Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2898
OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02 (https://dejure.org/2002,2898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.2002 - 15 W 77/02 (https://dejure.org/2002,2898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 15 W 77/02 (https://dejure.org/2002,2898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer; Anpflanzungen zur Grenze einer Sondernutzungsfläche; Rücksichtnahmegebot; Interessenabwägung; Einbeziehung der Vorschriften des landesrechtlichen Nachbarrechtsgesetzes; Beseitigungsanspruch; ...

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; NachbG NW § 41; ; NachbG NW § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1; NachbG NW § 41 § 47
    Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 230
  • NZM 2003, 156
  • ZMR 2003, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    Soweit das Landgericht dem letzten Hilfsantrag der Beteiligten zu 1) entsprochen hat, steht diese Entscheidung unter der auflösenden Bedingung, dass nach Zurückverweisung der Sache dem Hauptantrag stattgegeben wird (BGHZ 106, 219 = NJW 1989, 1486).
  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    In diesem Rahmen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in geeigneten Fällen die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen einbezogen werden können, weil sie das Maß grenzüberschreitender Einwirkungen beschreiben, die im Verhältnis von Grundstücksnachbarn hingenommen werden müssen (BayObLG 1982, 69; DWE 1985, 28; NJW-RR 1987, 846; ZMR 1999, 348; KG OLGZ 1987, 410; NJR RR-1996, 464).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    So zu entscheiden, sieht sich der Senat nicht in einer eine Vorlagepflicht (§ 28 Abs. 2 FGG) begründenden Weise durch die Entscheidung des BayObLG (BayObLGZ 1982, 69 ff.) gehindert.
  • KG, 08.11.1995 - 24 W 3046/95

    Beseitigung eines Gehölzes auf einer Sondernutzungsfläche; Zumutbarkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    Die Frage, ob ein Rückschnitt der Magnolie möglich ist, kann dabei in zweierlei Hinsicht von Bedeutung sein: Im Verhältnis von Wohnungseigentümern ist die Geltendmachung eines Abwehranspruchs gegenüber Beeinträchtigungen, die von einem durch den Sondernutzungsberechtigten gepflanzten Strauch ausgehen, regelmäßig auf einen Rückschnitt beschränkt, wenn auf diese Weise dem Rücksichtnahmegebot Rechnung getragen werden kann (BayObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464, 465).
  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    In diesem Rahmen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass in geeigneten Fällen die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen einbezogen werden können, weil sie das Maß grenzüberschreitender Einwirkungen beschreiben, die im Verhältnis von Grundstücksnachbarn hingenommen werden müssen (BayObLG 1982, 69; DWE 1985, 28; NJW-RR 1987, 846; ZMR 1999, 348; KG OLGZ 1987, 410; NJR RR-1996, 464).
  • BayObLG, 01.12.1994 - 2Z BR 111/94

    Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten bei längerer Ortsabwesenheit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
    Die Frage, ob ein Rückschnitt der Magnolie möglich ist, kann dabei in zweierlei Hinsicht von Bedeutung sein: Im Verhältnis von Wohnungseigentümern ist die Geltendmachung eines Abwehranspruchs gegenüber Beeinträchtigungen, die von einem durch den Sondernutzungsberechtigten gepflanzten Strauch ausgehen, regelmäßig auf einen Rückschnitt beschränkt, wenn auf diese Weise dem Rücksichtnahmegebot Rechnung getragen werden kann (BayObLG DWE 1995, 28; KG NJW-RR 1996, 464, 465).
  • BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06

    Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer

    a) Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ist es nahezu unbestritten, dass bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern über die Bepflanzung unmittelbar benachbarter Gartenteile, an denen jeweils einem der Eigentümer ein Sondernutzungsrecht zusteht, nachbarrechtliche Vorschriften entsprechende Anwendung finden; danach sind in diesen Fällen auch die in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Bestimmungen über die Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern und ihren Rückschnitt sowie über Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen heranzuziehen (vgl. BayObLG WE 1988, 23; ZMR 1988, 23; KG ZMR 1996, 149; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372; OLG München OLG-Report 2006, 213; Staudinger/Bub [2005], § 22 WEG Rdn. 145; Weitnauer, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdn. 27; Horst, Rechtshandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., Rdn. 2041; Schmid, DWE 1987, 74, 76; a.A. KG WE 1987, 197).

