Finanzgerichtsordnung
Erster Teil - Gerichtsverfassung (§§ 1 - 39) |
Abschnitt III - Ehrenamtliche Richter (§§ 16 - 30) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Finanzgerichtsordnung (https://dejure.org/gesetze/FGO/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 17 FGO
14 Entscheidungen zu § 17 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 29.07.2021 - II B 12/21
Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Steuerstrafverfahren
- BFH, 10.11.1992 - VII R 51/91
Statthaftigkeit einer Revision ohne Zulassung bei Vorliegen von Verfahrensmängeln ...
- BFH, 04.05.1998 - IX B 7/98
Keine erhöhten Absetzungen nach § 7 c EStG für Ausbauten
- BFH, 23.10.1992 - VI R 14/92
Unzulässigkeit der Revision wegen Nichtzulassung und nicht vorgebrachtem ...
- BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92
Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht
- FG Münster, 31.03.2004 - 8 K 7113/01
Verlustfeststellung/Wesentliche Beteiligung
- BFH, 17.01.1989 - VII B 152/88
Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen für die ...
- FG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - 7 K 7303/11
Steuerboykotteur - Reichsbürger
- OVG Hamburg, 07.02.2002 - 3 So 6/02
Entbindung aus dem Amt als ehrenamtlicher Richter wegen Umzuges in ein anderes ...
- FG Nürnberg, 03.06.2014 - 2 K 1058/13
Uneinbringlichkeit einer Forderung i.S. des § 17 UStG nicht bereits beim bloßen ...
Querverweise
Auf § 17 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Gerichtsverfassung
- Ehrenamtliche Richter
- § 21