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   LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 357/08   

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https://dejure.org/2008,7028
LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 357/08 (https://dejure.org/2008,7028)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.06.2008 - 2 Sa 357/08 (https://dejure.org/2008,7028)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 2 Sa 357/08 (https://dejure.org/2008,7028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung von eine Abteilung gemeinsam leitenden Kollegialärzten als Chefärzte im Falle einer von keinem ärztlichen Vorgesetzten übernommenen medizinischen Letztverantwortung; Feststellung der tarifvertraglich nicht geregelten Vergütung eines leitenden ...

  • Judicialis

    BGB § 307; ; BGB § 612

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307; BGB § 612
    Chefarzt; Vergütung; mangelnde Einigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Auch die nächste Gerichtsinstanz bestätigt: Für Chefärzte gilt der TV-Ärzte/VkA

  • IWW (Kurzinformation)

    Kollegialärzte sind wie Chefärzte zu bezahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abstandsgebot zwischen den Vergütungen des Chefarztes zum Oberarzt bestätigt

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gültigkeit einer Bereitschaftsdienstklausel für Chefärzte: Gegensätzliche Rechtsprechung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2009, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Aachen, 11.10.2007 - 8 Ca 2020/07

    Anspruch auf "Überleitung" vom BAT in TV-Ärzte

    Auszug aus LAG Köln, 09.06.2008 - 2 Sa 357/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.10.2007 - Az.: 8 Ca 2020/07 - wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Aachen vom 11.10.2007 - Az.: 8 Ca 2020/07 - die Klage abzuweisen.

  • LAG Düsseldorf, 13.08.2009 - 13 Sa 1673/08

    Vergütungsabrede eines Chefarztes in einem kirchlichen Krankenhaus

    Soweit sich der Kläger auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Juni 2008 (- 2 Sa 357/08 - ZTR 2009, 94) beruft, übersieht er, dass dort die Anwendung der vom Marburger Bund abgeschlossenen Tarifverträge unstreitig war.
  • LAG München, 19.02.2009 - 4 Sa 925/08

    Eingruppierung (Chefarzt)

    Es kann hiernach für die Berufungskammer keinem greifbaren Zweifel unterliegen, dass die (damaligen) Vertragsparteien bei Abschluss des Änderungs-/Dienstvertrages 1997 übereinstimmend gewollt hätten, dass für den Fall, dass künftig sowohl ein den BAT ablösender allgemeiner und unspezifischer Tarifvertrag für nunmehr alle Beschäftigtengruppen des öffentlichen Dienstes als auch, wenig später, zusätzlich ein ärztespezifischer Spartentarifvertrags existent wären, sie einzelvertraglich die Geltung letzteren spezifischen Spartentarifvertrages vereinbart hätten - nicht alternativ den unspezifischen und Besonderheiten des ärztlichen Tätigkeitsbereichs/-bildes naturgemäß weitgehend vernachlässigenden allgemeinen TVöD für alle - Angestellten- und Arbeiter- - Beschäftigtengruppen des öffentlichen Diensts in TVöD (so auch LAG Niedersachsen, U. v. 12.12.2008, 16 Sa 901/08 E - hier, wie vom Kläger vorgelegt, Bl. 285 f d. A.; ebenso: LAG Niedersachsen, U. v. 31.10.2008, 10 Sa 1016/08 (nv); siehe auch LAG Hamm, U. v. 22.01.2009, 16 Sa 1079/08 (nv); LAG Köln, U. v. 09.06.2008, 2 Sa 357/08 (nv)).
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