Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Charlottenburg, 06.10.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 108/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6846
OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 108/94 (https://dejure.org/1995,6846)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.02.1995 - 9 U 108/94 (https://dejure.org/1995,6846)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 9 U 108/94 (https://dejure.org/1995,6846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vater; Förmliche Übertragung eines Betriebes; Faktischer Betriebsinhaber; Risikoverwaltung; Repräsentant

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 94
  • r+s 1995, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 108/94
    Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist und befugt ist, selbständig in einem gewissen nicht ganz unbedeutenden Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln (Risikoverwaltung), oder wer es übernommen hat, die Verwaltung des Versicherungsvertrages eigenverantwortlich auszuüben (so BGH VersR 1993, 828 ff. = r+s 1993, 321 ff.).
  • OLG Koblenz, 16.10.2003 - 10 U 1117/02

    Zur Eigenbrandstiftung und der dem Versicherer obliegenden Beweisführung gemäß §

    Angenommen wurde die Repräsentanteneigenschaft in der Rechtsprechung bei demjenigen, der die laufenden Geschäfte in einem Unternehmen selbständig führt beziehungsweise bei dem faktischen Inhaber eines Betriebes, der nur formal die Unternehmungsführung einem Dritten übertragen hat (Prölss/Martin, § 6 VVG Rn. 70; OLG Köln VersR 1996, 94).
  • OLG Köln, 07.10.2003 - 9 U 63/01

    Transportschaden durch abgefahrene Reifen; Haftung von Frachtführer und

    Für die Annahme eines solchen Repräsentantenverhältnisses im Sinne der Risikoverwaltung spricht insbesondere, wenn ein Familienangehöriger als eigenverantwortlicher Geschäftsführer auftritt (vgl. BGH, r+s 1990, 310; NJW-RR 1991, 1307; Senat , r+s 1995, 308).
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 06.10.1993 - 21a C 290/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10484
AG Berlin-Charlottenburg, 06.10.1993 - 21a C 290/93 (https://dejure.org/1993,10484)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 06.10.1993 - 21a C 290/93 (https://dejure.org/1993,10484)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 21a C 290/93 (https://dejure.org/1993,10484)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 lit. a, d

Papierfundstellen

  • r+s 1995, 308
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