Rechtsprechung
LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 357/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Chefarzt, Vergütung, mangelnde Einigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung von eine Abteilung gemeinsam leitenden Kollegialärzten als Chefärzte im Falle einer von keinem ärztlichen Vorgesetzten übernommenen medizinischen Letztverantwortung; Feststellung der tarifvertraglich nicht geregelten Vergütung eines leitenden ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 11.10.2007 - 8 Ca 2020/07
- LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 357/08
Papierfundstellen
- ZTR 2009, 94
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Aachen, 11.10.2007 - 8 Ca 2020/07
Anspruch auf "Überleitung" vom BAT in TV-Ärzte
Auszug aus LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 357/08
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.10.2007 - Az.: 8 Ca 2020/07 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.10.2007 - Az.: 8 Ca 2020/07 - die Klage abzuweisen.
- LAG Düsseldorf, 13.08.2009 - 13 Sa 1673/08
Vergütungsabrede eines Chefarztes in einem kirchlichen Krankenhaus
Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 2008 (- 2 Sa 357/08 - ZTR 2009, 94) beruft, übersieht er, dass dort die Anwendung der vom Marburger Bund abgeschlossenen Tarifverträge unstreitig war. - LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08
Eingruppierung (Chefarzt)
Es kann hiernach für die Berufungskammer keinem greifbaren Zweifel unterliegen, dass die (damaligen) Vertragsparteien bei Abschluss des Änderungs-/Dienstvertrages 1997 übereinstimmend gewollt hätten, dass für den Fall, dass künftig sowohl ein den BAT ablösender allgemeiner und unspezifischer Tarifvertrag für nunmehr alle Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes als auch, wenig später, zusätzlich ein ärztespezifischer Spartentarifvertrags existent wären, sie einzelvertraglich die Geltung letzteren spezifischen Spartentarifvertrages vereinbart hätten - nicht alternativ den unspezifischen und Besonderheiten des ärztlichen Tätigkeitsbereichs/-bildes naturgemäß weitgehend vernachlässigenden allgemeinen TVöD für alle - Angestellten- und Arbeiter- - Beschäftigtengruppen des öffentlichen Diensts in TVöD (so auch LAG Niedersachsen, U. v. 12.12.2008, 16 Sa 901/08 E - hier, wie vom Kläger vorgelegt, Bl. 285 f d. A.; ebenso: LAG Niedersachsen, U. v. 31.10.2008, 10 Sa 1016/08 (nv); siehe auch LAG Hamm, U. v. 22.01.2009, 16 Sa 1079/08 (nv); LAG Köln, U. v. 09.06.2008, 2 Sa 357/08 (nv)).