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   BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86   

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BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86 (https://dejure.org/1986,3919)
BGH, Entscheidung vom 05.08.1986 - 4 StR 377/86 (https://dejure.org/1986,3919)
BGH, Entscheidung vom 05. August 1986 - 4 StR 377/86 (https://dejure.org/1986,3919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensschaden - Konkrete Vermögensgefährdung - Erzwungene Unterzeichnung - Schuldschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 535
  • wistra 1987, 21
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86
    Es kommt darauf an, ob durch die Vermögensverfügung nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Vertragsparteien das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m.weit.Nachw.; Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 StGB Rdn. 248).
  • RG, 20.04.1887 - 2237/86

    1. Was ist unter dem Merkmale der Vermögensbeschädigung beim Betruge zu

    Auszug aus BGH, 05.08.1986 - 4 StR 377/86
    Voraussetzung dafür ist aber, daß bereits die Gefahr des Verlustes das Vermögen mindert (RGSt 16, 1, 11; RG JW 1928, 411; Dreher/Tröndle, 42. Aufl. § 263 StGB Rdn. 31).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Daher stellt auch schon eine bloße Vermögensgefährdung einen Vermögensnachteil dar, wenn bereits die Gefahr des Verlustes das Vermögen mindert (RGSt 16, 1, 11; RG JW 1928, 411; Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 263 Rdn. 31); dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob im Einzelfall durch die Verfügung das Vermögen konkret gefährdet, also mit wirtschaftlichen Nachteilen ernstlich zu rechnen ist (BGHSt 21, 112, 113 m. w. Nachw.; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1; Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97

    Eintreiben einer Forderung - Erzwingen des Abschlusses einer

    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der erzwungene Abschluß der "Ratenzahlungsvereinbarung" und die Hingabe der Vertragsurkunde unter den hier gegebenen Umständen - ersichtlich fehlende Passivlegitimation der BHG, Anwesenheit zahlreicher Zeugen bei der unter offenem Zwang erfolgten "Vereinbarung" - noch nicht zu einer konkreten Gefährdung des Vermögens der BHG geführt hat (vgl. hierzu BGHSt 34, 394 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1).
  • KG, 23.09.2019 - 161 Ss 139/19

    Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgelts: Abgrenzung von Wahndelikt und

    Nach herrschender Meinung sind bezüglich des Vermögensnachteils im Sinne des § 253 StGB dieselben Kriterien heranzuziehen wie beim betrügerisch (§ 263 StGB) herbeigeführten Vermögensschaden (vgl. BGH wistra 1987, 21; BGH NStZ-RR 1998, 233; Sander in Münchener Kommentar, StGB 3. Auflage, § 253 Rnr. 24; Fischer, StGB 66. Auflage, § 253 Rnr. 19 m.w.N.; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB 12. Auflage, § 253 Rnr. 18 m.w.N.; Lackner/Kühl, StGB 29. Auflage, § 253 Rnr. 4 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1992 - 5 StR 628/92

    Zur Frage, welche Umstände bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind -

    Indessen lassen die Strafzumessungsgründe und die Höhe der verhängten Strafe nicht erkennen, ob der Tatrichter auch beachtet hat, daß der bei dem Zeugen eingetretene Vermögensnachteil (§§ 253, 255 StGB) vergleichsweise gering war: Nach den Umständen des Einzelfalles war hier zwar, anders als in dem der Entscheidung BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 1 zugrunde liegenden Sachverhalt, bereits die Vollendung der Tat eingetreten, weil das Vermögen des Zeugen Sch. konkret gefährdet war (vgl. BGHSt 34, 394, 395) [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87].
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90

    Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an

    Bezüglich des Eintritts des Vermögensnachteils, der dem Begriff des Vermögensschadens in § 263 StGB entspricht (BGH wistra 1987, 21), genügt hingegen bedingter Vorsatz (BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - 2 StR 209/82, bei Holtz MDR 1981, 811; Beulke JR 1978, 390).
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   BGH, 10.06.1986 - 1 StR 294/86   

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Papierfundstellen

  • wistra 1987, 21
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