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BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fürsorgepflicht des Mieters bezüglich Mietkaution; Veruntreuung der Mietkaution
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1, § 266 Abs. 1
Vermögensfürsorgepflicht des Mieters bezüglich Mietkaution - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Mietkaution
Papierfundstellen
- NZM 1998, 228
- BayObLGSt 1997, 177
- wistra 1998, 157
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62
Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam
Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97
In den Fällen, in denen der Getäuschte und der Geschädigte nicht identisch sind (sog. Dreiecksbetrug), muß der Getäuschte tatsächlich imstande sein, über fremdes Vermögen zu verfügen (BGHSt 18, 221, 223, 224). - BGH, 23.08.1995 - 5 StR 371/95
Untreue des Wohnungsverwalters (Treubruch durch vertragswidrigen Umgang mit den …
Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97
Entgegen früherer Meinung wird seit der gesetzlichen Einführung der Verpflichtung des Vermieters zur Anlage einer vom Mieter übergebenen Barkaution (§ 550 b Abs. 2 Satz 1 BGB ) für den Vermieter eine Vermögensfürsorgeverpflichtung i. S. des § 266 StGB angenommen (BGHSt 41, 224, 228, 229). - BGH, 14.02.1995 - 1 StR 725/94
Mord - Totschlag - Tötungsdelikt - Mittäter - Täterschaft - Zeugenaussage - …
Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97
Im Hinblick darauf, daß der Angeklagte den äußeren Geschehensablauf eingeräumt hat und lediglich der Meinung ist, sein Verhalten sei nicht strafbar, schließt der Senat aus, daß der Angeklagte sich in tatsächlicher Hinsicht anders hätte verteidigen können, wenn er in der Tatsacheninstanz den Hinweis (§ 265 Abs. 1 StPO ) auf die Möglichkeit des Vorliegens eines Vergehens der Untreue erhalten hätte (zuletzt BGH NStZ-RR 1996, 10 ). - BGH, 30.06.1955 - 3 StR 133/55
Auszug aus BayObLG, 18.12.1997 - 5St RR 67/97
Der Senat konnte die Berichtigung des Schuldspruches selbst vornehmen (§ 354 Abs. 1 StPO ), weil der Angeklagte den festgestellten Sachverhalt zugestanden hat und die Strafdrohungen beider Strafvorschriften übereinstimmen (BGHSt 8, 34, 37; BGH MDR 1955, 552).
- OLG Zweibrücken, 08.03.2007 - 1 Ws 47/07
Legalitätsgrundsatz: Verpflichtung zur Anklageerhebung bei von der …
Während die Tatbestandserfüllung überwiegend in der Literatur (…etwa MK-Dierlamm StGB § 266 Rn. 110 ff m.w.N.) und teilweise auch der Rechtsprechung (etwa OLG Düsseldorf wistra 1994, 33, worauf die Generalstaatsanwaltschaft abstellt, ebenso OLG Düsseldorf wistra 1989, 198; OLG Kiel SchlHA 1990, 111) verneint wird mit der Begründung, es bestehe keine Vermögensbetreuungspflicht, vertritt insbesondere der Bundesgerichtshof unter ausdrücklicher Erörterung dieser Rechtsprechung die gegenteilige Auffassung (BGHSt 41, 224; ebenso BayObLG wistra 1998, 157).