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   OVG Saarland, 02.04.1991 - 1 W 197/90   

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https://dejure.org/1991,7796
OVG Saarland, 02.04.1991 - 1 W 197/90 (https://dejure.org/1991,7796)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.04.1991 - 1 W 197/90 (https://dejure.org/1991,7796)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. April 1991 - 1 W 197/90 (https://dejure.org/1991,7796)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Errichtung; Haltestelle; Bus; Bushaltestelle; Hindernis; Zufahrt; Privat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • zfs 1992, 106
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Saarland, 09.07.2004 - 1 W 11/04

    Einrichtung einer Linienbushaltestelle im reinen Wohngebiet

    21, vom 2.4.1991 - 1 W 197/90 -, ZfS 1992, 106 = SKZ 1991, 252 Leits.
  • OVG Saarland, 04.11.2022 - 1 A 112/21

    Verlegung einer Bushaltestelle

    Es fragt sich jedoch, ob es der Klägerin prozessrechtlich freistand, ihr Begehren auf Entfernung/Verlegung der Bushaltestelle auch dann (noch) im Wege der Leistungsklage gegen die Beklagte zu verfolgen, nachdem die Regelung, gegen die sie sich der Sache nach wendet, straßenverkehrsbehördlich angeordnet, durch das Aufstellen des Haltestellenschilds 224 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO in Gestalt eines Verwaltungsakts [vgl. zur Einstufung als Verwaltungsakt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.4.1991 - 1 W 197/90 -, juris] (§ 35 Satz 2 SVwVfG) bekanntgemacht [Die verkehrsbehördliche Anordnung des Landkreises ... vom 28.9.2020 stellt gegenüber Klägerin hingegen - anders als die Zulassungsbegründung wohl meint - als vorbereitende Handlung ohne Außenwirkung keinen Verwaltungsakt dar, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.10.2006 - 1 W 37/06 - Rn. 4, juris] und damit grundsätzlich im Wege der Anfechtungsklage (nur) unter spezifischen Voraussetzungen (etwa § 74 Abs. 1 VwGO) einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen sein könnte.
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