Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.08.1990

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2869
OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89 (https://dejure.org/1990,2869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.1990 - 20 U 189/89 (https://dejure.org/1990,2869)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 1990 - 20 U 189/89 (https://dejure.org/1990,2869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus der Unfallversicherung wegen eines Verkehrsunfalls; Versäumung der Klagefrist wegen nicht fristgerechter Geltendmachung des Anspruch auf eine Versicherungsleistung; Anforderungen an eine unfallbedingte ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; AUB § 8 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 1344
  • r+s 1990, 325
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 122/76

    Freiwerden einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht - Für die Geltenmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89
    Es kann unerörtert bleiben, ob Konsequenzen allein daran zu knüpfen sind, daß nicht darauf hingewiesen worden ist, daß auch eine Klage vor einem unzuständigen Gericht jedenfalls in aller Regel fristwahrend wirkt (verneinend Prölss-Martin § 12 VVG Anm. 6 unter Hinweis auf Senat VersR 83, 1124 und BGH VersR 78, 313).
  • OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Aufklärungsobliegenheitsverletzung bei unerlaubtem

    Dies wird jedenfalls im Allgemeinen dann zu verneinen sein, wenn die Ablehnung auf dieselben Gesichtspunkte gestützt wird (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 1344, 1345), während bei einer im Vergleich zu der vorangegangenen Ablehnung abweichenden Begründung die Annahme nahe liegt, dass damit eine neue Frist gesetzt werden soll oder dies von einem mit dem Versicherungsvertragsrecht nicht vertrauten Laien jedenfalls so verstanden werden kann (vgl. OLG Hamm VersR 1991, 50, 51; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 Rn. 29).
  • BGH, 05.02.2003 - IV ZR 44/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

    Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, allein das zweite Leistungsablehnungsschreiben der Beklagten vom 30. Juli 1997 sei hier maßgeblich dafür, ob der Kläger die Frist des § 12 Abs. 3 VVG gewahrt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Januar 1983 - IVa ZR 108/81 - VersR 1983, 360; OLG Hamm VersR 1990, 1344, 1345).
  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 189/00

    Ansprüche gegen eine Unfallversicherung wegen eines Bandscheibenvorfalls beim

    Allerdings kann es unter gewissen Umständen treuwidrig sein, sich auf den Fristablauf zu berufen (Senat VersR 1990, 1344).

    Bereits deshalb war sein Rechtsmittel zurückzuweisen, ohne daß es auf die Frage ankam, ob die Berufung der Beklagten auf den Fristablauf von einem Jahr und drei Monaten ausnahmsweise treuwidrig war (Senat VersR 1990, 1344).

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 201/98

    Mitteilung über die Leistungseinstellung nach BB-BUZ

    Deshalb kann hier offenbleiben, ob § 6 BB-BUZ 1987 zum Nachteil des Versicherungsnehmers von § 12 Abs. 3 VVG abweicht und deshalb nach § 15a VVG unwirksam ist, weil § 6 BB-BUZ 1987 von den Möglichkeiten, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen, nur die Klageerhebung nennt (so OLG Hamm VersR 1990, 1344 unter 1 a).
  • OLG Zweibrücken, 14.04.2005 - 1 U 5/05

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung: Inhaltliche

    Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass ein Mitarbeiter der Beklagten die Klägerin durch unrichtige Erklärungen von der rechtzeitigen ärztlichen Feststellung der streitigen Invalidität abgehalten (vgl. dazu auch OLG Hamm VersR 1990, 1344) insbesondere erklärt hätte, dass eine der eingereichten ärztlichen Bescheinigungen (bzw. einer der Berichte) eine Feststellung der Invalidität enthalte.
  • OLG Hamm, 09.01.2002 - 20 U 177/99

