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   OLG Hamm, 03.03.2009 - I-15 Wx 298/08   

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https://dejure.org/2009,2732
OLG Hamm, 03.03.2009 - I-15 Wx 298/08 (https://dejure.org/2009,2732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2009 - I-15 Wx 298/08 (https://dejure.org/2009,2732)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2009 - I-15 Wx 298/08 (https://dejure.org/2009,2732)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufrechnungsausschluss gegen Wohngeldanspruch außer bei wohnungseigentumsrechtlicher Notgeschäftsführung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Aufrechnung gegenüber Wohngelder nur bei Notgeschäftsführung oder rechtkräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig, §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 2 WEG, 397 BGB

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 2; ; BGB § 683

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 21 Abs. 2; BGB § 683
    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen einen Wohngeldanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Aufrechnung gegen Wohngeldanspruch mit GoA-Ansprüchen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Darf der Wohnungseigentümer gegen Wohngeldforderungen aufrechnen

  • w-rus.de (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung gegen Wohngeldforderungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag möglich? (IMR 2009, 276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 937
  • ZWE 2009, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Die Zulässigkeit und Erforderlichkeit einer Rubrumsberichtigung auf der Aktivseite ist jedenfalls für die sogenannten "Altfälle" (Verfahren, die vor der am 18.7.2005 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentumsgemeinschaften eingeleitet wurden) in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1603).

    Zudem hat das OLG Frankfurt in zwei Entscheidungen (NJW-RR 2006, 1603 und Beschluss vom 13.7.2005 - 20 W 327/04) in ähnlicher Formulierung ausgeführt, eine Aufrechnung sei auch mit Ansprüchen aus §§ 680, 683 BGB möglich.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    In diesem Rahmen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (teil-)rechtsfähig, da sie insoweit am Rechtsverkehr teilnimmt (BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 15 W 385/06

    Aufwendungsersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verband der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Soweit das Amtsgericht unter Berufung auf das Kammergericht und Weitnauer (KG WE 1995, 214 und Weitnauer, a.a.o., § 21 WEG Rn. 5) ausgeführt hat, Erstattungsansprüche aus Geschäftsführung in früheren Wirtschaftsperioden (hier aus den Jahren 2000 und 2001) könnten gegen die später anders zusammengesetzte Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr durchgesetzt werden, sondern seien ausschließlich im ursprünglichen Haftungsverband auszugleichen, ist diese Auffassung durch die bereits zitierte Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft, die unabhängig ist von dem jeweiligen Bestand ihrer Mitglieder, überholt (Senat ZMR 2008, 228 = WE 2008, 23).
  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Die Zulässigkeit und Erforderlichkeit einer Rubrumsberichtigung auf der Aktivseite ist jedenfalls für die sogenannten "Altfälle" (Verfahren, die vor der am 18.7.2005 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit von Wohnungseigentumsgemeinschaften eingeleitet wurden) in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. etwa OLG München FGPrax 2005, 206; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1603).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Eine Ausnahme wird nur anerkannt, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung von der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt oder gegen diese rechtskräftig festgestellt sind oder auf einer Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit §§ 683, 680 BGB beruht (KG ZWE 2002, 363; BayObLG WE 1998, 316/317; FGPrax 1996, 98; NZM 1998, 918; OLG Düsseldorf NZM 1999, 573; Senat, Beschluss vom 30.8.2000 - 15 W 212/00 - Bärmann - Merle, WEG, 10. Auflage, § 28 Rn. 159).
  • OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 327/92

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einem gerichtlichen Verfahren; Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Der Anspruch ist auf Zahlung in Geld aus gemeinschaftlichen Mitteln gerichtet, wobei sich der antragstellende Wohnungseigentümer einen seinem nach der Gemeinschaftsordnung bzw. § 16 Abs. 2 WEG entsprechenden Anteil anrechnen lassen muss (Senat OLGZ 1994, 134).
  • KG, 29.05.2002 - 24 W 185/01

    Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Eine Ausnahme wird nur anerkannt, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung von der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt oder gegen diese rechtskräftig festgestellt sind oder auf einer Notgeschäftsführung nach § 21 Abs. 2 WEG in Verbindung mit §§ 683, 680 BGB beruht (KG ZWE 2002, 363; BayObLG WE 1998, 316/317; FGPrax 1996, 98; NZM 1998, 918; OLG Düsseldorf NZM 1999, 573; Senat, Beschluss vom 30.8.2000 - 15 W 212/00 - Bärmann - Merle, WEG, 10. Auflage, § 28 Rn. 159).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 327/04

    Wohnungseigentum: Erlöschen einer Pflicht zur Wohngeldzahlung infolge einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Zudem hat das OLG Frankfurt in zwei Entscheidungen (NJW-RR 2006, 1603 und Beschluss vom 13.7.2005 - 20 W 327/04) in ähnlicher Formulierung ausgeführt, eine Aufrechnung sei auch mit Ansprüchen aus §§ 680, 683 BGB möglich.
  • OLG Köln, 26.05.1999 - 16 Wx 55/99

    Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln nach Tilgung einer Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Die vom Amtsgericht angeführten Entscheidungen des Senats (ZMR 2004, 856) und des OLG Köln (NZM 1999, 972) beziehen sich nicht auf die Zulässigkeit einer Aufrechnung, sondern darauf, unter welchen Voraussetzungen einem Wohnungseigentümer ein Erstattungsanspruch aus Notgeschäftsführung oder Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen kann.
  • OLG Hamm, 29.04.2004 - 15 W 121/04

    Folgen für den Vertreters ohne Vertretungsmacht in Bezug auf eine nach dem WEG

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2009 - 15 Wx 298/08
    Die vom Amtsgericht angeführten Entscheidungen des Senats (ZMR 2004, 856) und des OLG Köln (NZM 1999, 972) beziehen sich nicht auf die Zulässigkeit einer Aufrechnung, sondern darauf, unter welchen Voraussetzungen einem Wohnungseigentümer ein Erstattungsanspruch aus Notgeschäftsführung oder Geschäftsführung ohne Auftrag zustehen kann.
  • KG, 29.04.2002 - 24 W 26/01

    Aufrechnung ohne Rücksicht auf den Haftungsverband

  • OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen

  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 138/95

    Aufrechnungsbeschränkung gegenüber Wohngeldforderungen

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Das Notgeschäftsführungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers geht nicht weiter; dieser darf im Gegenteil selbst nur tätig werden, wenn er durch Einschaltung des Verwalters die Behebung der Notlage nicht erreichen kann (BGH, Urteil vom 10. April 2003 - IX ZR 106/02, BGHZ 154, 387, 392 f.; OLG Hamburg, OLGR 2007, 717, 718; OLG Hamm, ZWE 2009, 369, 372; Merle in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 10).
  • AG Erfurt, 14.08.2013 - 5 C (WEG) 51/12

    Keine Aufrechnung gegen fällige Hausgeldansprüche!

    Es entspricht wohl einhelliger Auffassung, dass gegenüber bestandskräftig beschlossenen und fälligen Hausgeldansprüchen nicht mit Gegenforderungen aufgerechnet werden kann (vgl. zum Beispiel OLG Hamm WuM 2009, S. 603 m. w. N.), da die Erfüllung der Hausgeldforderungen für die Bewirtschaftung des von der Eigentümergemeinschaft verwalteten Objekts essenziell und unabdingbar ist.
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