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   OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94   

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https://dejure.org/1995,5099
OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94 (https://dejure.org/1995,5099)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.1995 - 3 U 107/94 (https://dejure.org/1995,5099)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 3 U 107/94 (https://dejure.org/1995,5099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 17 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97
    Ermittlung des Schadens bei einer Urheberrechtsverletzung im Wege der Lizenzanalogie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 324 O 159/93
  • OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 1997, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94
    Für die Preisbildung sei es gleichgültig, ob es sich dabei um legale Ware gehandelt habe, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1993, 55, 58 - Tchibo/Rolex II) auch eine nicht tolerierte Nachahmung die Lizenz mindere.
  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94
    Gegen diesen Ansatz, der nach einhelliger Meinung und gefestigter Rechtsprechung zulässig ist (BGH, GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Fromm/Nordemann, aaO., § 97 Rdn. 37), erhebt der Beklagte keine Einwendungen, mit denen man sich auseinandersetzen müsste.
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94
    Es genügt, dass er die störende Einwirkung Dritter adäquat ursächlich veranlasst hat und sie in zumutbarer Weise verhindern kann (BGH, NJW 1982, 440).
  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 15/88

    "Raubkopien"; Anforderungen an die Schätzung eines Mindestschadens aufgrund der

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94
    So kann eine für eine rechtswidrige Herstellung zu fingierende Lizenz nicht etwa deshalb entfallen, weil die Ware vor ihrer Verbreitung beschlagnahmt worden ist, es sei denn (zu einem solchen Fall trägt der Beklagte aber nicht vor), dass es üblich ist, beide Vorgänge getrennt zu lizenzieren (BGH, GRUR 1990, 353, 354 - Raubkopien).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94
    Gegen diesen Ansatz, der nach einhelliger Meinung und gefestigter Rechtsprechung zulässig ist (BGH, GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung; GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Fromm/Nordemann, aaO., § 97 Rdn. 37), erhebt der Beklagte keine Einwendungen, mit denen man sich auseinandersetzen müsste.
  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 148/91

    Keine Privilegierung bei Vervielfältigung auch zum beruflichen Gebrauch -

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94
    Es spielt grundsätzlich keine Rolle, welche Möglichkeiten weiterer rechtswidriger Nutzung dem Verletzer verblieben sind (BGH, GRUR 1993, 899, 901 - Dia-Duplikate).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 127/93

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94
    Die Begründung muss deshalb zum einen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher oder rechtlicher Art das angefochtene Urteil nach Ansicht des Berufungsklägers unrichtig ist, und zum anderen im Einzelnen angeben, aus welchen Gründen er die tatsächliche und rechtliche Würdigung des vorinstanzlichen Urteils in den angegebenen Punkten für unrichtig hält (BGH, NJW 1994, 1481 ).
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 234/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.12.1995 - 3 U 107/94
    Eine globale Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz reicht im Allgemeinen nicht aus, das Berufungsgericht zu verpflichten, den gesamten erstinstanzlichen Vortrag des Berufungsklägers auf seine Bedeutsamkeit für das zweitinstanzliche Verfahren hin zu überprüfen (BVerfG, NJW-RR 1995, 828 ).
  • OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2003/01

    Schadensberechnung nach Lizenzanalogie - Rücknahme rechtswidrig vertriebener Ware

    So kann etwa eine für eine rechtswidrige Herstellung zu fingierende Lizenz im Regelfall nicht etwa deshalb entfallen, weil die Ware vor ihrer Weiterverbreitung beschlagnahmt worden ist (BGH GRUB 1990, 353, 354 - Raubkopien; OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 53, 57).
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