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   BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04   

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https://dejure.org/2005,6682
BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,6682)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - V ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,6682)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - V ZB 35/04 (https://dejure.org/2005,6682)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Grundstücks für die Errichtung von Grenzanlagen (Todesstreifen) - Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Sittenwidrigkeit des Verkaufs von Grundstücken für die Errichtung der Mauer nach den im Rahmen der zu DDR-Zeiten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sittenwidrigkeit, Nichtigkeit des Verkaufs von Grundstücken, Grundbuchberichtigungsanspruch, Restitution

  • Judicialis

    VwGO § 40; ; BGB § 894; ; VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 1 Abs. 1c; ; GVG § 13; ; DDR-VerteidigungsG § 10; ; MauerG § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1c, Abs. 3
    Vorrang der Restitution nach dem VermG gegenüber der Grundbuchberichtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 182
  • ZOV 2005, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91

    Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04
    Der Senat hat sie stets als zivilrechtliche Vorgänge eingestuft und einen Streit darüber nur wegen der Sonderregelungen des Vermögensgesetzes dem Verwaltungsrechtsweg zugeordnet (vgl. BGHZ 118, 34, 44; Urt. v. 24. Juni 1994, V ZR 233/92, DtZ 1994, 345 f.).

    Die daher maßgebliche Frage, ob der geltend gemachte Grundbuchberichtigungsanspruch durch die Regelungen des Vermögensgesetzes verdrängt wird, so daß der Zivilrechtsweg versperrt ist (vgl. Senat, BGHZ 118, 34, 44), hat das Beschwerdegericht zutreffend beantwortet.

    Diese Frage ist grundsätzlich von dem Gericht, und zwar in der Sache selbst, zu klären, das zur Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch berufen ist (Senat, BGHZ 118, 34, 44).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04
    Daran fehlt es hier, da die Veräußerung des Grundstücks lediglich einer sonst mit Gewißheit vorgenommenen Enteignung nach § 10 DDR-VerteidigungsG vom 20. September 1961 (GBl. DDR 1, 175) zuvorgekommen ist (BVerwG VIZ 1997, 684).

    Deutlich wird dies auch dadurch, daß Enteignungen nach § 10 DDR-VerteidigungsG wie Veräußerungen zur Abwehr solcher Enteignungen für sich genommen nicht unter einen Restitutionstatbestand des Vermögensgesetzes fallen (BVerwG VIZ 1997, 684 m.w.N.; ebenso ZOV 2002, 55).

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 243/94

    Konkurrenz von vermögensrechtlichen Restitutionsansprüchen und zivilrechtlichen

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04
    Damit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Weg zu den Zivilgerichten, jedenfalls unter dem Aspekt einer Konkurrenz der Regelungen des Vermögensgesetzes, frei (siehe grundlegend BGHZ 130, 231).
  • BGH, 21.06.2000 - V ZB 32/99

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten bei Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04
    Ein hiernach möglicherweise gewährter Bestandsschutz hat Auswirkungen nur auf das materielle Recht und läßt den Zugang zu den Zivilgerichten unberührt (Senat, Beschl. v. 21. Juni 2000, V ZB 32/99, NJW 2001, 683, 684).
  • BGH, 24.06.1994 - V ZR 233/92

    Beachtlichkeit eines Fehlers bei der Einsetzung des staatlichen Treuhänders durch

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04
    Der Senat hat sie stets als zivilrechtliche Vorgänge eingestuft und einen Streit darüber nur wegen der Sonderregelungen des Vermögensgesetzes dem Verwaltungsrechtsweg zugeordnet (vgl. BGHZ 118, 34, 44; Urt. v. 24. Juni 1994, V ZR 233/92, DtZ 1994, 345 f.).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 8 B 130.01

    Einordnung von Enteignungen für die Errichtung von Sperranlagen an der

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - V ZB 35/04
    Deutlich wird dies auch dadurch, daß Enteignungen nach § 10 DDR-VerteidigungsG wie Veräußerungen zur Abwehr solcher Enteignungen für sich genommen nicht unter einen Restitutionstatbestand des Vermögensgesetzes fallen (BVerwG VIZ 1997, 684 m.w.N.; ebenso ZOV 2002, 55).
  • BGH, 24.02.2006 - V ZR 255/04

    Ansprüche des Nachbarn auf Wiederbegründung einer durch Überführung des dienenden

    Der insoweit notwendige Schutz begründet nach ständiger Rechtsprechung des Senats den Vorrang des Vermögensgesetzes und schließt die Geltendmachung konkurrierender zivilrechtlicher Ansprüche im ordentlichen Rechtsweg aus (Senat, BGHZ 118, 34, 36; 122, 204, 207; 130, 231, 234; Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 362/02, VIZ 2003, 581, 582; Beschl. v. 20. Januar 2005, V ZB 35/04, ZOV 2005, 85).

    Der zivilrechtliche Anspruch aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG wird von den Vorschriften des Vermögensgesetzes nicht verdrängt, weil er in keinerlei Zusammenhang mit dem von § 1 VermG erfassten staatlichen Unrecht steht (vgl. Senat, BGHZ 120, 204, 209; 130, 231, 234; Beschl. v. 20. Januar 2005, V ZB 35/04, ZOV 2005, 85).

  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 83/05

    Voraussetzungen einer Enteignung nach dem VerteidigungsG-DDR

    Die Annahme der Revision, das Mauergrundstücksgesetz sei verfassungswidrig, trifft nicht zu (vgl. Senat, Urt. v. 4. April 2003, V ZR 268/02, VIZ 2003, 387 ff; Beschl. v. 20. Januar 2005, V ZB 35/04, ZOV 2005, 85 f; BVerwGE 119, 349, 352 f).
  • BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07

    Rückübertragung von Mauer- und Grenzgrundstücken in der ehemaligen DDR

    b) Das gilt auch, wenn das Grundstück nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern - wie hier - auf Grund eines im Vorfeld einer andernfalls drohenden Enteignung abgeschlossenen Kaufvertrags in Volkseigentum überführt wurde (vgl. im Ansatz schon Senat, Beschl. v. 20. Januar 2005, V ZB 35/04, NJ 2005, 182, 183).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2005 - 5 U 78/03

    Sittenwidrigkeit des Ankaufs eines Mauer- und Grenzgrundstücks in der ehemaligen

    Der Senat hat zunächst durch Beschluss vom 4. August 2004 den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten vorab für zulässig erklärt; die - zugelassene - Rechtsbeschwerde wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2005 - Az. V ZB 35/04 - zurückgewiesen.
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