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   OLG Koblenz, 28.01.2000 - 10 U 369/99   

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https://dejure.org/2000,8174
OLG Koblenz, 28.01.2000 - 10 U 369/99 (https://dejure.org/2000,8174)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.01.2000 - 10 U 369/99 (https://dejure.org/2000,8174)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Januar 2000 - 10 U 369/99 (https://dejure.org/2000,8174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherung; Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Berufsunfähigkeit; Kuraufenthalt; Depressive Erkrankung

  • Judicialis

    VVG § 1 Abs. 1 S. 2; ; VVG § 16 Abs. 2 S. 1; ; VVG § 16 Abs. 3; ; VVG § 21; ; BB-BUZ § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1 Abs. 1 S. 2; VVG § 16 Abs. 2 S. 1; VVG § Abs. 3; VVG § 21; BB-BUZ § 1
    Verschweigen einer psychotherapeutischen Behandlung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Rücktrittsrecht des Versicherers wegen unvollständiger Angaben des Versicherten im Versicherungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 46 (Ls.)
  • r+s 2000, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.02.1992 - IV ZR 241/91

    Feststellung des Fortbestehens eines Lebensversicherungsvertrages; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2000 - 10 U 369/99
    Der Streitwert der Berufung beträgt unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 18.6.1999 10 U 125/98; Beschlüsse vom 26.9.1996 10 U 109/96 und 28.4.1993 - 10 W 201/93; vgl. auch BGH NJW-RR 1992, 608) 14.250,-- DM (3.750 DM Rückstände bis Klageeinreichung + 250,-- DM x 12 x 3, 5 gemäß § 9 ZPO = 10.500,--).
  • OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98

    Anforderungen an die Berufsunfähigkeit eines Aufsicht führenden Gastronomen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2000 - 10 U 369/99
    Der Streitwert der Berufung beträgt unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 18.6.1999 10 U 125/98; Beschlüsse vom 26.9.1996 10 U 109/96 und 28.4.1993 - 10 W 201/93; vgl. auch BGH NJW-RR 1992, 608) 14.250,-- DM (3.750 DM Rückstände bis Klageeinreichung + 250,-- DM x 12 x 3, 5 gemäß § 9 ZPO = 10.500,--).
  • OLG Koblenz, 17.11.2000 - 10 U 1979/99

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Der Kläger hätte jedenfalls die Störungen bzw. Beschwerden, die ihm Veranlassung gaben, einen Arzt für Psychiatrie und Nervenheilkunde auszusuchen, angeben müssen (vgl. auch Senatsurteil vom 28.1.2000 -- 10 U 369/99 -- r+s 2000, 300f.).
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