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   OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02   

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https://dejure.org/2002,4660
OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02 (https://dejure.org/2002,4660)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.2002 - 3 U 11/02 (https://dejure.org/2002,4660)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 3 U 11/02 (https://dejure.org/2002,4660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 434 571 854
    Obligatorische Rechte als Rechtsmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsmangel bei obligatorischem Recht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 186
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66

    Mängelgewähr bei Seuchenverdacht

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02
    Soweit sich die Klägerin unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 51 und NJW 91, 2138) darauf beruft, im Sachmängelgewährleistungsrecht sei anerkannt, dass schon die Gefahr der Beeinträchtigung für einen Sachmangel ausreiche, im Rechtsmängelrecht müsse dasselbe gelten, kann ihr nicht gefolgt werden.

    Die Entscheidung BGHZ 52, 51 betrifft den Weiterverkauf von aus Argentinien stammendem Hasenfleisch, bei dem dringender Verdacht der Salmonellenverseuchung bestand.

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90

    Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02
    Soweit sich die Klägerin unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 51 und NJW 91, 2138) darauf beruft, im Sachmängelgewährleistungsrecht sei anerkannt, dass schon die Gefahr der Beeinträchtigung für einen Sachmangel ausreiche, im Rechtsmängelrecht müsse dasselbe gelten, kann ihr nicht gefolgt werden.

    In der Entscheidung BGH NJW 91, 2138 hat der Bundesgerichtshof das Fehlen einer Baugenehmigung für den Umbau eines Trockenspeichers zu Wohnraum unabhängig davon, ob die Umgestaltung nachträglich genehmigungsfähig war, als Sachmangel angesehen, weil bis zur Genehmigung die Baubehörde die Nutzung des Wohnraumes untersagen konnte.

  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88

    Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02
    Nicht notwendig ist dagegen, dass der Mieter nach der Überlassung die Erlangung des Besitzes etwa durch Einzäunen oder durch Beschilderung erkennbar macht (vgl. BGHZ 65, 137 (140 f.); BGH NJW-RR 89, 589 f.; Palandt-Weidenkaff, BGB § 536 Rn. 6 und § 571 Rn. 9; Staudinger-Emmerich, BGB 1997, § 571 Rn. 16 ff.; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl., II Rn. 867, 869; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 571 BGB Rn. 34 ff.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., I Rn. 52; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 1387).
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 92/90

    Rechte des Käufers eines verpachteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02
    Obligatorische Rechte stellen nur dann einen Rechtsmangel dar, wenn sie einem Dritten berechtigten Besitz verschaffen und den Käufer in seiner Verfügungsbefugnis über den Kaufgegenstand beeinträchtigen können, was bei Miet- und Pachtverhältnissen im Hinblick auf § 571 BGB a. F. der Fall sein kann (vgl. Palandt-Putzo BGB 60. Aufl. § 434 Rn. 5; BGH NJW 91, 2700).
  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74

    Begriff der Überlassung

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 3 U 11/02
    Nicht notwendig ist dagegen, dass der Mieter nach der Überlassung die Erlangung des Besitzes etwa durch Einzäunen oder durch Beschilderung erkennbar macht (vgl. BGHZ 65, 137 (140 f.); BGH NJW-RR 89, 589 f.; Palandt-Weidenkaff, BGB § 536 Rn. 6 und § 571 Rn. 9; Staudinger-Emmerich, BGB 1997, § 571 Rn. 16 ff.; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Aufl., II Rn. 867, 869; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 571 BGB Rn. 34 ff.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., I Rn. 52; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 1387).
  • OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 8/05

    Voraussetzungen einer Überlassung im Sinne von § 566 Bürgerliches Gesetzbuch

    Mit Recht hat auch das Landgericht insoweit auf die Entscheidungen des OLG Köln ZMR 2003, 186 Bezug genommen.
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