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   OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 5 U 585/00 - 49   

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OLG Saarbrücken, 20.12.2000 - 5 U 585/00 - 49 (https://dejure.org/2000,25867)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.12.2000 - 5 U 585/00 - 49 (https://dejure.org/2000,25867)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 5 U 585/00 - 49 (https://dejure.org/2000,25867)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2001, 518
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 10.05.2006 - 20 U 70/05

    Vorliegen einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit bei einer

    Dass der in dem Vorprozess verlesene Antrag - auf Feststellung des Fortbestehens der Versicherungen - jedenfalls an sich (d.h. vorbehaltlich der Norm des § 242 BGB) ungeeignet gewesen wäre, eine Frist nach § 12 Abs. 3 VVG zu unterbrechen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OLG Saarbrücken, r+s 2001, 518), braucht daher nicht erörtert zu werden.
  • OLG Oldenburg, 01.03.2004 - 3 U 96/03

    Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines

    Dadurch, dass aus dem Verlauf des Vorprozesses deutlich hervorging, dass durch die erhobene Feststellungsklage eine nachfolgende Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus dem bereits eingetretenen Brandschaden vorbereitet werden sollte, wurde der Anspruch auf die Leistung nicht rechtshängig (vgl. insoweit OLG Saarbrücken r + s 2001, 518, 519).
  • OLG Rostock, 11.05.2007 - 6 U 148/06

    Versicherungsrecht: Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist aus § 12 Abs. 3

    Durch eine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Versicherungsvertrages - wie hier - kann nicht die Frist des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung von Versicherungsleistungen (aus der Unfallversicherung) gewahrt werden (vgl. OLG Saarbrücken, RuS 2001, 518-520).
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