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   KG, 01.10.1998 - 8 RE-Miet 7241/97   

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https://dejure.org/1998,5689
KG, 01.10.1998 - 8 RE-Miet 7241/97 (https://dejure.org/1998,5689)
KG, Entscheidung vom 01.10.1998 - 8 RE-Miet 7241/97 (https://dejure.org/1998,5689)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 8 RE-Miet 7241/97 (https://dejure.org/1998,5689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 571
    Vermietereigenschaft des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 571
    Vermietereigenschaft des Erwerbers einer vermieteten Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 925 (Ls.)
  • ZMR 1999, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 14.04.1993 - 24 W 1092/93
    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Denn das Landgericht verweist insoweit auf den Beschluß des 24. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. April 1993 (WM 1993, 423 = OLGZ 1994, 20), in dem nach den Ausführungen des Landgerichts ausdrücklich offen gelassen worden ist, welche Folgerungen für das Wohnungsmietverhältnis sich daraus ergeben, daß die Eigentümergemeinschaft ebenfalls in das Mietverhältnis eintritt.

    Nur in dem Beschluß des 24. Zivilsenats des Kammergerichts (WM 1993, 423 = OLGZ 1994, 20) wird die Rechtsfrage zu 1. in dem ersten Leitsatz dahingehend beantwortet, daß die Eigentümergemeinschaft zumindest bezüglich des Kellerraums in das Mietverhältnis eintritt.

    Die Auffassung des 24. Zivilsenats des Kammergerichts (WM 1993, 423 = OLGZ 1994, 20) und die des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (WM 1996, 637 = ZMR 1996, 614 ), wonach auch die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer zumindest bezüglich des im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerraums auf der Vermieterseite in das Mietverhältnis eintrete, ist damit unvereinbar.

  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Ausdrücklich auf diese beiden Fälle beschränkt, enthält § 571 BGB eine Durchbrechung des allgemeinen schuldrechtlichen Grundsatzes, daß Rechte und Pflichten nur zwischen den am Schuldverhältnis beteiligten Personen entstehen (vgl. BGH, LM Nr. 33 zu § 571 BGB = NJW 1989, 2053 ).

    Die Vorschrift wurde geschaffen (so der BGH, NJW 1989, 2053 ), um bei einer Veräußerung des Mietgrundstücks durch den Eigentümer und Vermieter den Mieter gegen eine vorzeitige "Austreibung" zu schützen (Prot. II, 137 f.).

  • BayObLG, 12.12.1990 - REMiet 2/90

    Voraussetzungen für einen Rechtsentscheid über eine Vorlage in einer Mietsache;

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Der Mietvertrag wird dadurch nicht verändert; beide Erwerber treten an die Stelle des bisherigen Vermieters in das über das einheitliche Mietobjekt geschlossenen einheitlichen Mietvertrag ein (vgl. RGZ 124, 195; BGH, WuM 1973, 330 = NJW 1973, 455; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 = ZMR 1991, 174 ).

    Soweit Emmerich (in Staudinger, 13. Bearb. 1997, Rdn. 45 zu § 571 BGB ) ohne eigene Begründung die Ansicht vertritt, die Veräußerung eines Miteigentumsanteils genüge für die Anwendung des § 571 BGB , stützt er sich in erster Linie auf die Entscheidung des BayObLG (RE) vom 12. Dezember 1990 in NJW-RR 1991, 651 .

  • LG Hamburg, 16.02.1994 - 307 S 396/93

    Kündigung durch Gemeinschaft von Vermietern

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Die Auffassung des 24. Zivilsenats des Kammergerichts und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (aaO., desgleichen: LG Stuttgart, WuM 1988, 404; LG Berlin, GE 1989, 943 und GE 1997, 745; LG Hamburg, WuM 1994, 539 ; 1997, 47; AG Stuttgart, WuM 1988, 404; AG Schöneberg, GE 1998, 683; Teitge in ZMR 1987, 281; Beuermann in WuM 1995, 5, 6 [Nr. 18]; Sternel in MDR 1997, 315, 316; Weitemeyer in NZM 1998, 169 ff., 173), die Wohnungseigentümer, denen keiner der vermieteten Räume der Mietwohnung vom Vermieter veräußert worden ist, die also kein Sondereigentum an jener Mietwohnung oder einem der ihr zugehörigen Räume erworben haben, seien ebenfalls anstelle des bisherigen Eigentümers und Vermieters in die sich (während der Dauer ihres Eigentums?) aus dem Mietverhältnis über die zu dem fremden Wohnungseigentum gehörige Wohnung ergebenden Rechte und Verpflichtungen eingetreten, ist nach Auffassung des beschließenden Senats mit der Vorschrift des § 571 BGB nicht zu vereinbaren.

