Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 07.11.2019

Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18   

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https://dejure.org/2019,34948
BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18 (https://dejure.org/2019,34948)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2019 - V ZR 224/18 (https://dejure.org/2019,34948)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2019 - V ZR 224/18 (https://dejure.org/2019,34948)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert; Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums; Bestimmung der Beschwer nach den für den Bau aufgewendeten Kosten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EGZPO § 26 Nr. 8; WEG § 22 Abs. 1
    Höheres Interesse des Wohnungseigentümers am Erhalt (statt am Abriss) des zu beseitigenden Bauwerks als maßgeblicher Wert seiner Beschwer

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums verurteilten Wohnungseigentümers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückbaustreit über bauliche Veränderung - höheres Erhaltungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8 ; WEG § 22 Abs. 1
    Berücksichtigung des Interesse des Wohnungseigentümers beim Gegenstandswert; Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums; Bestimmung der Beschwer nach den für den Bau aufgewendeten Kosten

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums verurteilten Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Interesse am Erhalt höher als Abrisskosten: Wert der Beschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittelbeschwer bei Rückbau von baulicher Veränderung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittelbeschwer bei Rückbau von baulicher Veränderung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Interesse am Erhalt höher als Abrisskosten: Wert der Beschwer? (IMR 2019, 520)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1415
  • MDR 2019, 1438
  • NZM 2019, 881
  • ZWE 2020, 56
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 135/14

    Rechtsbeschwerde nach Berufungsverwerfung als unzulässig: Berufungsbeschwer eines

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
    a) Wird der Beklagte zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Kaminrohr für eine dezentrale Pelletheizung) verurteilt, bemisst sich seine Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 mwN).

    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).

  • BGH, 06.12.2018 - V ZR 63/18

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Erreichen

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).

    Anders lag es in dem von der Erwiderung herangezogenen Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2018 (V ZR 63/18, juris Rn. 4).

  • BGH, 17.11.2016 - V ZR 86/16

    Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2009 - V ZR 152/08

    Bestimmung des Wertes der Beschwer im Rechtsmittelverfahren bei einer eine

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - V ZR 224/18
    Ob der Wert der Beschwer noch höher anzusetzen ist, wenn das Interesse am Erhalt des Bauwerks die Kosten eines Abrisses übersteigt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 63/18, juris Rn. 4; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3; Beschluss vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 4; Beschluss vom 29. Januar 2009 - V ZR 152/08, GE 2009, 514 Rn. 4).
  • BGH, 07.04.2020 - VIII ZR 383/18

    Übersteigen des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer i.R.d.

    Die von der Beschwerde herangezogene Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Bemessung der Beschwer eines zum Rückbau verurteilten Wohnungseigentümers (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 2 f. mwN) betrifft das Verhältnis der (Wohnungs-)Eigentümer untereinander und kann für die Beschwer eines zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieters nicht herangezogen werden.
  • BGH, 02.07.2020 - V ZB 137/19

    Bemessen des Werts der Beschwer nach den Kosten einer Ersatzvornahme eines

    Übersteigt das Interesse des Beklagten, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung verurteilt worden ist, an dem Erhalt des Bauwerks die grundsätzlich maßgeblichen Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Fall des Unterliegens drohen, so ist die Beschwer regelmäßig nach dem höheren Interesse an dem Erhalt des Bauwerks zu bemessen; dieses bestimmt sich grundsätzlich nach den für den Bau aufgewendeten Kosten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
  • BGH, 23.01.2020 - V ZR 170/19

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten

    Diese richtet sich allein nach dem unmittelbaren Interesse an der Beseitigung der Verurteilung, nicht nach etwaigen mittelbaren wirtschaftlichen Folgen des angefochtenen Urteils (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
  • BGH, 19.05.2022 - V ZB 53/21

    Berufungssumme: Beschwerdewert nach Verurteilung eines Grundstücksnachbarn zur

    Daher erscheint es sachgerecht, die Beschwer grundsätzlich nach diesen Kosten zu bemessen (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2020 - V ZB 137/19, NJW-RR 2020, 1004 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NZM 2019, 881 Rn. 3).
  • BGH, 15.07.2021 - V ZR 6/21

