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   BGH, 14.11.1990 - IV ZR 36/90   

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https://dejure.org/1990,3425
BGH, 14.11.1990 - IV ZR 36/90 (https://dejure.org/1990,3425)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1990 - IV ZR 36/90 (https://dejure.org/1990,3425)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1990 - IV ZR 36/90 (https://dejure.org/1990,3425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ungerechtfertigte Bereicherung um eine Maklerprovision - Erbringung von Maklerdiensten durch einen Verwalter eines gemeinschaftlichen Wohnungseigentums - Notwendigkeit der Zustimmung durch den Verwalter bei der Veräußerung von Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652; WEG § 12
    Unvereinbarkeit von WEG -Verwalter- und Maklertätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1991, 71
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - IV ZR 36/90
    Der Leitsatz des allerdings erst nach dem Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Senatsurteils vom 26. September 1990 (IV ZR 226/89 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) lautet:.
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 45/80

    Erwerb von Eigentumswohnungen nach dem "Kölner Modell" - Entlastung von den

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - IV ZR 36/90
    Auch § 814 BGB steht dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen, weil dafür Kenntnis der Rechtslage erforderlich gewesen wäre (Senatsurteil vom 23.10.1980 - IVa ZR 45/80 - NJW 1981, 277 - LM BGB § 652 Nr. 70 unter I 5 a).
  • BGH, 22.03.1978 - IV ZR 175/76

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Maklerlohn - Rückzahlung der

    Auszug aus BGH, 14.11.1990 - IV ZR 36/90
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Verflechtung (Urteil vom 22.3.1978 - IV ZR 175/76 - WM 1978, 711) wird weiter ausgeführt, daß eine den Provisionsanspruch ausschließende Verflechtung dann gegeben ist, wenn das Zustanentnehmen.
  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02

    Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit

    Diese Interessenkollision hindert ihn an einer dem gesetzlichen Leitbild entsprechenden Maklertätigkeit und schließt damit einen Anspruch auf Zahlung von Maklerlohn nach § 652 BGB aus (BGHZ 112, 240, 241 f.; BGH, Urteil vom 14. November 1990 - IV ZR 36/90 - ZMR 1991, 71; s. ferner Senatsbeschluß vom 26. März 1998 - III ZR 206/97, NJW-RR 1998, 992, 993; zustimmend Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 660 f., 694; abweichend MünchKomm/Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rn. 109 f.; Staudinger/Reuter, BGB, 13. Bearb., §§ 652, 653 Rn. 137 f., 145 f.).
  • OLG Köln, 10.09.2002 - 24 U 32/02

    Maklertätigkeit des Verwalters von Eigentumswohnungen - Verkaufsauftrag durch

    Richtig ist zwar, dass die beiden Entscheidungen des BGH (BGHZ 112, 240 = NJW 1991, 168; ZMR 1991, 71 = WuM 1991, 46) Fälle betrafen, in denen der Makler für den Käufer tätig geworden war.
  • AG Hamburg-Altona, 27.05.2008 - 316 C 409/07

    Objektvorkenntnis schließt Maklerprovision aus

    Denn mangels eines Provisionsanspruches des Maklers gegenüber dem Vermieter geht auch die Verpflichtung zur Übernahme der entsprechenden Kosten - unabhängig davon, dass eine solche Vereinbarung allein zu dem Zweck, dem Makler eine Provision zu verschaffen, wegen §§ 134 BGB i.V.m. 2 Abs. 1, 2 Abs. 5 WoVermG nichtig gewesen wäre (zutreffend: AG Hamburg, Urt.v. 28.8.1990, WuM 1991, S. 46, [AG Hamburg 28.08.1990 - 4 C 225/90] zitiert nach juris ) - ins Leere.
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