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   LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10   

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https://dejure.org/2010,4758
LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,4758)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,4758)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. April 2010 - 6 Sa 103/10 (https://dejure.org/2010,4758)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urlaub; Abgeltung; Arbeitsunfähigkeit; Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 7 Abs. 4 BUrlG; §§ 26, 33 TV-L§ 7 Abs. 4 BUrlG; §§ 26, 33 TV-L
    Urlaub; Abgeltung; Arbeitsunfähigkeit; Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis; Klage auf Urlaubsabgeltung aus ruhendem Arbeitsverhältnis

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Kürzung des Erholungsurlaubs in ruhendem Arbeitsverhältnis; unbegründete Klage auf Urlaubsabgeltung aus ruhendem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2010, 589
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
    Im Übrigen habe eine Abgeltung auch für die Zeit des Ruhens stattzufinden, weil das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 (C-350/06 "Schulz-Hoff") und das anschließende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) auch auf die vorliegende Fallkonstellation anzuwenden seien.

    Die tarifliche Kürzungsregelung verstößt schließlich nicht gegen Artikel 7 der Richtlinie 2003/88/EG in der Auslegung, die er durch die Rechtsprechung des EUGH in der Entscheidung vom 20.01.2009 (C - 350/06 und C 520/06 "Schulz-Hoff", EZA EG - Vertrag 1999 RL 2003/88 Nr. 1) erfahren hat.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
    Im Übrigen habe eine Abgeltung auch für die Zeit des Ruhens stattzufinden, weil das Urteil des EuGH vom 20.01.2009 (C-350/06 "Schulz-Hoff") und das anschließende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 (9 AZR 983/07) auch auf die vorliegende Fallkonstellation anzuwenden seien.

    In Anwendung dieser Grundsätze ist § 7 Abs. 3 und Abs. 4 BUrlG richtlinienkonform so zu interpretieren, dass gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche nicht erlöschen, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind (BAG vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07, juris, Rz. 59).

  • BAG, 24.10.1989 - 8 AZR 253/88

    Kein Verfall des Urlaubsanspruchs während der Inanspruchnahme von

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
    Daher kann dahinstehen, ob sich aus dieser Vorschrift Grenzen für tarifliche Urlaubskürzungen ergeben (vgl. zu dieser Problematik Sponer/Steinherr, TVöD/TV-L - Gesamtkommentar, § 26 TV-L Rz. 170 mit Hinweis auf BAG vom 24.10.1989 - 8 AZR 253/88; Fieberg, NZA 2009, 929, 933).
  • BAG, 14.01.2004 - 10 AZR 251/03

    Erschwerniszulage für Wagenmeister

    Auszug aus LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10
    Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst muss grundsätzlich davon ausgehen, dass ihm der Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (vgl. nur BAG vom 14.01.2004 - 10 AZR 251/03, juris, m.w.N.).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    a) In Rechtsprechung und Literatur wird allerdings teilweise angenommen, während des Ruhens eines Arbeitsverhältnisses entstünden keine Urlaubsansprüche bzw. die Kürzung des Urlaubsanspruchs um Zeiten des Ruhens sei zulässig (vgl. nur LAG Düsseldorf 19. Januar 2012 - 15 Sa 380/11 - ZTR 2012, 283; LAG Baden-Württemberg 9. Juni 2011 -  6 Sa 109/10 -; LAG München 26. Mai 2011 - 4 Sa 66/11 -; LAG Düsseldorf 1. Oktober 2010 - 9 Sa 1541/09 -; LAG Köln 29. April 2010 - 6 Sa 103/10 - ZTR 2010, 589; Düwell DB 2012, 1750, 1751; Wicht BB 2012, 1349; Bürger ZTR 2011, 707, 713; Fieberg NZA 2009, 929) .
  • ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11

    Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld an einen langfristig erkrankten

    Ruht ein Arbeitsverhältnis während des gesamten Urlaubsjahres so entstehen für dieses Urlaubsjahr keine Urlaubsansprüche (Anschluss an LAG Köln v. 29.04.2010 - 6 Sa 103/10).

    Das Nichtentstehen von Urlaubsansprüchen in einem über das gesamte Urlaubsjahr hinweg ruhenden Arbeitsverhältnis verstößt nicht gegen Artikel 7 der Richtlinie 2003/88/EG (vgl. dazu LAG Köln v. 29.04.2010 - 6 Sa 103/10, juris, dort Rdnrn. 20 f.).

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    b) Vor diesem Hintergrund wird nunmehr geltend gemacht, dass in einem ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche nicht entstehen (LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09; LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10; LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06 - NZA-RR 2009, 242; Fieberg, NZA 2009, 929, 934; a.A. Picker ZTR 2009, 230, 237; als rechtlich ungeklärt wird die Frage vom LAG Sachsen-Anhalt, 28.04.2010 - 6 Sa 429/08, angesehen).

    Die 7. Kammer des LAG Düsseldorf hat in ihrer Entscheidung vom 05.05.2010 (7 Sa 1571/09) bereits herausgestellt, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eine Leistungsstörung des Arbeitsverhältnisses darstellt, hingegen wird beim ruhenden Arbeitsverhältnis der Arbeitsvertrag selbst im Kern seines Inhalts umgestaltet (so auch LAG Köln, 29.04.2010 - 6 Sa 103/10; Fieberg, NZA 2009, 929 ff.).

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