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   OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06   

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https://dejure.org/2010,3506
OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06 (https://dejure.org/2010,3506)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.01.2010 - 4 U 66/06 (https://dejure.org/2010,3506)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 4 U 66/06 (https://dejure.org/2010,3506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 AKB, § 12 Abs 1 AKB, § 6 Abs 3 VVG, § 242 BGB
    Ansprüche aus einer KASKO-Versicherung wegen eines Kfz-Diebstahls: Obliegenheitsverletzung durch fehlerhafte Angaben zur Kilometerleistung in der Schadensanzeige; Anforderungen an den Beweis eines Kfz-Diebstahls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung eines Anspruchs auf Zahlung aus einer Fahrzeugversicherung mangels Nachweises der widerrechtlichen Entwendung des Fahrzeugs

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib
    Abweisung der Klage betreffend einen Schadensfall in der Fahrzeugversicherung mangels Nachweises einer Entwendung des Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2010, 391
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Inhalt einer Belehrung, die "klar und unmissverständlich" (so schon BGH, VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH, VersR 1998, 447 f.; vgl. auch den Beschluss vom 28.2.2007 - IV ZR 152/05 -) erfolgen muss, sind von der Beklagten beachtet worden.

    Danach kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß generell ungeeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, oder den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft (BGH, VersR 1993, 830), wobei diese Grundsätze auch auf die Fahrzeugversicherung Anwendung finden (BGH, VersR 1973, 174; VersR 1998, 447).

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Inhalt einer Belehrung, die "klar und unmissverständlich" (so schon BGH, VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH, VersR 1998, 447 f.; vgl. auch den Beschluss vom 28.2.2007 - IV ZR 152/05 -) erfolgen muss, sind von der Beklagten beachtet worden.

    Danach kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß generell ungeeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, oder den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft (BGH, VersR 1993, 830), wobei diese Grundsätze auch auf die Fahrzeugversicherung Anwendung finden (BGH, VersR 1973, 174; VersR 1998, 447).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Danach kann sich der Versicherer auf die vereinbarte Leistungsfreiheit dann nicht berufen, wenn der Obliegenheitsverstoß generell ungeeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, oder den Versicherungsnehmer subjektiv kein schweres Verschulden trifft (BGH, VersR 1993, 830), wobei diese Grundsätze auch auf die Fahrzeugversicherung Anwendung finden (BGH, VersR 1973, 174; VersR 1998, 447).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 265/03

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen verweigerter Übersendung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Die Klägerin müsste dann die Vorsatzvermutung widerlegen (vgl. BGH, VersR 2004, 1117 f.).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    (2) In entsprechender Anwendung des § 166 Abs. 2 BGB muss sich der Versicherungsnehmer nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, falsche Angaben dritter Personen zurechnen lassen, wenn er diese Personen zur Erfüllung seiner Aufklärungsobliegenheit beauftragt hat (siehe nur Urteil vom 2. Juni 1992 - IV ZR 72/92 -).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 152/05

    Anforderungen an die Belehrung über die Folgen einer Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Inhalt einer Belehrung, die "klar und unmissverständlich" (so schon BGH, VersR 1973, 174) und "inhaltlich zutreffend" (BGH, VersR 1998, 447 f.; vgl. auch den Beschluss vom 28.2.2007 - IV ZR 152/05 -) erfolgen muss, sind von der Beklagten beachtet worden.
  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Deshalb kann er sich nicht ohne weiteres auf Leistungsfreiheit nach § 6 Abs. 3 VVG berufen, wenn sich bereits aus dem ausgefüllten Schadenanzeigeformular ergibt, dass die darin vermerkten Angaben widersprüchlich oder sonstwie unklar sind (BGH VersR 1980, 159, 160 und r+s 1997, 84: Unklarheiten im Schadenanzeigeformular muss der Versicherer mit einer Rückfrage nachgehen).
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 18/07

    Beweiswürdigung bei angeblicher Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Der Bundesgerichtshof hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision zugelassen und mit Beschluss vom 30. Januar 2008 (IV ZR 18/07) das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 4 U 171/06

    Kaskoversicherung: Anspruch wegen Kfz-Diebstahls bei Falschangaben in der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Gleiches muss nach Auffassung des Senats auch dann gelten, wenn der Versicherer zum Zeitpunkt der Auskunfterteilung bereits aus anderer Quelle sichere Kenntnis darüber hat, dass die Angaben des Versicherungsnehmers unrichtig sind (Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - 4 U 171/06 - ebenso OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2000 - 20 U 68/99).
  • OLG Hamm, 18.02.2000 - 20 U 68/99

    Aufklärungspflicht des Versicherers bei Widersprüchen im Schadensanzeigeformular

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06
    Gleiches muss nach Auffassung des Senats auch dann gelten, wenn der Versicherer zum Zeitpunkt der Auskunfterteilung bereits aus anderer Quelle sichere Kenntnis darüber hat, dass die Angaben des Versicherungsnehmers unrichtig sind (Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - 4 U 171/06 - ebenso OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2000 - 20 U 68/99).
  • BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78

    Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung

  • LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10

    Zulässiges Feststellungsbegehren bei einer rückwirkenden Aufhebung eines

    Da die Klägerin damit einverstanden war, dass ihre Mutter das bei dieser vorhandene Wissen um die nachgefragten Gefahrumstände einsetzt, um die Gesundheitsfragen zu beantworten, liegen die Voraussetzungen einer Wissensvertretung vor ohne dass es darauf ankommt, ob sich die Mutter der Klägerin das Wissen im Auftrage der Klägerin erst verschaffen oder ob sie bereits vorhandenes Wissen einsetzen sollte (Rixecker zfs 2010, 393- Anm. zu OLG Brandenburg zfs 2010, 391-).
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