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   OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00   

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OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00 (https://dejure.org/2000,4160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2000 - 6 U 61/00 (https://dejure.org/2000,4160)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2000 - 6 U 61/00 (https://dejure.org/2000,4160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847
    Personenschaden; Verletzungsnachweis für gelten gemachtes HWS-Trauma; Harmlosigkeitsgrenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 78
  • r+s 2001, 62
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
    Dabei handelt es sich aber um typische durch das Unfallerlebnis ausgelöste psychische Befindlichkeitsstörungen, die nicht Krankheitswert haben und die deshalb - trotz ihrer physiologischen Auswirkungen - juristisch nicht den Tatbestand der Körper- oder Gesundheitsverletzung erfüllen (BGH, r+s 1996, 303 zu 2a = VersR 1996, 990; BGH, r+s 1989, 185 = VersR 1989, 853; BGH, r+s 1986, 68 = VersR 1986, 240).

    Es geht hier nicht um sekundäre Folgewirkungen einer unfallbedingten Primärverletzung - dann kann der Zurechnungszusammenhang nur ausnahmsweise verneint werden (BGH, r+s 96, 303 = VersR 96, 990; BGH, r+s 98, 20 = VersR 98, 201) - sondern um die Frage, ob unfallbedingt allein aufgrund des Unfallerlebnisses durch psychische Vermittlung eine Primärverletzung eingetreten ist.

  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
    Dabei handelt es sich aber um typische durch das Unfallerlebnis ausgelöste psychische Befindlichkeitsstörungen, die nicht Krankheitswert haben und die deshalb - trotz ihrer physiologischen Auswirkungen - juristisch nicht den Tatbestand der Körper- oder Gesundheitsverletzung erfüllen (BGH, r+s 1996, 303 zu 2a = VersR 1996, 990; BGH, r+s 1989, 185 = VersR 1989, 853; BGH, r+s 1986, 68 = VersR 1986, 240).

    Eine Haftung für Unfallfolgen, die sich ohne organische Primärverletzung allein aufgrund des Unfallerlebnisses und infolge psychisch vermittelter Kausalität entwickeln, setzt aber nach der Auffassung des Senats - nicht nur aus medizinischer Sicht (s.o.), sondern auch aus juristischer Sicht - zumindest ein Ereignis von hinreichender Schwere und Intensität voraus (s. insoweit auch BGH, r+s 86, 86 = VersR 86, 240).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
    Es geht hier nicht um sekundäre Folgewirkungen einer unfallbedingten Primärverletzung - dann kann der Zurechnungszusammenhang nur ausnahmsweise verneint werden (BGH, r+s 96, 303 = VersR 96, 990; BGH, r+s 98, 20 = VersR 98, 201) - sondern um die Frage, ob unfallbedingt allein aufgrund des Unfallerlebnisses durch psychische Vermittlung eine Primärverletzung eingetreten ist.
  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
    Dabei handelt es sich aber um typische durch das Unfallerlebnis ausgelöste psychische Befindlichkeitsstörungen, die nicht Krankheitswert haben und die deshalb - trotz ihrer physiologischen Auswirkungen - juristisch nicht den Tatbestand der Körper- oder Gesundheitsverletzung erfüllen (BGH, r+s 1996, 303 zu 2a = VersR 1996, 990; BGH, r+s 1989, 185 = VersR 1989, 853; BGH, r+s 1986, 68 = VersR 1986, 240).
  • OLG Nürnberg, 16.06.1998 - 11 U 3943/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
    Zudem müssen Unfall und Verletzung nicht nur in einem äußeren, sondern auch in einem inneren Zusammenhang stehen (BGH, r+s 89, 283 = VersR 89, 923; s. auch OLG Nürnberg, VersR 99, 1117).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2000 - 6 U 61/00
    Zudem müssen Unfall und Verletzung nicht nur in einem äußeren, sondern auch in einem inneren Zusammenhang stehen (BGH, r+s 89, 283 = VersR 89, 923; s. auch OLG Nürnberg, VersR 99, 1117).
  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 7 U 30/14

