Arzneimittelgesetz
Zweiter Abschnitt - Anforderungen an die Arzneimittel (§§ 5 - 12) |
(1) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe herzustellen oder in den Verkehr zu bringen, die
1. | durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind oder | ||
2. | 1mit irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung versehen sind. 2Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn | ||
a) | Arzneimitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen oder Wirkstoffen eine Aktivität beigelegt werden, die sie nicht haben, | ||
b) | fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann oder dass nach bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten, | ||
c) | zur Täuschung über die Qualität geeignete Bezeichnungen, Angaben oder Aufmachungen verwendet werden, die für die Bewertung des Arzneimittels oder Wirkstoffs mitbestimmend sind. |
(2) Es ist verboten, gefälschte Arzneimittel oder gefälschte Wirkstoffe herzustellen, in den Verkehr zu bringen oder sonst mit ihnen Handel zu treiben.
(3) Es ist verboten, Arzneimittel, deren Verfalldatum abgelaufen ist, in den Verkehr zu bringen.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19.10.2012
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.10.2012 | Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften | 19.10.2012 | |
23.07.2009 | Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften | 17.07.2009 |
ermächtigungen § 6a(weggefallen) § 7Radioaktive und mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel § 8Verbote zum Schutz vor Täuschung § 9Der Verantwortliche für das Inverkehrbringen § 10Kennzeichnung § 10aKennzeichnung von Prüf- und Hilfspräparaten für klinische Prüfungen § 11Packungsbeilage § 11aFachinformation § 12Ermächtigung für die Kennzeichnung, die Packungsbeilage und die Packungsgrößen
Rechtsprechung zu § 8 AMG
163 Entscheidungen zu § 8 AMG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 LB 50/22
Arztvorbehalt; Berufsausübungsfreiheit; Berufsfreiheit; Blutspende; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Osnabrück, 04.08.2020 - 3 A 44/19
Arzneimittel; Arztvorbehalt; Eigenblutbehandlung; Heilpraktiker
- VG Osnabrück, 04.08.2020 - 3 A 44/19
- OLG Köln, 20.01.2017 - 6 U 65/16
Irreführung von Werbeaussagen zur Äquipotenz eines Arzneimittels mit einem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 08.03.2016 - 33 O 159/14
Anspruch auf Unterlassung der Übersendung von pharmazeutischen Werbekarten über ...
- LG Köln, 08.03.2016 - 33 O 159/14
- BGH, 10.11.2022 - 2 StR 92/21
Urteilsgründe (zur Anwendung gebrachtes Strafgesetz; weitere Rechtausführungen: ...
- OLG Karlsruhe, 27.06.2023 - 14 W 44/23
onkologische Präparate - Rechtswegzuständigkeit für die Klage eines ...
- BGH, 20.11.2019 - 2 StR 266/18
Adhäsionsverfahren (Entscheidung über Rechtsmittel)
- VG Köln, 05.02.2013 - 7 K 6575/10
"akut"
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 13 A 719/13
Verbot der Zulassung eines Arzneimittels wegen irreführender Bezzeichnung bei ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 13 A 719/13
- OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19
Pflicht eines Parallelimporteurs von Arzneimitteln zur namentlichen Kennzeichnung ...