    Nichtzulassungsbeschwerde im Streit um die Beseitigung einer baulichen

    a) Im Ausgangspunkt weist der Beklagte allerdings zu Recht darauf hin, dass sich die Beschwer eines Wohnungseigentümers, der zur Beseitigung einer baulichen Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums verurteilt wird, grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme der Beseitigung bemisst, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2019 - V ZR 224/18, NJW-RR 2019, 1415 Rn. 2 mwN).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 2-13 T 82/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40404
LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 2-13 T 82/19 (https://dejure.org/2019,40404)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.11.2019 - 2-13 T 82/19 (https://dejure.org/2019,40404)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. November 2019 - 2-13 T 82/19 (https://dejure.org/2019,40404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Gerichtliche Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters

  • ibr-online

    Für gerichtliche Verwalterbestellung muss es Kandidaten geben!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 44 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Verwaltersuche; gerichtliche Beschlussersetzung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Für gerichtliche Verwalterbestellung müssen Kandidaten benannt werden! (IMR 2020, 29)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2020, 671
  • ZMR 2020, 141
  • ZWE 2020, 56
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17

    Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Mit der einhelligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 4.5.2018 - V ZR 203/17 = NZM 2018, 611; OLG Hamm Beschl. v. 10.9.2007 - 15 W 358/06 = ZMR 2008, 156; BeckOGK/Karkmann WEG § 21 Rn. 138; BeckOK WEG/Elzer WEG § 21 Rn. 416; Niedenführ/Vandenhouten WEG § 21 Rn. 146; Bärmann/Merle WEG § 21 Rn. 207; Riecke/Schmid/Drabek WEG § 21 Rn. 312; Jennißen/Suilmann WEG § 21 Rn. 139; Bärmann/Seuß, 11. Teil.

    Insoweit muss dem Gericht spätestens zum maßgeblichen Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung (BGH NJW 2018, 3238) eine Basis für eine Ermessensentscheidung unterbreitet werden.

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Die Verwaltung erfolgt dabei im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.1. 2010 - V ZR 114/09 = ZWE 2010, 1; BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - V ZB 131/17 = NZM 2018, 399).

    Lediglich für den Fall, dass dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit scheitern wird, ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu machen (BGH, Urteil vom 15.1. 2010 - V ZR 114/09 = ZWE 2010, 174).

  • LG Frankfurt/Main, 19.04.2017 - 13 S 2/17

    Auftragsvergabe durch Wohnungseigentumsverwalter setzt drei Vergleichsangebote

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Denn auch eine geringere Zahl von Angeboten hindert die Eigentümer nicht in jedem Falle über die Bestellung zu befinden, denn - natürlich - ist die Zahl von drei Vergleichsangeboten kein Selbstzweck, sondern dient dazu, eine Grundlage für die sachgerechte Ermessensausübung zu schaffen (vgl. BGH NZM 2011, 515; Kammer ZWE 2017, 321).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Denn auch eine geringere Zahl von Angeboten hindert die Eigentümer nicht in jedem Falle über die Bestellung zu befinden, denn - natürlich - ist die Zahl von drei Vergleichsangeboten kein Selbstzweck, sondern dient dazu, eine Grundlage für die sachgerechte Ermessensausübung zu schaffen (vgl. BGH NZM 2011, 515; Kammer ZWE 2017, 321).
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Die Verwaltung erfolgt dabei im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.1. 2010 - V ZR 114/09 = ZWE 2010, 1; BGH, Beschluss vom 14.3.2018 - V ZB 131/17 = NZM 2018, 399).
  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 250/14

    Wohnungseigentum: Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Der Klageantrag unterliegt nicht den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BGH NZM 2016, 523).
  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten bedeutsame Rechtsfragen zu entscheiden (vgl. nur BGH NJW-RR 2009, 422).
  • LG Dortmund, 16.08.2016 - 1 S 35/16

