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   OLG Karlsruhe, 07.03.1990 - 3 Ss 172/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2952
OLG Karlsruhe, 07.03.1990 - 3 Ss 172/89 (https://dejure.org/1990,2952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.1990 - 3 Ss 172/89 (https://dejure.org/1990,2952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 1990 - 3 Ss 172/89 (https://dejure.org/1990,2952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2
    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1561
  • wistra 1990, 276
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80

    Steuerhinterziehung durch illegale Arbeitnehmerüberlassung - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.03.1990 - 3 Ss 172/89
    Art. 1 § 1 Abs. 1 AÜG geht von dem gewerberechtlichen Begriff der Gewerbsmäßigkeit aus (vgl. BGH, NStZ 1981, 303, 304; BayObLG, wistra 1989, 277; BAG, GewArch 1979, 244; Erbs/Kohlhaas, aaO., Anm. 9 a; Marschall, aaO., S. 18; Becker/Wulfgramm, aaO., Rdn. 27).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen

    Abgesehen davon wäre der AdB nicht zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß der AdB in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringt und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 2 Ws 168/12

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gemäß § 310 StPO bei fehlender

    Für die Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde ist gemäß § 46 Abs. 1 StPO nicht das Amtsgericht, sondern das Oberlandesgericht zuständig (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, wistra 1990, 276).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 9/93

    Rechtsfolgen nicht gewerbsmäßiger, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung unter dem

    Abgesehen davon wäre der AdB nicht zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß der AdB in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringt und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 11/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge

    Abgesehen davon wäre der AdB nicht zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß der AdB in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringt und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 419/92

    Nichtgewerbsmäßige, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf vorläufige

    Abgesehen davon wären weder die ESTA-GmbH noch der AKSB zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß sie in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringen und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 8/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge

    Abgesehen davon wäre der AdB nicht zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß der AdB in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringt und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 10/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion auf Grund

    Abgesehen davon wäre der AdB nicht zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß der AdB in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringt und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 141/94

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Fiktion infolge

    Abgesehen davon wären weder die ESTA-GmbH noch der AKSB zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß sie in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringen und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 452/92

    Zustandekommen eines Arbeistverhältnisses kraft gesetzlicher Vermutung infolge

    Abgesehen davon wären weder die ESTA-GmbH noch der AKSB zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß sie in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringen und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 454/92

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses kraft gesetzlicher Vermutung infolge

    Abgesehen davon wäre der AKSB nicht zur selbständigen Erbringung von Vertragsleistungen verpflichtet, denn Voraussetzung hierfür wäre, daß er in eigener Verantwortung Teilleistungen erbringt und sich diese Verpflichtung gegenüber der Arbeitsgemeinschaft nicht im Überlassen von Arbeitnehmern erschöpft (so zutreffend OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. März 1990 - 3 Ss 172/89 - BB 1990, 1561, 1562).
  • LG Hamburg, 10.07.1996 - 608 Qs 24/96
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