    Umfang des Schadensersatzes wegen Besitzstörung

    Allerdings setzt eine Haftung für Folgen eines Erlebnisses, die sich ohne organische Primärverletzung allein auf Grund dieses Erlebnisses und infolge psychisch vermittelter Kausalität entwickeln, ein Ereignis von hinreichender Schwere und Intensität voraus, das einen verständlichen Anlass für psychische Reaktionen bietet (Geigel/Plagemann, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, 6. Kap., Rdn. 8; OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2000, 6 U 61/00 und Urteil vom 02.04.2001, 13 U 148/00, juris).
  • OLG Hamm, 02.07.2001 - 13 U 224/00

    Verkehrsunfall - HWS-Verletzung - Beweiskraft ärztlicher Bescheinigung -

    Nach Auffassung des Senats ist dieser Ansatz auch für die Zurechnung der psychisch vermittelten Gesundheitsverletzung ein angemessenes Abgrenzungskriterium; danach sind einem Unfall psychisch vermittelte gesundheitliche Beeinträchtigungen dann nicht mehr zurechenbar, wenn bereits der Unfall selbst als Bagatelle einzustufen ist, weil er nach seinem Ablauf und seinen Auswirkungen keinen verständlichen Anlass für psychische Reaktionen bietet, die über das Maß dessen hinausgehen, was im Alltagsleben als typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des Körpers oder des seelischen Wohlbefindens hinzunehmen ist (vgl. Senat, Urteil v. 2.4.2001 - 13 U 148/00 - ; OLG Oldenburg, DAR 2001, 313; ähnlich OLG Hamm (6. ZS.) r+s 2001, 62, 64 f.: "banales Unfallereignis"; vgl. auch OLG Köln, OLGR 2000, 22, 23).
  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

    Insofern ist hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer verkehrsunfallursächlichen posttraumatischer Belastungsstörungen im Rahmen der gerichtlichen Beweiswürdigung auch stets auf die Umständen des Einzelfalles abzustellen ( BGH , VersR 2008, Seiten 1126 ff. = NJW 2008, Seiten 2845 f.; KG Berlin , NZV 2003, Seite 281; KG Berlin , DAR 2005, Seiten 621 f. = NZV 2005, Seiten 470 f.; OLG München , r + s 2002, Seite 370; OLG Hamm , NZV 2001, Seiten 468 ff. = VersR 2002, Seiten 992 ff.; OLG Karlsruhe , DAR 2001, Seite 509 = NZV 2001, Seite 511; OLG Hamm , r + s 2001, Seiten 62 ff. = VersR 2002, Seiten 78 f.; LG Saarbrücken , Urteil vom 20.06.2008, Az.: 13 S 43/08; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 27.08.2010, Az.: 34 C 28/08, u.a. in: N ZV 2011, Seite 91 = FD-StrVR 2010, Nr.: 308852 = ADAJUR Dok.

    Sofern die Erkrankung haftungsbegründend erst durch die psychische Reaktion auf ein Unfallgeschehen eintritt, ist die Haftung nämlich nur dann begründet, wenn die Beeinträchtigung selbst Krankheitswert besitzt - also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB darstellt -, dies für den Schädiger vorhersehbar war ( BGH , BGHZ 132, Seiten 341 ff.; BGH , VersR 1996, Seiten 990 f.; BGH , BGHZ 93, Seiten 351 ff.; BGH , VersR 1986, Seite 240; BGH , VersR 1976, Seite 639; BGH , BGHZ 56, Seite 163; OLG Hamm , r + s 2001, Seiten 62 ff. = VersR 2002, Seiten 78 f. = OLG-Report 2001, Seiten 149 ff.; LG Leipzig , NZV 2012, Seiten 329 ff.; AG Schwerin , Schaden-Praxis 2008, Seiten 433 f. ) und es zumindest ein Ereignis von hinreichender Schwere und Intensität gab ( OLG Hamm , r + s 2001, Seiten 62 ff. = VersR 2002, Seiten 78 f. = OLG-Report 2001, Seiten 149 ff. ), da ansonsten ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang nicht bejaht werden kann.

  • OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09

    Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines

    Eine Haftung für Unfallfolgen, die sich ohne organische Primärverletzung allein aufgrund des Unfallerlebnisses und infolge psychisch vermittelter Kausalität entwickeln, setzt überdies ein Ereignis von hinreichender Schwere und Intensität voraus (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84, VersR 1986, 240; OLG Hamm, VersR 2002, 78, juris-Rdnr. 24).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Nicht selten können sich hieraus wiederum unnötiger Weise schwerwiegende (z. B. psychische) Krankheitsbilder entwickeln ( OLG Hamm , r + s 2001, Seite 62; OLG Hamm , NZV 2002, Seite 171; OLG Nürnberg , VersR 2002, Seite 1434; Lemcke , r + s 2003, Seite 184; Michael Frhr.

    HWS- und LWS-Beschwerden sowie auch andere gesundheitliche Beschwerden können im Übrigen auch psychische Ursachen haben und insofern auch (nur) auf dem Unfallerlebnis beruhen ( Burmann/Heß , NZV 2008 Seiten 481 ff.; Lemcke , r + s 2003, Seiten 177 ff.; OLG Hamm , r + s 2001, Seite 62 ).

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04

    Keine haftungsrechtliche Zurechnung von therapiebedingten psychischen Schäden

    Es fehlt dann nämlich der haftungsrechtliche Zurechnungszusammenhang, weil Unfall und Gesundheitsverletzung nur in einem äußeren, gleichsam zufälligen Zusammenhang stehen (vgl. Senat r + s 01, 62 = VersR 02, 78; Lemcke r + s 03, 177, 183).
  • LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02

    Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit

    Grundvoraussetzung dafür und der sich daran anschließenden Fragen einer Zurechenbarkeit psychischer Folgewirkungen ist aber, dass zumindest eine geringfügige unfallbedingte Primärverletzung gem. § 286 ZPO mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt wird, denn erst darauf aufbauend stellt sich ja dann die Frage, ob diese geringfügige Primärverletzung gegebenenfalls erhebliche psychische Folgewirkungen verursacht hat oder haben kann, mithin muss eine solche Primärverletzung festgestellt werden (vgl. dazu: OLG Hamm NZV 2001, 303 (304ff.) und NZV 2001, 468 (469); vgl. dazu auch: OLG Hamm r+s 2001, 62 (64) = VersR 2002, 77 ff.).

    Eine allein psychisch vermittelte unfallbedingte Gesundheitsstörung von Krankheitswert ist aber überhaupt nicht, insbesondere nicht substantiiert dargelegt worden, so dass es auf die Einschränkungen der Haftung für Unfallfolgen, die sich ohne organische Primärverletzung allein aufgrund des Unfallerlebnisses infolge psychisch vermittelt haben könnte nicht ankommt (vgl. zu die Problemkreisen: BGH NJW 1996, 2425ff; BGH NJW 1998, 810; OLG Hamm r+s 2001, 62ff und NZV 2001, 468 und NZV 2002, 457ff).

  • OLG Celle, 15.06.2022 - 14 U 148/21

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall;

    Eine Haftung für Unfallfolgen, die sich ohne organische Primärverletzung allein aufgrund des Unfallerlebnisses und infolge psychisch vermittelter Kausalität entwickeln, setzt ein Ereignis von hinreichender Schwere und Intensität voraus (Senat, Urteil vom 20. Januar 2010 - 14 U 126/09, Rn. 59, juris; OLG Hamm, Urteil vom 30. Oktober 2000 - 6 U 61/00, Rn. 24, juris; vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84, NJW 1986, 777, 779, beck-online).
  • OLG Hamm, 18.03.2002 - 6 U 115/01

    Personenschaden; Kausalitätsnachweis für ein geltend gemachtes HWS-Trauma als

    Im übrigen würde insoweit auch der haftungsrechtliche Zusammenhang fehlen (vgl. dazu im einzelnen Senat, r + s 2001, 62; ferner OLG Hamm NZV 01, 468).
  • OLG Hamm, 13.05.2002 - 6 U 197/01
    Das aber setzt ein Ereignis von hinreichender Schwere und Intensität voraus (vgl. dazu im einzelnen Senat, r + s 2001, 62 = VersR 2002, 79; ferner OLG Hamm - 13. Senat - NZV 2001, 468).
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