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LG Hamburg, 13.10.2000 - 311 S 184/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fehlerhafte Wohnfläche; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Mietvertragsanpassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535; BGB § 242; MHG § 2
Rechtsfolgen der Zugrundelegung einer abweichenden Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen - rechtsportal.de (Leitsatz)
Einigung über eine Mieterhöhung unter Zugrundelegung einer unrichtigen (überhöhten) Wohnfläche - Rechtsfolgen, insbesondere Frage der Anpassung nach den Grundsätzen über das Fehlen bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 23.07.1998 - 38 C 16/98
- LG Hamburg, 20.12.1999 - 311 S 184/98
- OLG Hamburg, 05.05.2000 - 4 U 263/99
- LG Hamburg, 13.10.2000 - 311 S 184/98
Papierfundstellen
- NZM 2000, 1221
- ZMR 2001, 191
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.04.1986 - VIII ZR 133/85
Betreiben der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage durch einen Dritten
Auszug aus LG Hamburg, 13.10.2000 - 311 S 184/98
Sie ermitteln die verbrauchte Wärme nicht exakt, sondern sind nur Hilfsgeräte zur relativen Verteilung des Wärmeverbrauchs (BGH Urt. Vom 9.4. 1986 WuM 1986, 214; vgl. auch LG Berlin Urt. Vom 15.5. 1987 ZMR 1987, 380 zu den Ungenauigkeiten durch Eigenverdunstung).
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 4 S 308/03
Vertragsanpassung - Leistungsklage; Rückforderung überzahlter Anwärterbezüge
Der grundsätzlich zutreffende Einwand des Beklagten, die Anpassung des Vertrages dürfe nur für die Zukunft erfolgen (…vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 60 RdNr. 14; LG Hamburg, Urteil vom 13.10.2000, ZMR 2001, 191), hat nicht zur Folge, dass die Zeiträume, die der gezahlten Rate entsprechen (DM 9.000,-- = 12 Monate à DM 750,--), bei der Anpassung außer Betracht bleiben müssten. - LG Lüneburg, 06.08.2002 - 6 S 162/01 Fehlt bei bereits abgewickeltem Dauerschuldverhältnis die Geschäftsgrundlage von Anfang an, so kann allerdings nach h.M. auch nachträglich eine Anpassung des Vertrages erfolgen (…vgl. Palandt, 60. Auflage, § 242 Rn. 133; Landgericht Hamburg ZMR 2001, 191).