZVI 2006, 72 f.; s. auch Harrmeyer/Wutzke/Förster aaO., § 11, Rdnr.: 73).
  • AG Köln, 04.01.2017 - 72 IN 310/16

    Mindestvergütung; vorläufiger Insolvenzverwalter; Abschlag bei kurzer Amtsdauer

    Eine besonders kurze Dauer des Amtes ist ein Grund für einen Abschlag von der Vergütung (vgl. Keller, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, 8. Aufl. 2016, § 11 InsVV Rn. 34; Büttner, in: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 5 Aufl. 2015, § 11 InsVV Rn. 49; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl. 2014, § 11 Rn. 141; OLG Celle, Beschl. v. 25.09.2001 - 2 W 92/01, Rn. 13, zitiert nach juris: Kürzung der Regelvergütung von 25 % auf 15 % bei fünftägiger Dauer; LG Göttingen, Beschl. v. 25.11.2002 - 10 T 62/02, ZInsO 2003, 25: Kürzung der Regelvergütung von 25 % auf 10 % bei zweieinhalbwöchiger Dauer und fehlender Inbesitznahme oder Inventarisierung und Bewertung des Schuldnervermögens).
  • LG Hof, 06.07.2004 - 22 T 69/04

    Wert des zu verwaltenden Vermögens als Maßstab der Vergütung eines vorläufigen

    Eine Kürzung der beantragten Vergütung aufgrund einer im Gutachten niedriger prognostizierten Vergütung ist zulässig (OLG Celle, Beschluss vom 25. September 2001, Az. 2 W 92/01).
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