    Frist für die Geltendmachung von Versicherungsschutz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (VersR 1990, 1344, r + s 1995, 1; NVersZ 2001, 548) ist eine Belehrung durch ausschließlichen Hinweis auf das Erfordernis einer fristgerechten Klageerhebung irreführend, weil der VN die Frist auch durch Anbringung eines einfacheren und kostengünstigeren Mahnbescheids wahren kann (ebenso OLG Köln VersR 1986, 1186; OLG Frankfurt MDR 2000, 583; Römer a.a.O. Rdn. 79 mit Ausnahme der Fälle, in denen die Belehrung einem empfangsbevollmächtigten Anwalt zugeht; a.A. OLG Celle MDR 1997, 552; LG Hannover VersR 1997, 562; offengelassen von BGH VersR 1999, 1530 unter 2 b).
  • OLG Frankfurt, 06.09.1999 - 3 W 36/99

    Wahrung der Klagefrist durch Mahnbescheidsantrag; Anforderungen an die Belehrung

    Die im Ablehnungsschreiben vom 09.02.1990 enthaltene Belehrung ist jedenfalls hinsichtlich der Verweisung der Antragstellerin auf die Erhebung einer Klage insoweit unrichtig, als für die gerichtliche Geltendmachung des Leistungsanspruches im Sinne des § 12 Abs. 3 VVG auch die Beantragung eines Mahnbescheids ausreicht (vgl. insoweit OLG Hamm VersR 1990, 1230, 1232; OLG Hamm VersR 1990, 1344, 1345; OLG Hamm R+S 1995, 1; Prölls/Martin-Voit 26. Aufl., VVG § 6 BUZ Rn. 9).
  • OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02

    Kein Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer

    Die Frist für den Eintritt der Invalidität und die Frist für die ärztliche Feststellung sind formelle Anspruchsvoraussetzungen, die die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzen, ohne dass es auf ein Verschulden des Versicherungsnehmers ankommt (BGH, VersR 1978, 1038; OLG Hamm, VersR 1990, 1344 ).
  • OLG Frankfurt, 21.08.1992 - 27 W 28/92

    Dauernde Beeinträchtigung einer Arbeitsfähigkeit ; Inanspruchnahme einer

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.08.1990 - 5 U 181/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,9943
OLG Köln, 30.08.1990 - 5 U 181/89 (https://dejure.org/1990,9943)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.1990 - 5 U 181/89 (https://dejure.org/1990,9943)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 1990 - 5 U 181/89 (https://dejure.org/1990,9943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Vertragsschlusses über eine Versicherung für eine Yacht aufgrund der Annahme eines Schecks als Erstprämie durch den Versicherer bei späterer Zurückerstattung der bereits erbrachten Leistung; Anforderungen an das Vorliegen eines Versicherungsschutzes ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1990, 325
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 12.12.2001 - 7 U 174/00

    Kfz-Kaskoversicherung: Voraussetzung für eine Erstattung der Abschleppkosten bei

    Der Versicherungsagent kann den Versicherer grundsätzlich nach Eintritt des Schadensfalles ohne Bevollmächtigung hierzu nicht zu einer Leistung verpflichten, die nach dem Versicherungsvertrag nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Köln r+s 1990, 325,326; OLG Karlsruhe r+s 1993, 331,332 f).
  • OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 720/05

    Auslegung einer Allgemeinen Versicherungsbedingung

    Der Versicherungsnehmer ist hierfür aber darlegungs- und beweisbelastet (OLG Köln, RuS 1990, 325; Langheid in Römer/Langheid, a.a.O., § 43 Rn. 51).
  • OLG Koblenz, 18.05.2001 - 10 U 1162/99

    Haftung des Versicherers für eine Zusage durch einen Versicherungsagenten

    Dies gilt nach Auffassung des Senats gleichermaßen für Agentenerklärungen bei der Anbahnung eines Versicherungsvertrags wie für entsprechende, auf den Vertragsinhalt bezogene Erklärungen im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses, soweit diese, wie beim vorliegenden Fall einer Deckungsanfrage, Vertrauensgrundlage für ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers sind (vgl. Prölss/Martin, a.a.O. Rdnr. 29; OLG Köln, RuS 1990, S. 325, OLG Karlsruhe, RuS 1993, S. 331).
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