Deutsches Richtergesetz
Erster Teil - Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 - 45a) |
Erster Abschnitt - Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 4) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Deutsches Richtergesetz (https://dejure.org/gesetze/DRiG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 1Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
§ 2Geltung für Berufsrichter
§ 3Dienstherr
§ 4Unvereinbare Aufgaben
Neu Gesamtansicht
Rechtsprechung zu § 1 DRiG
17 Entscheidungen zu § 1 DRiG in unserer Datenbank:
- ArbG Köln, 23.04.2015 - 8 Ca 4701/14
Kündigung des Dombaumeisters unwirksam
- ArbG Köln, 08.05.2014 - 8 Ca 3235/13
Feststellung der Wirksamkeit eine Befristungsabrede
- SG Dortmund, 09.03.2021 - S 48 KR 6141/19
- ArbG Köln, 26.02.2004 - 8 Ca 13761/02
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Restlohnforderung und arbeitgeberseitige ...
- BVerwG, 15.07.1981 - 8 B 98.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit ...
- VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes
- BFH, 23.08.1966 - I 94/65
- LG Düsseldorf, 16.01.2004 - 45 StL 17/02
Verweis und Geldbuße wegen Berufspflichtverletzung eines Steuerberaters; ...
- BGH, 07.06.1966 - RiZ(R) 1/66
Geschäftsverteilung durch das Präsidium eines Gerichts und Dienstaufsicht
- BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00
Einsatz ehrenamtlicher Richter für Sitzungstermine nach einer vorherbestimmten ...