Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu den §§ 4 bis 7 des Gesetzes (§§ 6 - 12) |
Das Wirtschaftsjahr umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten. Es darf einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten umfassen, wenn
Rechtsprechung zu § 8b EStDV
52 Entscheidungen zu § 8b EStDV in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 10.06.2009 - I R 80/08
Letztmalige Herstellung der Ausschüttungsbelastung in Liquidationsfällen
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 23.07.2008 - 13 K 3714/04
Bestimmung des betroffenen Veranlagungszeitraums bei der Minderung oder Erhöhung ...
- FG Köln, 23.07.2008 - 13 K 3714/04
- BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06
Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV
- BFH, 12.07.2007 - X R 34/05
Ermittlungszeitraum für die Einkünfte bei Umstellung von einem unzulässigerweise ...
Zum selben Verfahren:
- FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03
Einkünfteermittlung eines Scheingewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr ...
- FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 172/03
- BFH, 23.09.1999 - IV R 4/98
Umstellung auf abweichendes (Forst-)Wirtschaftsjahr nur im Einvernehmen mit ...
- BFH, 23.09.1999 - IV R 41/98
Abweichendes Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern
- BFH, 23.04.2009 - IV R 9/06
Anwendung der Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung auch im Rahmen von ...
- FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01
Auflösung einer Ansparrücklage
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Literatur im Internet zu § 8b EStDV
- § 8b EStDV wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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