EU-Vertrag
| Titel I - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 1 - 8) |
(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
Durch die Bestimmungen der Charta werden die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union in keiner Weise erweitert.
Die in der Charta niedergelegten Rechte, Freiheiten und Grundsätze werden gemäß den allgemeinen Bestimmungen des Titels VII der Charta, der ihre Auslegung und Anwendung regelt, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten Erläuterungen, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
(2) Die Union tritt der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei. Dieser Beitritt ändert nicht die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten der Union.
(3) Die Grundrechte, wie sie in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sind und wie sie sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben, sind als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts.
Rechtsprechung zu Art. 6 EU
229 Entscheidungen zu Art. 6 EU in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 03.05.2007 - C-303/05
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Art. 6 Abs. 2 ...
- EuGH, 26.02.2013 - C-399/11
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Europäischer ...
- OLG Hamburg, 30.06.2009 - 3 U 13/09
(EU-Heilmittelwerberecht: Werbung für ein Läusemittel mit dem Testergebnis der ...
- EuGH, 29.06.2010 - C-28/08
Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Dokument über ein ...
- EuG, 01.07.2010 - T-321/05
[fremdsprachig]
- EuGH, 19.02.2009 - C-308/07
Rechtsmittel - Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für die Mitglieder des ...
- EuGH, 26.06.2007 - C-305/05
Richtlinie 91/308/EWG - Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der ...
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des Verfahrens vor dem Gericht - Urteil des ...
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Literatur im Internet zu Art. 6 EU
- Strafprozessuale Verfahrensrechte in der Europäischen Union
von Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau (Aufsatz, PDF-Format)
- Das europäische Strafrecht nach dem Vertrag von Lissabon - oder: Europäisierung des Strafrechts unter nationalstaatlicher Mitverantwortung von Dr. Marco Mansdörfer
- Synopse des für das europäische Strafrecht relevanten europäischen Primärrechts nach dem Vertrag von Lissabon mit der Rechtslage nach dem Vertrag von Nizza von Dr. Marco Mansdörfer
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Gemeinsame Bestimmungen
- § 27 (Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe)
- Abgabenordnung (AO)
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Verfahrensgrundsätze
- Rechts- und Amtshilfe
- § 117a (Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten
- § 43a (Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Schutz der Sozialdaten
- Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- § 77 (Übermittlung ins Ausland und an über- oder zwischenstaatliche Stellen)