Bundesbeamtengesetz
| Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 30 - 59) |
| Unterabschnitt 3 - Ruhestand (§§ 50 - 59) |
(1) Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann jederzeit die nachfolgend genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn sie Beamtinnen auf Lebenszeit oder Beamte auf Lebenszeit sind:
| 1. | Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie Ministerialdirektorinnen und Ministerialdirektoren, | |
| 2. | sonstige Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes im auswärtigen Dienst von der Besoldungsgruppe B 3 an aufwärts sowie Botschafterinnen und Botschafter in der Besoldungsgruppe A 16, | |
| 3. | Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes von der Besoldungsgruppe B 6 an aufwärts, | |
| 4. | die Chefin oder den Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, deren oder dessen Stellvertretung und die Stellvertretende Sprecherin oder den Stellvertretenden Sprecher der Bundesregierung, | |
| 5. | die Generalbundesanwältin oder den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, | |
| 6. | (weggefallen) | |
| 7. | die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, | |
| 8. | die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, | |
| 9. | die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr, | |
| 10. | die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr und | |
| 11. | die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. |
(2) Gesetzliche Vorschriften, nach denen andere politische Beamtinnen und politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 54 BBG
14 Entscheidungen zu § 54 BBG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03
"In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG ...
- BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00
Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Trunkenheitsfahrt im Jahr 1997 und ...
- BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im ...
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der ...
- BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen ...
- BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 15.00
- BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM ...
- BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99
Kein Platz für ausländerfeindliche Sprüche
- BVerwG, 29.02.2000 - 1 DB 25.99
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