    Der von Emmerich ferner zitierte Beschluß des LG Hamburg vom 16. Februar 1994 (WuM 1994, 539 ) betrifft zwar einen dem vorliegenden gleichen Fall, jedoch begründet das LG seine Ansicht unter Berufung auf den Rechtsentscheid des BayObLG vom 24. November 1981 (NJW 1982, 451 ).

  • BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81

    Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Der von Emmerich ferner zitierte Beschluß des LG Hamburg vom 16. Februar 1994 (WuM 1994, 539 ) betrifft zwar einen dem vorliegenden gleichen Fall, jedoch begründet das LG seine Ansicht unter Berufung auf den Rechtsentscheid des BayObLG vom 24. November 1981 (NJW 1982, 451 ).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Dem steht nicht entgegen, daß die Rechtsfragen durch ein Oberlandesgericht in anderer Form als durch Rechtsentscheid entschieden worden sind (vgl. BGH, NJW 1987, 2372 ).
  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 163/71

    Auslegung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - Rechtsnachfolge in

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Der Mietvertrag wird dadurch nicht verändert; beide Erwerber treten an die Stelle des bisherigen Vermieters in das über das einheitliche Mietobjekt geschlossenen einheitlichen Mietvertrag ein (vgl. RGZ 124, 195; BGH, WuM 1973, 330 = NJW 1973, 455; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 = ZMR 1991, 174 ).
  • OLG Celle, 11.10.1995 - 2 U 124/94

    Nutzungsrechte bei durch Umwandlung des Mietwohnhauses in eine

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Daß in einem solchen Falle die Erwerber der beiden Wohnungseigentumsrechte gemeinschaftliche Vermieter werden, ist - soweit ersichtlich ebenfalls unumstritten (vgl. OLG Celle, WuM 1996, 222 ; LG Berlin, MM 1993, 28; LG Hamburg, WuM 1997, 176; Teitge in ZMR 1987, 281; Sternel in MDR 1997, 315, 316).
  • OLG Hamburg, 18.07.1996 - 2 Wx 20/96

    Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Dem hat sich das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seinem Beschluß vom 18. Juli 1996 (ZMR 1996, 614 = WuM 1996, 637 ) insoweit angeschlossen, als es in einem ähnlichen Fall ausgeführt hat, das Mietverhältnis gehe jedenfalls insoweit auf alle Miteigentümer über, als Gegenstand des Mietvertrages Teile des Grundstücks seien, die im gemeinschaftlichen Eigentum stünden.
  • OLG Frankfurt, 03.12.1985 - 20 REMiet 6/85

    Unzureichende Substantiierung eines Vorlagebeschlusses

    Auszug aus KG, 01.10.1998 - 8 REMiet 7241/97
    Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Beschluß vom 3. Dezember 1985 (ZMR 1986, 89 ), durch den der Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt wurde, u.a. darauf hingewiesen, das Landgericht habe in seinem Vorlagebeschluß versäumt darzulegen, warum es der vorgelegten Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung beimesse und wie es die vorgelegte Rechtsfrage entscheiden würde.
  • LG Stuttgart, 28.09.1988 - 13 S 196/88
  • RG, 29.04.1929 - VIII 96/29

    Wird durch die Erwerbung eines realen Teils von einem einheitlich verpachteten

  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

    Der 8. Zivilsenat des Kammergerichts hat deshalb mit Beschluß vom 1. Oktober 1998 - 8 RE-Miet 7241/97 - dem BGH folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt:.

    Zudem kann die Begründung von Sondereigentum an Nebenräumen daran scheitern, daß es an einer Abgeschlossenheit (§ 3 Abs. 2 Satz 1 WEG) fehlt (Greiner ZMR 1999, 246 f).

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