Rechtsprechung
KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessvertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch unterbevollmächtigten Verwalter gemäss Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Wirksamkeit der Unterbevollmächtigung eines Verwalters; Heilung des Verfahrensfehlers durch Genehmigung der Prozessführung; Beschlussfähigkeit ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG-Verwalter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 26 Abs. 1 § 27 Abs. 2 Nr. 3
Keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG -Verwalter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertretung der Gemeinschaft durch Unterbevollmächtigten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 14.02.2001 - 70 II 38/00
- LG Berlin, 07.08.2001 - 85 T 89/01
- KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01
Papierfundstellen
- NZM 2002, 389
- ZMR 2002, 695
- ZWE 2002, 364
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93
Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu …
Auszug aus KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01
Dieses Recht würde jedenfalls mit dem Entstehen einer faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft entfallen sein (BayObLG NJW-RR 1994, 784 = ZMR 1994, 483 = MDR 1994, 798). - BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97
Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender …
Auszug aus KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01
Die Wohnungseigentümer müssen sich keine andere Person als Verwalter oder Mitverwalter aufdrängen lassen (BayObLG NJW-RR 1997, 1443 = ZMR 1998, 174). - KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92
Abdingbarkeit und Nichtanwendbarkeit der Regelung über die Beschlussfähigkeit; …
Auszug aus KG, 11.03.2002 - 24 W 310/01
Soweit zum Tagesordnungspunkt 2 ein Stimmrechtsausschluss nach § 25 Abs. 5 WEG eingreift, weil der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH nicht über die Entlastung der von ihm eingesetzten Unterverwaltung mit abstimmen darf, findet § 25 Abs. 3 WEG keine Anwendung, weil sonst eine erste Versammlung angesichts der Mehrheitsverhältnisse nie beschlussfähig wäre (Senat NJW-RR 1994, 659; OLG Düsseldorf WE 1999, 69).
- LG Karlsruhe, 07.08.2012 - 11 S 180/11
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Verwalterbestellung wegen Übertragung …
Das Amt des Verwalters ist grundsätzlich an die Person gebunden (BayOBLGZ 1990, 173; NJW-RR 2002, 732; KG ZWE 2002, 364;… Jennißen, a. a. O., § 26, Rn, 10;… Spielbauer, a. a. O., § 26 Rn. 4;… Knop, a. a. O., § 26, Rn. 28; allg. Meinung). - LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08
Wohnungseigentümerbeschluss: Erforderlichkeit der Übersendung aller …
In diesen Fällen findet § 25 Abs. 3 WEG nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 206f.; KG NZM 2002, 389) keine Anwendung, weil die verbleibenden Eigentümer in diesem Fall unter keinen Umständen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile auf sich vereinen könnten, so dass der Weg über § 25 Abs. 4 WEG eine unnötige Förmelei darstellt. - KG, 02.12.2002 - 24 W 155/02
Umdeutung der unzulässigen Nichtigkeitsklage in zulässige sofortige Beschwerde
Die rechtzeitige Erstbeschwerde führt zur Aufhebung aller vorinstanzlichen Beschlüsse, weil bereits das gesamte Verfahren erster Instanz an den erkennbar fehlerhaften Bewilligungen der öffentlichen Zustellung leidet (vgl. KG ZMR 2002, 695 = ZWE 2002, 364 = GE 2002, 671 = KGRep. 2002, 175).