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Arbeitsgerichtsgesetz

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 13a)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ ArbGG (https://dejure.org/gesetze/ArbGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ ArbGG
__paste_bez__ __paste_norm__ Arbeitsgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/ArbGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Arbeitsgerichtsgesetz
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 3
Zuständigkeit in sonstigen Fällen

Die in den §§ 2 und 2a begründete Zuständigkeit besteht auch in den Fällen, in denen der Rechtsstreit durch einen Rechtsnachfolger oder durch eine Person geführt wird, die kraft Gesetzes an Stelle des sachlich Berechtigten oder Verpflichteten hierzu befugt ist.

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Rechtsprechung zu § 3 ArbGG

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