Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 11.06.1996 - 3 U 191/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11154) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- zfs 1996, 333
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 01.07.1976 - 12 U 268/76
Gutachten; Sachverständiger; Ersatz; Kosten; Haftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.1996 - 3 U 191/96
Insoweit behaupten die Kl., entsprechend der allgemeinen Übung ersetzten die Bekl. tatsächlich durchweg die Kosten eines von dem Geschädigten beauftragten Sachverständigen, sofern es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden, d.h. um einen Schaden in einer Größenordnung bis zu 1.000,-- DM handelt (…vgl. z.B. BGH, NJW 1974, S. 34 [35];… NJW-RR 1989, S. 953 [956]; KG, OLGZ 1977, S. 315 [317 f]). - BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.1996 - 3 U 191/96
Insoweit behaupten die Kl., entsprechend der allgemeinen Übung ersetzten die Bekl. tatsächlich durchweg die Kosten eines von dem Geschädigten beauftragten Sachverständigen, sofern es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden, d.h. um einen Schaden in einer Größenordnung bis zu 1.000,-- DM handelt (vgl. z.B. BGH, NJW 1974, S. 34 [35];… NJW-RR 1989, S. 953 [956];… KG, OLGZ 1977, S. 315 [317 f]). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.1996 - 3 U 191/96
Der Widerruf scheidet aus, wenn dasselbe Ziel mit weniger einschneidenden Mitteln erreicht werden kann (s. z.B. BGHZ 128, S. 1 [6 ff] = NJW 1995, S. 861 "Caroline von Monaco I"; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Aufl., Einl. UWG Rdnrn. 314 ff; Köhler, in: Großkommentar zum UWG , 1991, vor § 13 Rdnrn. B 150, 163, 177 ff; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., § 26 Rdnrn. 3 ff [S. 208 ff].
- BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96
Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten
Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung auszugsweise in ZfS 1996, 333 veröffentlicht ist, können die Kläger von den Beklagten den Widerruf in dem Rundschreiben aufgestellter Behauptungen über die Verhältnisse der Kläger verlangen, da diese geeignet seien, deren berufliche Position jetzt noch zu beeinträchtigen.