    Anforderungen an Abberufung des Verwalters und Bestellung eines Notverwalters

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Dies bedingt, dass die Kläger gehalten sind, geeignete Personen für die Verwalterbestellung vorzuschlagen und die jeweiligen Konditionen des Verwaltervertrages nebst der Zustimmung zur Übernahme des Verwalteramtes durch gerichtliche Bestellung darzulegen (LG Dortmund ZWE 2017, 141).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Mit der einhelligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 4.5.2018 - V ZR 203/17 = NZM 2018, 611; OLG Hamm Beschl. v. 10.9.2007 - 15 W 358/06 = ZMR 2008, 156; BeckOGK/Karkmann WEG § 21 Rn. 138; BeckOK WEG/Elzer WEG § 21 Rn. 416; Niedenführ/Vandenhouten WEG § 21 Rn. 146; Bärmann/Merle WEG § 21 Rn. 207; Riecke/Schmid/Drabek WEG § 21 Rn. 312; Jennißen/Suilmann WEG § 21 Rn. 139; Bärmann/Seuß, 11. Teil.
  • LG Hamburg, 20.01.2016 - 318 S 99/15

    Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen für eine gerichtliche Bestellung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 T 82/19
    Die Klage auf Bestellung eines Verwalters durch das Gericht ist nur dann zulässig, wenn ihr der Versuch vorausgegangen ist, eine Verwalterbestellung durch die Gemeinschaft zu erreichen (LG Hamburg, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 318 S 99/15 -, Rn. 6, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 10.05.2022 - 13 T 26/22

    Auch 2er-WEG hat Anspruch auf einen Verwalter!

    Dies bedingt, dass die Kläger gehalten sind, geeignete Personen für die Verwalterbestellung vorzuschlagen und die jeweiligen Konditionen des Verwaltervertrages nebst der Zustimmung zur Übernahme des Verwalteramtes durch gerichtliche Bestellung darzulegen (LG Dortmund ZWE 2017, 141; Kammer NZM 2020, 671 Rn. 13; LG Landau ZWE 2022, 94; BeckOK WEG/Elzer, 48. Ed. 1.3.2022, WEG § 44 Rn. 212; BeckOGK/Greiner, 1.12.2021, WEG § 26 Rn. 332; Lehmann-Richter ZWE 2022, 61, 66).

    Zumindest einen übernahmebereiten Verwalter muss der Antragsteller dem Gericht benennen (vgl. Kammer NZM 2020, 671).

  • LG München I, 20.10.2022 - 36 S 1546/22

    Anspruch auf plangerechte Herstellung nach neuem Recht

    Dies erfordert im Regelfall, dass der Kläger mit einem konkreten Beschlussantrag auf der Eigentümerversammlung versucht hat, eine Beschlussfassung zu erwirken (BGHZ 184, 88 Rn. 14 = NZM 2010, 205; BGH BeckRS 2017, 112009 Rn. 6; LG Frankfurt a. M. NZM 2020, 671 Rn. 7; vgl. BeckOK BGB/Zschieschack/ Orthmann, 63. Ed. 1.8.2022, WEG § 44 Rn. 41).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2023 - 13 T 7/23

    Gerichtliche Verwalterbestellung in Zwei-Personen-Gemeinschaft?

    Zwar kann nach der Rechtsprechung der Kammer auf Vergleichsangebote dann verzichtet werden, wenn diese mit vertretbarem Aufwand nicht beizubringen sind und die Eigentümer aufgrund anderer Erkenntnisse das vorliegende Angebot bewerten können (vgl. Kammer ZMR 2022, 654; NZM 2020, 671), dies hat die Klägerin vorgerichtlich allerdings nicht geltend gemacht.
  • LG Frankfurt/Main, 22.08.2023 - 13 T 56/23

    Es gibt nur einen Verwalter-Kandidaten: Eigentümer müssen ihn wählen!

    Wenn lediglich ein Verwalter bereit ist, die Wohnungseigentümergemeinschaft zu verwalten, entspricht dessen Wahl nicht deshalb nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, weil keine Alternativangebote vorlagen (Kammer NZM 2020, 671; ZMR 2022, 654).
  • AG Mainz, 13.04.2023 - 74 C 8/23

    Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

    Die Angabe konkreter Verwaltervorschläge ist lediglich im Falle der gerichtlichen Verwalterbestellung erforderlich (LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 7.11.2019 - 2-13 T 82/19; LG Hamburg 18. Fachkammer, Beschluss vom 20.01.2016 - 318 S 99/15).
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