Rechtsprechung
BGH, 22.01.2014 - 5 StR 467/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 111i Abs. 2 StPO
Absehen von der Verfallsanordnung wegen entgegenstehender Ansprüche von Verletzten (unzureichende Feststellungen zur strafbaren Tatbeteiligung des Verfallsadressaten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 111i Abs 2 StPO, § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 73 Abs 3 StGB, § 73a StGB
Verfallsanordnung: Voraussetzungen des Wertersatzverfalls gegen einen drittbeteiligten Finanzdienstleister in einem Betrugsverfahren - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Feststellung des unterbleibenden Verfalls bei Ansprüchen Dritter
- rewis.io
Verfallsanordnung: Voraussetzungen des Wertersatzverfalls gegen einen drittbeteiligten Finanzdienstleister in einem Betrugsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 111i Abs. 2
Voraussetzungen für die Feststellung des unterbleibenden Verfalls bei Ansprüchen Dritter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.12.2011 - 519 KLs 9/11
- BGH, 22.01.2014 - 5 StR 467/12
Papierfundstellen
- wistra 2014, 192
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; …
Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 5 StR 467/12
Das neue Tatgericht wird - nach Verbindung mit dem Verfahren gegen den früheren Mitangeklagten L. - im Falle einer erneuten Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO im Einzelnen darzulegen haben, inwieweit die Beschwerdeführerin als Finanzdienstleisterin durch die Einziehung der Lastschriften (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119) etwas aus der Tat erlangt hat (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12
Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von …
Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 5 StR 467/12
Das neue Tatgericht wird - nach Verbindung mit dem Verfahren gegen den früheren Mitangeklagten L. - im Falle einer erneuten Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO im Einzelnen darzulegen haben, inwieweit die Beschwerdeführerin als Finanzdienstleisterin durch die Einziehung der Lastschriften (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 416/12, BGHSt 58, 119) etwas aus der Tat erlangt hat (§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12
Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive …
Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 5 StR 467/12
Hierzu hätte das Landgericht jedoch Feststellungen treffen müssen, dass der frühere Mitangeklagte L. als Geschäftsführer (§ 14 Abs. 1 StGB) der Verfallsbeteiligten, die als Finanzdienstleisterin für die Angeklagten O., Ö. und weitere Mittäter im Wege des Lastschriftverfahrens Geldbeträge von über ihre vertragliche Beteiligung an Gewinnspielen getäuschten Geschädigten eingezogen hat (vgl. hierzu Urteil des Senats vom heutigen Tag - 5 StR 468/12), sich als Täter oder Teilnehmer an deren betrügerischen Handlungen strafrechtlich relevant beteiligt hat.
- BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14
Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung …
Insbesondere kann eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO gegen einen Dritten getroffen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 5 StR 467/12, wistra 2014, 192 f.).