    Das ist jedenfalls für gleichgelagerte Konflikte zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt (BayObLGZ 2002, 82, 88; BayObLG WE 1988, 23; OLG Köln ZMR 1997, 47, 48; OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

    b) Die entsprechende Anwendung der Vorschrift in § 47 Satz 1 NachbG NW kann - entgegen der Auffassung der Revision - auch nicht mit der Überlegung verneint werden, darin sei eine landesrechtliche materielle Ausschlussfrist enthalten, die im Bundesrecht nicht vorgesehen sei (ebenso für die Wohnungseigentümergemeinschaft OLG Hamm ZMR 2003, 372, 373).

  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Zwar können in geeigneten Fällen auch die landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes in die Interessenabwägung einbezogen werden ( OLG Hamm NJW-RR 2003, 230 ).
  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 282/16

    WEG-Streitigkeit über Gebrauch des Wohnungseigentums: Schlichtungsverfahren

    In Konfliktlagen - wie der streitgegenständlichen - wendet die Rechtsprechung die Vorschrift des § 906 BGB indes analog an (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2013 - V ZR 230/12 = NZM 2014, 37) und bezieht die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbargesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen ausdrücklich ein, auch wenn es sich nicht um eine pauschale analoge Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften handeln soll (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.10.2002 - 15 W 77/02 = NJW-RR 2003, 230 (231)).
  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 15 Wx 15/09

    Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche durch die Eigentümergemeinschaft;

    Der Senat (NJW-RR 2003, 230) hat die entsprechende Anwendung der genannten Vorschriften auf den Gedanken gestützt, dass im Rahmen des Rücksichtnahmegebots (§ 14 Nr. 1 WEG) in geeigneten Fällen die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbarrechtsgesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen einbezogen werden können, weil sie das Maß grenzüberschreitender Einwirkungen beschreiben, die im Verhältnis von Grundstücksnachbarn hingenommen werden müssen.
  • LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09

    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem

    Dieses Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme erfordert im Einzelfall eine konkrete Abwägung der berechtigten Nutzungsinteressen der Beteiligten (OLG Hamm, NJW-RR 2003, 230, 231 ).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08

    Mauer als bauliche Veränderung

    Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine wertende Einbeziehung nachbarrechtlicher Vorschriften in die nach dem WEG vorzunehmende Interessenabwägung, nicht jedoch um eine pauschale Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften, denn für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten weitergehende Rücksichtnahmepflichten als im allgemeine Nachbarrecht (vgl. BGH NJW 2007, 3636 m. w.; Oberlandesgericht Hamm NZM 2003, 156, 157).
  • OLG München, 11.01.2006 - 34 Wx 150/05

    Abstand von Bäumen zu Sondernutzungsfläche - Beeinträchtigung des

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts müssen zur Beurteilung der Frage eines Nachteils für die Nachbarn mindestens auch die Schranken gelten, die für Grundstücksnachbarn maßgeblich sind (BayObLG NJW-RR 1987, 846; BayObLGZ 1982, 69/76 f.; im Ergebnis ebenso OLG Hamm NJW-RR 2003, 230/232; Stadler Das Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. 10 D II 2; Meisner/Ring/Götz Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. § 18 Rn. 5).
  • LG Düsseldorf, 26.10.2006 - 21 O 400/05
    (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 230 ff. [OLG Hamm 21.10.2002 - 15 W 77/02] ; Bay.OBlG, ZMR 1999, 348).

    Weiterhin weicht die Kammer, wie im Urteil dargestellt, von der Entscheidung des OLG Hamm in NJW-RR 2003, 230 ff. [OLG Hamm 21.10.2002 - 15 W 77/02] insoweit ab, als sie die Vorschrift des § 47 NachbG NRW als entsprechend anwendbar ansieht.

  • LG Dortmund, 24.01.2017 - 1 S 166/16

    Vorgeschaltetes Schiedsverfahren bei Ansprüchen aus § 906 BGB auch unter

    In Konfliktlagen - wie der streitgegenständlichen - wendet die Rechtsprechung die Vorschrift des § 906 BGB indes analog an (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2013 - V ZR 230/12 = NZM 2014, 37) und bezieht die landesrechtlichen Vorschriften der Nachbargesetze aufgrund ihrer Leitbildfunktion in die Abwägung der gegenseitigen Interessen ausdrücklich ein, auch wenn es sich nicht um eine pauschale analoge Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften handeln soll (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.10.2002 - 15 W 77/02 = NJW-RR 2003, 230 (231)).
  • LG Düsseldorf, 07.12.2006 - 21 O 400/05

    Beseitigungsbegehren eines Nachbarn bzgl. verschiedener Pflanzen im Bereich der

    des OLG Hamm in NJW-RR 2003, 230 ff. insoweit ab, als sie die Vorschrift.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht