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   OLG Hamm, 28.08.1997 - 6 U 202/96   

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https://dejure.org/1997,5215
OLG Hamm, 28.08.1997 - 6 U 202/96 (https://dejure.org/1997,5215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.1997 - 6 U 202/96 (https://dejure.org/1997,5215)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 1997 - 6 U 202/96 (https://dejure.org/1997,5215)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 465
  • r+s 1997, 491
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Aufsichtspflichtverletzung

    Doch kann allein auf ihre Ausführungen eine Überzeugungsbildung nicht gestützt werden (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, Beschluss vom 26. März 1997, Az.: IV ZR 91/96, sowie OLG Hamm, Urteil vom 28. August 1997, Az.: 6 U 202/96).
  • OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02

    Keine Anhörung des Versicherungsnehmers bei persönlicher Unzuverlässigkeit

    b) Wenn die Vernehmung eines vorhandenen Zeugen den erforderlichen Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung nicht erbracht hat, kann auf die Angaben des Versicherungsnehmers selbst zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 491; r+s 1995, 126; Römer, NJW 1996, 2329 (2331) ).
  • OLG Köln, 06.06.2000 - 9 U 155/99

    Absehen von Vernehmung eines "unerreichbaren" Zeugen nur unter engen

    Vielmehr muss der Zeuge, wenn er benannt ist, auch vernommen werden (vgl. BGH, r + s 1997, 276; siehe auch OLG Hamm, r + s 1997, 491).
  • OLG Köln, 18.03.2003 - 9 U 5/02
    Wenn die Vernehmung eines vorhandenen Zeugen den erforderlichen Nachweis nicht erbracht hat, kann unter Umständen auf die Angaben des Versicherungsnehmers zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 491; r+s 1995, 126; Römer, NJW 1996, 2329 (2331) ).
  • OLG Köln, 17.12.2002 - 9 U 45/01
    Wenn die Vernehmung eines vorhandenen Zeugen den erforderlichen Nachweis nicht erbracht hat, kann unter Umständen auf die Angaben des Versicherungsnehmers zurückgegriffen werden (vgl. OLG Hamm, r+s 1997, 491; r+s 1995, 126; Römer, NJW 1996, 2329 (2331) ).
  • LG Köln, 02.03.2006 - 24 O 192/02

    Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers im Falle des Diebstahl seines

    Dabei wird nicht verkannt, dass eine solche nicht schon deshalb ausscheidet, weil der Versicherungsnehmer Zeugen zum äußeren Bild benannt hat (s. OLG Hamm, r+s 1997, 491).
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