Rechtsprechung
   BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4326
BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00 (https://dejure.org/2000,4326)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.2000 - 2Z BR 35/00 (https://dejure.org/2000,4326)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 2Z BR 35/00 (https://dejure.org/2000,4326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Teilungserklärung; Teileigentum; Gaststätte; Ladenzeiten; Laden

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilungserklärung; Teileigentum; Zweckbestimmung; Laden; Nutzung; Gaststätte

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 3
    Auslegung mehrdeutiger Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1465
  • NZM 2000, 868
  • ZMR 2000, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
    Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234).
  • BayObLG, 18.06.1993 - 2Z BR 50/93
    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
    Wird ein Teileigentum nach diesen Grundsätzen von einem Teileigentümer zweckbestimmungswidrig genutzt, kann ein anderer Wohnungs- oder Teileigentümer Unterlassung dieser Nutzung gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 15 Abs. 3 WEG verlangen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. BayObLG WUM 1993, 490; WE 1998, 398; ZMR 2000, 234).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1992 - 15 U 67/92
    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
    Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG ZMR 1993, 427; NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567 f.).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 161/97

    Pizza-Liefer-Service als Laden

    Auszug aus BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
    Der Charakter eines Geschäftsbetriebs in einem Laden ist ganz wesentlich mit der Vorstellung verbunden, daß ein Laden an beschränkte Betriebszeiten gebunden ist (BayObLG ZMR 1993, 427; NZM 1998, 335; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 567 f.).
  • KG, 07.02.2005 - 24 W 135/04

    Wohnungseigentum: Reichweite der Veräußerungszustimmung des Verwalters im

    Die Zweckbestimmung in den Aufteilungsplänen hat Vereinbarungscharakter i.S.d. § 15 Abs. 1 WEG (BayObLG NZM 2000, 868 = ZMR 2000 775).

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise stört der Betrieb einer Gaststätte außerhalb der herkömmlichen Ladenöffnungszeiten wegen der mit ihm verbundenen Lärm- und Geruchsentwicklung mehr als ein Laden und hält sich deshalb nicht im Rahmen der Zweckbestimmung (BayObLG NJW-RR 2000, 1465).

  • OLG Hamburg, 26.02.2002 - 2 Wx 10/01

    Bei der Nutzung von Wohnungs-Teileigentum ist die Frage der regelmäßigen Nutzung

    Hiernach ist in einem Laden jede gewerbliche Nutzung zulässig, die der Zweckbestimmung nicht widerspricht und für die übrigen Wohnungseigentümer keine konkrete Beeinträchtigung verursacht, die die mit dem gewöhnlichen Betrieb eines Ladens regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (vgl. z.B. KG MDR 1999, 991, 992 m.w.N.; BayObLG ZMR 2000, 775, 776; vgl. auch Müller, Prakt.
  • OLG Köln, 25.03.2004 - 16 Wx 52/04

    Nutzung eines in der Teilungserklärung als Ladenlokal bezeichneten Teileigentums

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht weitgehende Übereinstimmung dahin, dass in der näheren Bezeichnung eines Teileigentums in der Teilungserklärung - z.B. als "Laden" - in der Regel - jedenfalls sofern die Gemeinschaftsordnung, wie vorliegend, für das Teileigentum keine hiervon abweichenden Benutzungsregelungen enthält (vgl. Bub/Kreuzer/Rapp/Spiegelberger/Stuhrmann/Wenzel, WEG, Band 1, 12. Aufl., § 15 Rdnr. 45) - eine die Nutzung des Teileigentums einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß §§ 5 Abs. 4, 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 WEG liegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.11.2002 - 16 Wx 226/2002 - und 13.09.1999 - 16 Wx 65/99 - = NZM 2000, 390 LS; BayObLG München NJW-RR 2000, 1465; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 9/03

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch - Verwirkung - Störung durch den Betrieb

    Schon dies rechtfertigt bei typisierter Betrachtungsweise (siehe etwa BayObLG ZMR 2001, 987; BayObLG NJW-RR 2000, 1465; BayObLG WUM 1998, 619; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 587/588) ohne weiteres den Schluss, dass der Gaststättenbetrieb störender ist als ein Ladengeschäft.
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 119/00

    Zeitliche Beschränkung des Betriebs eines Biergartens auf einer

    Dies entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BayObLG ZMR 1993, 427/426 und ZMR 2000, 775/776).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht