Rechtsprechung
OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Kinder, die vor einem Fenster im Erdgeschoss Grimassen schneiden
- Judicialis
WEG § 14 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1
Gezieltes Hineinschauen in Eigentumswohnung als übermäßiger Gebrauch des Gemeinschaftseigentums - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zulässiges Maß des Gebrauchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Gezielter Blick ins Fenster
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beeinträchtigung der Lebensqualität des Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch gezieltes Hineinschauen in die Fenster seiner Wohnung durch Dritte; Zulässiger Umfang des Gebrauchs einer zum gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Durchs Fenster geglotzt - Wohnungseigentümer müssen für Achtung der Privatsphäre sorgen
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Unerbetenen Einblicken in Eigentumswohnung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Schutz vor unerbetenen Einblicken in Eigentumswohnung
- anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)
Freikörperkultur: Wann man wo nackt sein darf
- anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)
Nackt im Garten und auf dem Balkon: Was ist erlaubt?
- haufe.de (Kurzinformation)
Die Gaffer: Zu viel der Einblicke
Verfahrensgang
- AG Traunstein - 3 UR II 1553/03
- LG Traunstein, 01.06.2005 - 4 T 4572/04
- OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 627 (Ls.)
- MDR 2006, 144
- NZM 2005, 949
- ZMR 2005, 71
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren
Auszug aus OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05
Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BGH NZM 2005, 182/183). - BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen …
Auszug aus OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05
Insbesondere die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit von Aussagen obliegt allein dem Tatrichter (BayObLG NJW-RR 2004, 939/940 = FGPrax 2004, 38/39). - BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1075/96
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung, ein durch die Mutter …
Auszug aus OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05
Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt weder das Recht auf ein bestimmtes Beweismittel noch auf bestimmte Arten von Beweismitteln (BVerfG NJW 1996, 3145). - BayObLG, 15.01.1999 - 1Z BR 110/98
Nachweis des Überlebens eines Verschollenen
Auszug aus OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05
Der Senat hat lediglich zu überprüfen, ob das Landgericht den maßgebenden Sachverhalt genügend erforscht und alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat und ob die getroffenen Schlussfolgerungen rechtlich möglich sind (BayObLGZ 1999, 1/4).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestellung eines Verwalters für eine Wohnungseigentümergemeinschaft; Vergabe eines Hausmeisterpostens; Neuer Tatsachenvortrag bei Einlegung einer Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de
WEG § 26
Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gevestor.de (Kurzinformation)
Verwaltergebühren
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.10.2001 - 318 T 107/01
- OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 71
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98
Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01
Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Kontrolle im Wesentlichen auf Missbrauchfälle beschränkt wird (vgl. etwa OLG Gelle, DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 352, 353; Senat - 2 Wx 27/98 - vom 13.03.00 und - 2 Wx 103/98 - vom 14.03.01). - OLG Hamburg, 14.10.2002 - 2 Wx 69/02
Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann allerdings im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat, etwa im Sinne einer unvertretbaren Unter- oder Überbewertung (vgl. zu allem Senat, ZMR 2003, 127 m.w.N.). - OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98
Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Vorliegen …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01
Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Kontrolle im Wesentlichen auf Missbrauchfälle beschränkt wird (vgl. etwa OLG Gelle, DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 352, 353; Senat - 2 Wx 27/98 - vom 13.03.00 und - 2 Wx 103/98 - vom 14.03.01). - OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 103/98
Auslegung einer Gemeinschaftsordnung; Mehrheitsentscheidungen der …
Auszug aus OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01
Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Kontrolle im Wesentlichen auf Missbrauchfälle beschränkt wird (vgl. etwa OLG Gelle, DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 352, 353; Senat - 2 Wx 27/98 - vom 13.03.00 und - 2 Wx 103/98 - vom 14.03.01).
- OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung …
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München - 32. Zivilsenat - OLG-Report 2005, 405; Senat vom 18.7.2005, OLG-Report 2005, 645). - OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (…OLG München a.a.O.; OLG Hamburg ZMR 2005, 71). - OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 5 Wx 20/09
Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer durch …
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (OLG Hamburg ZMR 2005, 71; OLG München MietRB 2007, 231).
- LG Hamburg, 30.11.2011 - 318 S 201/10
Wohnungseigentumsverfahren: Folgen der Nichtvorlage der Prozessvollmacht durch …
Das Gericht wird deshalb ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer eingreifen (HansOLG, ZMR 2005, 71, 72; Kammergericht, ZMR 2007, 801 - Tz. 7; OLG Düsseldorf, NJW 2006, 3645 -Tz. 58;… Bämann-Merle, § 26 Rdnr. 41;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O.). - KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08
Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (…OLG München, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.05.2007 - 15 W 16/07 -, Rdnr. 114, zitiert nach juris, unter Hinweis auf OLG Hamburg ZMR 2005, 71). - OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
Anbringung eines Lüftungsgitters für Dunstabzugshaube in Eigentumswohnanlage
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71). - OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen
Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg ZMR 2005, 71). - LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 13 S 132/13
Unzulässige Klauseln im Verwaltervertrag; §§ 26, 27 WEG; 139, 305 ff BGB
Bei der Anfechtung von Bestellungsbeschlüssen gölten strenge Anforderungen, da die Mehrheit den Verwalter akzeptiert hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.10.2004, 2 Wx 145/01). - LG Hamburg, 10.03.2011 - 318 S 180/10
Einstweilige Verfügung gegen Beschluss über Verwalterbestellung bei Majorisierung …
Das Gericht wird deshalb ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung der Wohnungseigentümer eingreifen (HansOLG, ZMR 2005, 71, 72). - OLG München, 18.07.2005 - 4 Wx 63/05 Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatschen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2005, 71).