Rechtsprechung
   KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3857
KG, 23.07.1984 - 24 W 2514/84 (https://dejure.org/1984,3857)
KG, Entscheidung vom 23.07.1984 - 24 W 2514/84 (https://dejure.org/1984,3857)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 1984 - 24 W 2514/84 (https://dejure.org/1984,3857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümergemeinschaft; Sondernutzungsrecht; Duldungspflicht; Garten; Erscheinungsbild; Bauliche Veränderung; Zaun

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1985, 27
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 12.11.1993 - 24 W 3064/93

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Gartenpflege

    Ohne diese damals noch nicht veröffentlichte Entscheidung zu kennen, hat der Senat (ZMR 1985, 27 = WM 1985, 161) entschieden, daß jedenfalls im städtischen Bereich ein Wohnungseigentümer ohne Zustimmung der Miteigentümer regelmäßig nicht zur Einzäunung des ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Gartenteils berechtigt ist.

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (ZMR 1985, 27 = WM 1985, 161) fest.

  • KG, 13.07.1987 - 24 W 1752/87

    Anspruch auf Beseitigung einer Hängebuche; Verhältnis von Wohnungseigentumsrecht

    Der Störungsbeseitigungs- - bzw. Schadensersatzanspruch steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur alleinigen Geltendmachung zu, weil seine Rechte als Mitglied der Gemeinschaft betroffen sind, wenn das Gemeinschaftseigentum rechtswidrig beeinträchtigt wird (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 717 (718); Senat, ZMR 1985, 27).
  • OLG Hamburg, 04.04.2002 - 2 Wx 91/98

    Zur Auslegung einer Teilungserklärung hinsichtlich der Abbedingung der

    So sind von der Rechtsprechung bereits verschiedentlich ähnliche bauliche Maßnahmen im Garten als bauliche Veränderungen bewertet worden (vgl. KG ZMR 85, 27 für die Einzäunung von Sondernutzungsflächen; Köln OLG Rechtspr. Köln 98, 195 für eine 1, 80 m hohe und 3, 70 m lange Sichtschutzwand an der Grenze zweier Sondernutzungsflächen; BayObLG ZMR 2001, 906 für eine Sichtschutzmatte aus Kunststoff).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86

    Erstreckung der dinglichen Sondernutzungsrechte bei dem Gebrauch von

    Auch in den bei Palandt (46. Aufl. Anm. 2 c zu § 15 WEG) für die dortige Auffassung, ein unbeschränktes Sondernutzungsrecht berechtige zu einem Gebrauch im Sinne von § 14 WEG, nicht aber zu baulichen Änderungen im Sinne von § 22 WEG, genannten Entscheidungen des Kammergerichts (ZMR 85, 27) und OLG Frankfurt (OLGZ 85, 50) wird im Einzelfall die Zulässigkeit von baulichen Maßnahmen geprüft.
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